04.10.2025

Regie­rung prüft Netz­ver­gün­sti­gun­gen für Ener­gie­ge­mein­schaf­ten

Die Regierung wird gemäss Bericht des Liechtensteiner Vaterlandes den Entwurf zur Anpassung des Elektrizitätsmarktsgesetzes überarbeiten. Im Landtag wurde der Vorschlag in der ersten Lesung kritisiert. Dabei geht es unter anderem um die Einführung von Energiegemeinschaften, die es Privaten ermöglichen sollen, erzeugten Solarstrom gemeinsam zu nutzen oder lokal zu handeln – ein wichtiger Schritt für all jene, die keine eigene PV-Anlage installieren können.

Die Solargenossenschaft hatte im Vorfeld bemängelt, dass finanzielle Anreize wie reduzierte Netzentgelte fehlen, die für das Entstehen der Energiegemeinschaften nötig wären. In Österreich und der Schweiz profitieren Energiegemeinschaften bereits von deutlichen Gebührenreduktionen, teils sogar vom kompletten Wegfall der Netzgebühren. Die Solargenossenschaft warnte daher, dass das Modell in Liechtenstein ohne solche Vorteile zu einem „leeren Buchstaben“ werden könnte.

Die Regierung argumentierte, dass Reduktionen bei den Netzgebühren ein Verstoss gegen das Solidaritätsprinzip seien, weil dann andere für die Netzkosten aufkommen müssten. Nach der einhelligen Kritik im Landtag will sie gemäss dem Liechtensteiner Vaterland jedoch auf die zweite Lesung hin nochmals prüfen, ob Preisnachlässe doch möglich sind.

Auch Lösungen für bidirektionales Laden gefordert

Zudem wirft die Gesetzesanpassung Fragen zum bidirektionalen Laden auf: E-Autos sollen künftig als Speicher dienen können, doch unklar sei, wer über Lade- und Entladeprozesse bestimme, wie ein „netzdienlicher Speicher“ definiert sei und wie doppelte Netznutzungsgebühren vermieden würden. Der Landtag fordert hier Klärungen, damit die Gesetzesänderung auch in diesem Bereich Lösungen für die Zukunft bringt.

Quelle: Liechtensteiner Vaterland vom 4. Oktober 2025, S. 3.

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