02.10.2025
«Handeln mit lokalem Strom muss günstiger sein als Stromimport»
Der Landtag beschäftigte sich am 2. Oktober in erster Lesung mit der Anpassung des Elektrizitätsmarktgesetzes an das EU-Recht. Künftig sollen «Bürgerenergiegemeinschaften» ermöglichen, dass Private ihre regional produzierte Energie – z.B. Sonnenstrom – gemeinsam nutzen und lokal handeln können. So würden die Energiekosten für die Mitglieder durch Eigenverbrauch, gemeinschaftliche Investitionen und niedrigere Strompreise sinken. Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt vom Ausbau erneuerbarer Energien, Gewinne und Investitionen bleiben in der Region, schaffen Arbeitsplätze und stärken die lokale Wirtschaft.
Reduzierte Netznutzungspreise in Österreich und in der Schweiz
Die Solargenossenschaft hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass solche Gemeinschaften in Österreich und der Schweiz für den Austausch des Stroms Reduktionen der Netzentgelte erhalten. Die Regierung hielt fest, dass Bürgerenergiegemeinschaften «… in Liechtenstein anders als in der Schweiz keine vorgegebenen Preisnachlässe auf die Netznutzungspreise erhalten werden».
Dies missfiel Abgeordneten aller Fraktionen. Der Abgeordnete Sebastian Gassner brachte es auf den Punkt: «Handeln mit lokalem Strom muss günstiger sein als Stromimport». Unterstützt wurde er aus den eigenen Reihen, von der Freien Liste, der VU und den DpL.
Regierungsrat Hubert Büchel vertrat die Meinung, dass die Netznutzungsgebühren von der Elektrizitätsmarktkommission auf Antrag der LKW festgelegt würden, da gebe es keinen Spielraum. Dem widersprachen mehrere Landtagsabgeordnete. Was in der Schweiz und in Österreich möglich sei, müsse auch für Liechtenstein möglich sein. Sebastian Gassner fasste zusammen: «Es gab gegen diese Forderung im Rat keine Gegenrede». Wer gegen die Reduktion der Netznutzungsgebühren für Bürgerenergiegemeinschaften sei, solle das jetzt sagen. Das tat niemand, worauf Regierungsrat Büchel meinte: «Wir haben das gehört und werden es prüfen».
Bidirektionales Laden ermöglichen
Ein weiterer Punkt, der neben vielen anderen Kritikpunkten vorgebracht wurde, war das Thema «bidirektionales Laden» von Elektroautos. Obwohl die Regierung vor zwei Jahren angekündigt hatte, das Thema werde mit dieser Gesetzesvorlage konkretisiert, war davon im Bericht und Antrag nichts zu lesen.
Auch hier versprach die Regierung auf Grund vieler Voten, auf die zweite Lesung hin nachzubessern. Neben diesen Punkten wurden auch weitere Aspekte bemängelt, wie etwa im Bereich Energiespeicherung. Die Vorlage sei unausgegoren, mutlos und nicht zukunftsträchtig. Nun wird die Regierung im Hinblick auf die zweite Lesung konkreter werden und auf die Wünsche des Landtags eingehen müssen.
Zur Stellungnahme der Solargenossenschaft.
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