10.09.2025

So­lar­ge­nos­sen­schaft for­dert attrak­tive Ener­gie­ge­mein­schaf­ten

© www.3s-solar.swiss

Liechtenstein passt das Elektrizitätsmarktgesetz an das EU-Recht an. Künftig sollen «Bürgerenergiegemeinschaften» ermöglichen, dass Private ihre regional produzierte Energie – z.B. Sonnenstrom – gemeinsam nutzen und lokal handeln können. So würden die Energiekosten für die Mitglieder durch Eigenverbrauch, gemeinschaftliche Investitionen und niedrigere Strompreise sinken. Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt vom Ausbau erneuerbarer Energien, Gewinne und Investitionen bleiben in der Region, schaffen Arbeitsplätze und stärken die lokale Wirtschaft.

In Österreich erhalten «Erneuerbare Energiegemeinschaften» für den Austausch des Stroms innerhalb ihrer Gemeinschaften Reduktionen der Netzentgelte von 28 bis 64 Prozent und verschiedene Abgaben entfallen.

In der Schweiz können Lokale Energiegemeinschaften in den Grenzen einer Gemeinde gebildet werden. Innerhalb der gleichen Netzebene beträgt die Reduktion der Netzkosten 40%, wird der Strom über mehrere Netzebenen transportiert, beträgt die Reduktion immerhin noch 20%. Künftig wird man in der Schweiz mit mehreren Liegenschaften, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt zum Verteilnetz verfügen, einen «virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» bilden können. Solche «vZEV» sind vollständig von der Netzgebühr befreit und es fallen auch keine anderen Abgaben an. In Liechtenstein werden in diesem Fall die kompletten Netznutzungskosten und weitere Abgaben in Rechnung gestellt.

Im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes heisst es dazu lapidar: «Die Regierung hält diesbezüglich fest, dass BEG in Liechtenstein anders als in der Schweiz keine vorgegebenen Preisnachlässe auf die Netznutzungspreise erhalten werden, weil das Stromverteilernetz auch auf Tage ohne Strom aus PVA ausgelegt werden muss».

Die Solargenossenschaft befürchtet, dass die vorgesehenen Energiegemeinschaften leerer Buchstabe im Gesetz bleiben, wenn sie nicht attraktiv ausgestaltet werden. Dazu gehört – wie in Österreich und der Schweiz – dass man für diesen «Nachbarstrom» auch von reduzierten Netznutzungsgebühren profitiert.

Medienmitteilung der Solargenossenschaft vom 10. September 2025

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