03.04.2024

Solar­­ge­nossen­schaft fordert: Zins­lose Dar­lehen müssen zinslos sein

Am 10. April 2024 behandelt der Landtag eine parlamentarische Initiative der Fraktion Freie Liste. Mit dem Vorstoss fordern die FL-Abgeordneten, dass für Photovoltaik-Anlagen und weitere energetische Massnahmen zinslose Darlehen an Banken ermöglicht werden. Die parlamentarische Initiative orientiert sich an der vom Volk im Januar abgelehnten Vorlage für die Abänderung von Baugesetz und Energieeffizienzgesetz. Dabei geht es nicht wirklich um zinslose Darlehen für energetische Massnahmen, sondern um eine für die Banken zinslose staatliche Refinanzierung. Den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung sowie das Ausfallrisiko trägt die entsprechende Bank. Was bei den Bauwilligen ankommt, ist deshalb kein zinsloses Darlehen, sondern einfach ein günstigeres Darlehen.

Gemäss den Erfahrungen der Solargenossenschaft schlägt eine Bank 1,5% auf die eigenen Zinskosten. So bekommt die Solargenossenschaft von einer liechtensteinischen Bank Geld für eine PV-Anlage für derzeit 3.2% Zins. Konkret werden zum Saron-Zinssatz 1,5% für die Aufwände der Bank dazugerechnet. Liegen die Zinskosten der Bank dank staatlicher Refinanzierung bei null, ist für die Bauwilligen folglich trotzdem mit einem Zins von 1,5% p.a. zu rechnen.

Aus diesem Grund schlägt die Solargenossenschaft vor, dass entweder

  1. das Land die Kredite direkt an die Bauwilligen vergibt. Dies führt zu einem gewissen Aufwand, wurde aber mit den Corona-Krediten auch so gehandhabt. Oder
  2. das Land die Banken für den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung und für das Ausfallrisiko entschädigt.

Sollte das Land wirklich attraktive Anreize setzen wollen, dann sollten die zinslosen Darlehen für die Bauwilligen auch tatsächlich zinslos sein, andernfalls wird diese Massnahme nicht die erwünschte Wirkung entfalten.

Deshalb bittet die Solargenossenschaft die Landtagsabgeordneten, an der Sitzung vom 10. April in diesem Sinne Empfehlungen an die InitiantInnen auszusprechen, damit im Hinblick auf die zweite Lesung entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Denn wenn von zinslosen Darlehen die Rede ist, sollen diese Darlehen für Bauwillige auch wirklich zinslos sein.

Link zur Medienmitteilung

Link zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag

Bericht im Liechtensteiner Vaterland vom 4. April 2024, S. 3

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