13.08.2026

Schweiz: Zwei Initia­ti­ven gegen den Aus­bau der Wind­ener­gie

Gleich zwei Volksinitiativen wollen die Rahmenbedingungen für Windenergie in der Schweiz grundlegend verändern. Die von ihren Gegnern als «Verhinderungsinitiativen» bezeichneten Vorlagen sind die Waldschutz-Initiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» und die Gemeindeschutz-Initiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks». Der Bundesrat empfiehlt beide ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. (bkb.admin.ch)

Keine Windenergieanlagen im Wald oder innerhalb von 150 m Entfernung

Die Waldschutz-Initiative verlangt, dass Windenergieanlagen weder im Wald noch innerhalb eines Abstandes von 150 Metern zu Wald und Waldweiden gebaut werden dürfen. Für alle bestehenden Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 errichtet wurden und diesen Vorgaben widersprechen, sieht sie zudem einen Rückbau auf Kosten der Ersteller vor.

Fast die Hälfte der Landesfläche betroffen

Die Folgen wären erheblich: Die 150-Meter-Zone betrifft nach Angaben des Bundes fast die Hälfte der Landesfläche. Ein grosser Teil der von den Kantonen ausgeschiedenen Windenergiegebiete liegt zumindest in Waldnähe. Mindestens 100 Projekte mit drei bis neun Anlagen sowie fünf grössere Projekte wären betroffen; rund 75 Prozent der bereits weit fortgeschrittenen Projekte könnten nach Einschätzung des Bundesrats nicht wie geplant realisiert werden. (vtg.admin.ch)

Rückbau von bestehenden Anlagen auch im Namen des «Gemeindeschutzes»

Die Gemeindeschutz-Initiative will die direkte Mitsprache der Gemeinden stärken. Für jedes Windenergieprojekt soll neben der Standortgemeinde auch die Zustimmung der besonders betroffenen Nachbargemeinden erforderlich sein. Fehlt diese Zustimmung, müssten Anlagen ebenfalls zurückgebaut werden; für nach dem 1. Mai 2024 erstellte Anlagen sieht die Initiative eine nachträgliche Bewilligung vor. (bkb.admin.ch)

Der Bundesrat argumentiert, dass die Schutzinteressen von Wald und Gemeinden im geltenden Recht bereits berücksichtigt sind. Die Gemeinden verfügen in den meisten Kantonen heute über Einflussmöglichkeiten über die Nutzungsplanung. Mit dem seit April 2026 geltenden Beschleunigungserlass wurden zwar die Verfahren für Anlagen von nationalem Interesse gestrafft, die kommunalen Interessen aber nicht einfach beseitigt. Beim Wald verlangt das geltende Recht bei grösseren Windanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine umfassende Interessenabwägung. (bfe.admin.ch)

Der Bundesrat erwartet bei Annahme der Initiativen eine massive Einschränkung des Windenergieausbaus. Das ist für die Energiestrategie relevant, weil Windkraftanlagen rund zwei Drittel ihrer Produktion im Winterhalbjahr liefern und damit gerade dann Strom erzeugen, wenn die Schweiz besonders auf zusätzliche inländische Produktion angewiesen ist. Der wegfallende Windstrom müsste durch andere Technologien oder zusätzliche Importe ersetzt werden. (bfe.admin.ch)

Die Initiativen sind damit nicht einfach Abstimmungen über Waldschutz oder Gemeindeautonomie. Im Kern geht es auch um die Frage, welchen Stellenwert die Windenergie künftig im Schweizer Strommix haben soll. Deshalb bezeichnet Suisse Eole die Vorlagen als faktisches Technologieverbot. (suisse-eole.ch)

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