13.01.2025

Wind­ener­gie in St.Gal­len: Bund gibt grü­nes Licht

Der Bund hat die Richtplananpassung 23 des Kantons St.Gallen genehmigt. Damit sind die 15 Windeignungsgebiete rechtskräftig, so zum Beispiel in Wartau und Sennwald.

Bewilligungsverfahren erfolgen über den kantonalen Sondernutzungsplan. Das bedeutet, dass die Kantonsregierung über Planung und Baubewilligung entscheidet, nicht die Gemeinden. Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 wird für potenzielle Investorinnen und Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage geschaffen.

Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch. Diese sorgfältige Interessenabwägung würdigt der Bund in der Genehmigung der Richtplananpassung 23 nun ausdrücklich.

Die Richtplananpassung des Kantons St.Gallen erfüllt laut Bund die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für St.Galler Windpärke ist im Sinn des Bundes.

Materielle Veränderungen am Erlass der Regierung nahm der Bund keine vor. Mit Ausnahme des Gebiets «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie des Gebiets «Rheinau» in den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau werden alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt.

Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 steht es potenziellen Investorinnen und Investoren nun frei, Windpärke zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. In einzelnen Windeignungsgebieten haben verschiedene Körperschaften bereits erste Messungen aufgenommen.

Quelle: Kanton St.Gallen

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