24.07.2026
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften: Erfolg hängt auch von den Netzbetreibern ab

Seit Anfang 2026 können Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen in der Schweiz ihren Solarstrom nicht mehr nur selbst nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen. Mit einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) dürfen sie ihn auch an Nachbarn, Mieter oder Gewerbebetriebe im Quartier, Dorf oder in der Gemeinde verkaufen. Das Potenzial ist gross – doch die Umsetzung verläuft bisher langsamer als erwartet.
Ein entscheidender Grund dafür liegt nicht bei den Kundinnen und Kunden, sondern bei den Netzbetreibern. Der Zuspruch ist dort am grössten, wo Netzbetreiber ihre Kundschaft aktiv informieren, beim Aufbau unterstützen oder sogar selbst LEGs gründen. Viele Elektrizitätswerke haben sich jedoch entschieden, vorerst abzuwarten und die Entwicklung zu beobachten. Entsprechend entstehen in ihren Versorgungsgebieten nur wenige Gemeinschaften.
Anders machen es etwa das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) und das Stadtwerk Winterthur. Beide haben selbst LEGs aufgebaut und aktiv beworben. Das Resultat: Sie zählen heute deutlich mehr lokale Elektrizitätsgemeinschaften als viele andere Regionen. Das zeigt, wie wichtig die Rolle der Netzbetreiber für den Erfolg dieses neuen Modells ist.
Mindestens ebenso wichtig ist aber die finanzielle Attraktivität. Das Bundesgesetz sieht vor, dass Mitglieder einer LEG das Verteilnetz für den lokalen Stromhandel mit bis zu 40 Prozent tieferen Netznutzungsgebühren nutzen können. Dieser Rabatt macht einen wesentlichen Teil des Preisvorteils aus. So profitieren beide Seiten: Produzentinnen und Produzenten erhalten in der Regel mehr für ihren Solarstrom als bei einer gewöhnlichen Einspeisung ins Netz, während die Bezüger weniger für ihren Strom bezahlen als in der Grundversorgung.
Gerade dieser finanzielle Anreiz ist entscheidend. Wer in eine Photovoltaikanlage investiert, soll einen möglichst guten Preis für seinen Strom erzielen. Gleichzeitig werden Haushalte und Unternehmen motiviert, lokal produzierten erneuerbaren Strom zu beziehen. Ohne einen spürbaren wirtschaftlichen Vorteil dürften sich deutlich weniger Menschen einer LEG anschliessen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften können damit zu einem wichtigen Baustein der Energiewende werden. Damit sich ihr Potenzial entfaltet, braucht es jedoch zweierlei: engagierte Netzbetreiber, die das Modell aktiv fördern, und attraktive Rahmenbedingungen, damit sich die Teilnahme für alle Beteiligten lohnt.
In Liechtenstein werden derzeit die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung von Energiegemeinschaften – analog zu den LEGs in der Schweiz – vom Landtag diskutiert. Die Solargenossenschaft wie auch der Landtag haben betont, dass Energiegemeinschaften für Produzent*innen und Konsument*innen attraktiv sein müssen, sonst werden sie sich nicht durchsetzen.
Quelle: Werdenberger & Obertoggenburger vom 23. Juli 2026, S. 9
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