05.02.2026
Nachbarstrom: Energy Sharing in Deutschland ab Juni möglich

In Deutschland gewinnt das Modell des Energy Sharing zunehmend an Bedeutung. Dabei verkaufen Betreiber von Photovoltaikanlagen ihren Solarstrom direkt an Nachbarn oder an Mitglieder lokaler Energiegemeinschaften, anstatt ihn vollständig ins Netz einzuspeisen und eine klassische Einspeisevergütung zu beziehen. Ziel ist es, erneuerbaren Strom stärker vor Ort zu nutzen, den Eigenverbrauch zu erhöhen und neue Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Energy Sharing wird häufig als Baustein einer dezentralen und partizipativen Energiewende verstanden.
Mit neuen Regelungen im Energiewirtschaftsrecht wird Energy Sharing erstmals ausdrücklich ermöglicht. Damit ist nun ein Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU deutsches Recht geworden. Konkret bedeutet dies, dass Verteilnetzbetreiber künftig verpflichtet sind, Energy Sharing technisch und organisatorisch zu ermöglichen. Ab Juni 2026 müssen sie Energy Sharing innerhalb ihres jeweiligen Bilanzierungsgebietes unterstützen, ab Juni 2028 auch gebietsübergreifend. Diese Vorgaben schaffen erstmals einen verbindlichen Rahmen für die praktische Umsetzung und werden von Fachportalen wie Energieexperten als wichtiger Schritt für lokale Stromgemeinschaften eingeordnet. (energie-experten.org)
Netznutzungsgebühren umstritten – auch in Liechtenstein
Ein zentraler und weiterhin umstrittener Punkt betrifft die Netznutzungsgebühren. Auch beim Energy Sharing wird der Strom in der Regel über das öffentliche Verteilnetz transportiert. Nach derzeitigem Rechtsstand fallen dafür grundsätzlich weiterhin Netznutzungsentgelte sowie Abgaben und Umlagen an. Eine generelle Befreiung oder automatische Reduktion dieser Gebühren ist bislang nicht vorgesehen. Rechtliche Einschätzungen betonen, dass Energy Sharing zwar einen vereinfachten Lieferrahmen schafft, die Nutzung des Netzes aber weiterhin kostenpflichtig bleibt. (tailorwessing.com)
Gleichzeitig ist genau diese Frage Gegenstand intensiver politischer Diskussionen. Befürworter argumentieren, dass lokal erzeugter und verbrauchter Strom die Netze entlasten könne und deshalb reduzierte Netznutzungsgebühren gerechtfertigt wären. In Branchenanalysen und Positionspapieren wird vorgeschlagen, lokale Energiegemeinschaften gezielt über angepasste Entgelte oder spezielle Tarife zu fördern. Kritische Stimmen warnen jedoch davor, dass geringere Netznutzungsgebühren zu einer Verlagerung der Kosten auf andere Stromkundinnen und -kunden führen könnten. (thesmartere.de).
Auch im Liechtensteiner Landtag gibt es deutliche Forderungen nach Reduktion der Netznutzungsgebühren für in Energiegemeinschaften gehandelten Strom. Die Regierung prüft derzeit die Möglichkeiten für entsprechende Reduktionen.
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