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Eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe hat einen Bericht zuhanden der Regierung erstellt, der aufzeigt, wie freistehende erneuerbare Energiegewinnungsanlage in Liechtenstein in der Nicht-Bauzone ermöglicht werden können. Die Regierung hat diesen Bericht zur Kenntnis genommen.

Im Bericht werden unterschiedliche Handlungsoptionen für die Realisierung von freistehenden erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen evaluiert. Dabei zeigt sich, dass die Schaffung von «Energiezonen» durch die Gemeinden im Rahmen eines Zonenplanverfahrens die zielführendste Handlungsoption ist. In diesem Zonenplanverfahren sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von Anfang an miteinbezogen und eine Interessensabwägung im Sinne der Volkswohlfahrt wird von Beginn an vorgenommen. Das Verfahren ermöglicht am jeweiligen Standort eine zonenkonforme Realisierung des jeweiligen Projekts. Die verschiedenen Handlungsoptionen werden in einem Kurzbericht dargelegt.

Windkraft- und alpine PV-Anlagen im Fokus

Auf Ebene des Landes befindet sich der Landesrichtplan derzeit in einer Gesamtüberarbeitung. Die geeigneten Gebiete für Windkraftanlagen sowie die prioritär zu verfolgenden Standorte für alpine Photovoltaikanlagen werden in dieser Überarbeitung berücksichtigt und stellen damit eine wichtige Grundlage für die Zonenplanverfahren auf Ebene der Gemeinden dar.

Im Hinblick auf die mögliche Realisierung von Windkraftanlagen stehen die LKW mit den Gemeinden Ruggell, Schaan, Vaduz und Balzers im Austausch, um Windmessungen an konkreten Standorten durchzuführen. Zudem soll in Abstimmung mit der Gemeinde Ruggell eine Machbarkeitsstudie für eine Windkraftanlage erstellt werden. Ebenfalls sind die LKW im Kontakt mit der Gemeinde Triesenberg, um die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer kleineren alpinen Photovoltaikanlage im Malbun weiter zu prüfen.

Zum Kurzbericht.

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Der Landtag hat am 10. April 2024 Eintreten auf die parlamentarische Initiative der Freien Liste beschlossen. Diese fordert, dass das Land zinslose Darlehen für energetische Massnahmen ermöglicht. Betroffen wären zum Beispiel der Bau von PV-Anlagen, die Wärmedämmung bestehender Gebäude und weitere Massnahmen nach Art. 3 des Energieeffizienzgesetzes.

Die Solargenossenschaft hatte im Vorfeld bemängelt, dass der Gesetzesvorschlag der Regierung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ungenügend sei. Es reiche nicht, den Banken die Darlehen zinslos zu refinanzieren, denn diese würden ihren Aufwand und das Ausfallrisiko den Bauwilligen in Rechnung stellen. Somit wären die Darlehen nur für die Banken zinslos, nicht aber für die BankkundInnen. Hier gab die Regierung Entwarnung: Bei genauem Lesen des Gesetzesvorschlages zeige sich: Die Refinanzierung erhalten die Banken nur, wenn sie die Darlehen den Bauwilligen zinslos zur Verfügung stellten. Die Banken würden damit auf eine Marge verzichten. Gemäss Auskunft der Regierung haben sich drei Banken bereiterklärt, solche zinslosen Darlehen anzubieten: Die Liechtensteinische Landesbank, die LGT und die VP Bank. (Bericht Liechtensteiner Vaterland vom 10. April 2024, S. 3)

Die Liechtensteinische Landesbank hat im Vorfeld angekündigt, Darlehen bis zu einer Summe von CHF 100‘000 für eine maximale Laufzeit von fünf Jahren zu vergeben. Die Details werden in einer Verordnung festgehalten bzw. zwischen der Regierung und den Banken ausgehandelt.

Nun wird der Landtag den Gesetzesentwurf in den nächsten Monaten in zweiter Lesung behandeln. Bei Annahme des Gesetzes ist eine 30tätige Referendumsfrist abzuwarten, verstreicht diese ungenutzt, braucht es die Unterschrift des Erbprinzen. Ein Inkrafttreten vor dem Sommer ist somit nicht zu erwarten.

Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 11. April 2024, S. 5.
Bericht und Antrag der Regierung (BuA 24/2024).

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Am 10. April 2024 behandelt der Landtag eine parlamentarische Initiative der Fraktion Freie Liste. Mit dem Vorstoss fordern die FL-Abgeordneten, dass für Photovoltaik-Anlagen und weitere energetische Massnahmen zinslose Darlehen an Banken ermöglicht werden. Die parlamentarische Initiative orientiert sich an der vom Volk im Januar abgelehnten Vorlage für die Abänderung von Baugesetz und Energieeffizienzgesetz. Dabei geht es nicht wirklich um zinslose Darlehen für energetische Massnahmen, sondern um eine für die Banken zinslose staatliche Refinanzierung. Den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung sowie das Ausfallrisiko trägt die entsprechende Bank. Was bei den Bauwilligen ankommt, ist deshalb kein zinsloses Darlehen, sondern einfach ein günstigeres Darlehen.

Gemäss den Erfahrungen der Solargenossenschaft schlägt eine Bank 1,5% auf die eigenen Zinskosten. So bekommt die Solargenossenschaft von einer liechtensteinischen Bank Geld für eine PV-Anlage für derzeit 3.2% Zins. Konkret werden zum Saron-Zinssatz 1,5% für die Aufwände der Bank dazugerechnet. Liegen die Zinskosten der Bank dank staatlicher Refinanzierung bei null, ist für die Bauwilligen folglich trotzdem mit einem Zins von 1,5% p.a. zu rechnen.

Aus diesem Grund schlägt die Solargenossenschaft vor, dass entweder

  1. das Land die Kredite direkt an die Bauwilligen vergibt. Dies führt zu einem gewissen Aufwand, wurde aber mit den Corona-Krediten auch so gehandhabt. Oder
  2. das Land die Banken für den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung und für das Ausfallrisiko entschädigt.

Sollte das Land wirklich attraktive Anreize setzen wollen, dann sollten die zinslosen Darlehen für die Bauwilligen auch tatsächlich zinslos sein, andernfalls wird diese Massnahme nicht die erwünschte Wirkung entfalten.

Deshalb bittet die Solargenossenschaft die Landtagsabgeordneten, an der Sitzung vom 10. April in diesem Sinne Empfehlungen an die InitiantInnen auszusprechen, damit im Hinblick auf die zweite Lesung entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Denn wenn von zinslosen Darlehen die Rede ist, sollen diese Darlehen für Bauwillige auch wirklich zinslos sein.

Link zur Medienmitteilung

Link zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag

Bericht im Liechtensteiner Vaterland vom 4. April 2024, S. 3

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Das Liechtensteiner Stimmvolk hat am 21. Januar 2024 beide Energievorlagen sehr deutlich abgelehnt. In der einen Vorlage ging es um die Anpassungen der Gebäudevorschriften, wozu Liechtenstein auf Grund der EWR-Mitgliedschaft verpflichtet wäre. Die entsprechenden Vorschriften sind schon in 23 Schweizer Kantonen eingeführt. Die Vorlage wurde mit 65,2% Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Einführung einer umfassenden PV-Pflicht, verbunden mit zinslosen Darlehen für energetische Massnahmen, wurde gar mit 66,6% Nein-Stimmen versenkt.

Quelle: www.abstimmungen.li

Umfassende Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 22. Januar 2024, S. 1-3

In einer Analyse auf Grund von Befragungen von Wählerinnen und Wählern kommt das Liechtenstein Institut zum Schluss, dass vor allem das Argument der «Verbotskultur» ausschlaggebend für die deutliche Ablehnung der Vorlagen gewesen sei. Dabei hat sich gezeigt, dass auch die jüngeren Menschen die Vorlagen abgelehnt haben, wenn auch nicht so deutlich: Liechtensteiner Vaterland vom 24. Januar 2024, S. 1 und 5.

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Michael Schädler, Diskussionsleiter der Jugendsession 2023

Die Jugendsession 2023 stellt sich gegen das Referendum von Alexander Batliner. Fördermassnahmen bewirken zu wenig, so die Ansicht der Teilnehmenden.

«Ein Blick auf die Zahlen und es ist klar, dass das Potenzial nicht ausgeschöpft wird», so das Fazit in der Diskussion der Jugendsession. Fördermassnahmen würden zu wenig bewirken, wenn man bedenke, wie viele geeignete Dachflächen nicht genutzt werden, um nachhaltig Strom zu erzeugen. Besonders in einem kleinen Land wie Liechtenstein, das so viele Ressourcen zur Verfügung habe, könne viel geleistet werden. «Wir haben das Potenzial

und die Möglichkeiten», sagt Michael Schädler, Vorstandspräsident des Jugendrats und Diskussionsleiter der Jugendsession 2023. Laut den Teilnehmenden der Jugendsession trägt Liechtenstein durch seinen Wohlstand eine Verantwortung und soll mit gutem Vorbild voranschreiten, um andere Staaten möglicherweise zu inspirieren.

Quelle: Liechtensteiner Vaterland vom 29. September 2023, S. 5.

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Foto: Nils Vollmar

Im Vaterland-Interview erklären Graziella Marok Wachter und Sabine Monauni, worum es bei den beiden Referendumsvorlage geht – und wo das Referendumskomitee einen lockeren Umgang mit der Wahrheit hat.

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni fasst zusammen: « Wir haben eine Energiestrategie und eine Klimastrategie. Sie beinhalten Ziele und konkrete Massnahmen. Und es waren sich immer alle einig: Ja, wir wollen bis 2050 klimaneutral werden, wir wollen auf erneuerbare Energien umsteigen und die Energiewende soll so schnell wie möglich angegangen werden. Aber jetzt, in der Umsetzungsphase, kommt der Widerstand». Zu diesem Widerstand sagt Infrastrukturminiserin Graziella Marok-Wachter: «Mich hat auch überrascht, dass in Liechtenstein Gebäudevorschriften infrage gestellt werden, die schon in 22 Schweizer Kantonen umgesetzt und in den anderen vier Kantonen im Umsetzungsverfahren sind». Zum Thema Regeln und Verbote hält sie fest: « Man muss sich einmal die Frage stellen, wo wir als Gesellschaft wären, wenn es keine staatlichen Eingriffe gäbe. Dann hätten wir auch nie verbleites Benzin verbieten dürfen. Oder wir würden heute noch mit Asbest bauen. Unser Leben, unsere komplexe Gesellschaft erfordert Regeln».

Sabine Monauni ergänzt: «Photovoltaik ist die Technik, die wir am kostengünstigsten und schnellsten umsetzen können. Wieso nutzen wir diese Chance nicht? Vor allem, wenn der Eigentümer einen so grossen Vorteil daraus zieht: kostenlosen Strom. Zudem wird ihm der Überschuss vergütet, und nach unten ist er abgesichert, wenn der Marktpreis zu tief fällt. Dann erhält er eine Mindestvergütung. Das alles ist doch vernünftig».

Zum Wahrheitsgehalt der Behauptungen von Alexander Batliner und dem Referendumskomitee hält Marok-Wachter fest: «In Zukunft soll auch bei Wärmepumpen ein einfacheres Bewilligungsverfahren angewendet werden, das reduziert die Bürokratie massgeblich. Im Zuge des Bewilligungsverfahrens wird ebenfalls geprüft, ob die Lärmwerte eingehalten werden. Die Nachbarn werden dadurch vor Lärmeinwirkungen geschützt. Nicht mehr notwendig ist ein aufwändiges, ordentliches Baubewilligungsverfahren. Im Falle einer defekten und lauten Wärmepumpe ist natürlich auch in Zukunft eine Anzeige möglich.

Zur Gemeindeautonomie und der Ortsbildentwicklung: Dass diese abgeschafft werden, ist keineswegs der Fall. Sie werden nur zu einem kleinen Teil eingeschränkt. Nur absolute Verbote von PV-Anlagen auf Dächern und Wärmepumpen sind nicht mehr zulässig, aber in Bezug auf die Gestaltung kann die Gemeinde weiterhin Vorschriften erlassen» und weitere unwahre Behauptungen seien: «Dass die Renovation von Dächern verteuert wird wegen der PV-Pflicht. Die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen kommt nur dann zum Tragen, wenn das ganze Dach bis auf die Tragkonstruktion abgetragen wird. Das neue Eindecken eines Daches ist davon gar nicht betroffen. Wir sind in vielen Punkten sehr zurückhaltend».

Zum ganzen Interview im Liechtensteiner Vaterland vom 30.09.2023

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Energie-Talk bei 1FL SkyTalk am 3. Nov. 2023

Am 3. November zeigte 1FL ein Gespräch moderiert von Bernd Woldt in Eschen zu den Energievorlagen. Julia Frommelt von JugendEnergy war für die Koalition Energiezukunft Liechtenstein mit dabei.

NB: Man muss kein facebook Konto haben, um das Gespräch anzuschauen (einfach das anfängliche Dialogfenster schliessen.)

Energie-Talk auf facebook mit Dr. Miriam Marxer, Arnold Matt, Julia Frommelt und Kurt Ilg

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v.l.n.r. Daniel Gstöhl (Solargenossenschaft), Julia Frommelt (JugendEnergy), Ruth Ospelt-Niepelt (SDG Allianz), Michael Meirer (Verein Rheintalgas), Josef Biedermann (BZG), Elias Kindle (LGU), Sigi Langenbahn (LANV), Rudolf Batliner (Tellerrand), Georg Sele (VCL). Es fehlt auf dem Bild die «Ackerschaft».

Am Montag hat sich die Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» im Kunstmuseum der Öffentlichkeit präsentiert. Das Ziel der Koalition aus Nichtregierungsorganisationen ist die Annahme der beiden Energievorlagen von Regierung und Landtag am 21. Januar.

Bei der einen Vorlage gehe es darum, die Gebäudestandards umzusetzen, die in 22 Kantonen bereits gelten, hielt Daniel Gstöhl, Präsident der Solargenossenschaft, fest. Das stärke auch das einheimische Gewerbe, denn Planen und Bauen seien damit in Liechtenstein und der Schweiz weiterhin gleich geregelt. In der zweiten Vorlage geht es um eine PV-Pflicht, mit der die Eigenversorgung und die Energieunabhängigkeit Liechtensteins gestärkt werden.

Interessante Jobs und mehr Unabhängigkeit

Sigi Langenbahn, Geschäftsführer des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes LANV betonte die Chancen für den Werkplatz Liechtenstein und die interessanten Jobs, die im Zuge der Energiewende geschaffen werden können. Nicht zuletzt gehe es um die Zukunft der Jugend, mahnte Julia Frommelt, deshalb engagiere sich JugendEnergy in dieser politischen Kampagne, was sonst nicht die Art der Organisation sei.

Es gehe auch um die Unabhängigkeit von Diktaturen, Despoten und schmutziger Energie, ergänzte Rudolf Batliner, Präsident von Tellerrand – Verein für solidarisches Handeln. Der Klimawandel sei von den reichen Ländern verursacht, die Armen könnten sich nicht gegen die Folgen wehren. Dass ein wohlhabendes Land seinen Beitrag leiste, habe deshalb auch mit Gerechtigkeit zu tun.

Da die Biodiversitätskrise und die Klimakatastrophe sehr eng miteinander verbunden seien, engagieren sich auch die LGU und die BZG für die Gesetzesvorlagen, wie LGU-Geschäftsführer Elias Kindle berichtete.

Faktencheck gegen unwahre Behauptungen

Leider habe das Referendumskomitee mit unsachlichen und teils unwahren Behauptungen versucht, Stimmung gegen die Gesetzesvorlagen zu machen. In Wahrheit, so die «Energiezukunft», werde bei Wärmepumpen die Bürokratie reduziert und auch die Gemeindeautonomie werde nicht abgeschafft, nur veraltete, absolute PV-Verbote seien nicht mehr zulässig. Ausserdem stimme es nicht, dass für Neubauten keine Förderungen für PV-Anlagen mehr ausbezahlt werden sollen.

Um die Behauptungen ins rechte Licht zu rücken, gibt es auf der Website energiezukunft.li der Koalition einen «Faktencheck». Dort bewertet die «Energiezukunft» Argumente und Behauptungen mit «stimmt» oder «stimmt nicht» und liefert die entsprechenden Begründungen.

Ohne PV-Pflicht keine zinsfreien Darlehen

Abschliessend wurde betont, dass die vorgesehenen zinslosen Darlehen für sämtliche Energiemassnahmen in der Vorlage für eine PV-Pflicht enthalten seien. Wer die PV-Pflicht ablehnt, verwehrt Bauwilligen den Zugang zu den zinslosen Darlehen.

Die Koalition kann nicht mit den finanziellen Möglichkeiten des Komitees um Alexander Batliner mithalten und bittet deshalb um Spenden für die Abstimmungskampagne. «Energiezukunft Liechtenstein» gehören bisher folgende zehn gemeinnützige Organisationen an: Solargenossenschaft Liechtenstein, SDG Allianz, Tellerrand–Verein für solidarisches Handeln, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz LGU, Ackerschaft, JugendEnergy, Verein Rheintalgas, Verkehrsclub Liechtenstein VCL, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV, Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sarganserland-Werdenberg. Weitere Koalitionspartner sind willkommen.

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Zu den Mitgliedern des «Ja-Komitees Energievorlagen» zählen neben Vertretern der FL und Jungparteien auch Vertreter der Regierungsparteien VU und FBP, darunter die (designierten) Parteipräsidenten.

Vergangene Woche haben sich bereits zehn Nichtregierungsorganisationen zur «Koalition Energiezukunft» zusammengeschlossen, um für ein Ja zu den zwei Energievorlagen zu kämpfen. Nun tritt noch eine weitere Unterstützergruppe für die Photovoltaik-Pflicht und schärfere energetische Gebäudevorschriften auf den Plan. Unter dem Slogan «Energie für Liechtenstein: 2x JA!» hat sich ein überparteiliches Komitee zusammengefunden. Zu den Mitgliedern dieses Ja-Komitees zählen Vertreter der Regierungsparteien VU und FBP, darunter die (designierten)
Parteipräsidenten, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Freien Liste und aller Jungparteien.

Konkret besteht die Gruppe aus Marc Büchel, Manuela Haldner-Schierscher, Walter Frick, Sebastian Gassner, Daniel Oehry, Valentin Ritter, Yannick Ritter, Tuana Türkyilmaz und Thomas Zwiefelhofer. Ziel des Komitees sei es, der «einseitigen Stimmungsmache des Referendumskomitees mit Fakten und langfristigem Denken entgegenzutreten», wie das «Ja-Komitee Energievorlagen» in einem Forumsbeitrag schreibt.

Quelle: Vaterland online, 20. November 2023

Parteienbühne Vaterland 21. November 2023

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Am 22. November führte Bernd Woldt ein ‚1FL Talk‘ Gespräch mit Andi Götz von der Energiezukunft Liechtenstein über die Energievorlagen und die Argumente für 2x Ja am 21. Januar 2024.

Andi Götz im Gespräch mit Bernd Woldt im 1FL Talk am 22. Nov 2023

1FL Talk am 22. November mit Andi Götz über die Energievorlagen

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Am 24. November hat die Regierung eine Informationsseite zu den Energievorlagen online gestellt.

In einer Medienmitteilung heisst es: «Am 21. Januar 2024 wird in Liechtenstein über zwei Energievorlagen abgestimmt: Die Einführung einer PV-Pflicht sowie die Anpassung der Gebäudevorschriften an den Stand der Technik. Der Landtag hat beiden Vorlagen im September 2023 zugestimmt. Diese beinhalten wesentliche Massnahmen, um die Eigenversorgung und die Energieeffizienz in Liechtenstein zu stärken und damit die Ziele der Energiestrategie 2030 zu erreichen. Die Regierung empfiehlt daher, beide Vorlagen anzunehmen.

Die Sonderseite «Abstimmungen Energievorlagen» unter www.regierung.li/energievorlagen enthält Faktenblätter zu den beiden Vorlagen und zeigt auf, wer von den neuen Vorschriften tatsächlich betroffen ist.»

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Anfang Dezember moderierte Sandra Woldt eine ‚1FL Forum‘ Diskussion zwischen Andi Götz von der Energiezukunft Liechtenstein und Karl Heinz Oehri vom Referendumskomitee über die Energievorlagen und die Abstimmung am 21. Januar 2024.

Andi Götz und Karl Heinz Oehri im Gespräch mit Sandra Woldt im 1FL Forum 1. Dez. 2023

1FL Forum 1. Dezember mit Andi Götz und Karl Heinz Oehri über die Energievorlagen

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Anfang Dezember führte Karl-Heinz Ospelt ein ‚1FL Talk‘ Gespräch mit Julia Frommelt von der Energiezukunft Liechtenstein über die Energievorlagen und die Argumente für 2x Ja am 21. Januar 2024.

Julia Frommelt im Gespräch mit Karl-Heinz Ospelt im 1FL Talk 10. Dez. 2023

1FL Talk 10. Dezember mit Julia Frommelt über die Energievorlagen

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Am Dienstag, 12. Dez, fand ein Podiumsgespräch zu den Energievorlagen im Rathaussaal Vaduz statt, moderiert von Peter Beck.
Daniel Gstöhl, Professor an der OST und Präsident der Solargenossenschaft, war für die Energiezukunft Liechtenstein dabei. Desweiteren Sabine Monauni, Regierungschefstellvertreterin und Sebastian Gassner vom Ja-Komitee. Das Referendumskomitee nahm mit Alexander Batliner, Karl-Heinz Oehri und Arnold Matt teil.

[NB: Das Video läuft am besten in MS Edge oder Chrome. In Firefox muss es scheinbar heruntergeladen werden.]

Podiumsdiskussion am 12. Dez. 2023 im Rathaussaal Vaduz

Podiumsdiskussion am 12. Dezember über die Energievorlagen

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Am Mittwoch, 13. Dez. , war der deutsche Arzt und Wissenschaftsjournalist, Dr. Eckart von Hirschhausen zu Gast im SAL. Er hatte spontan die Plakate unserer Koalition in sein ebenso unterhaltsames wie inspirierendes Programm eingebaut.

Vortrag Eckart von Hirschhausen am 13. Dez. 2023 im SAL

Bericht im Vaterland über Hirschausens Vortrag am 13. Dezember

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Foto: Tatjana Schnalzger

1FLTV führte auf Schloss Vaduz das traditionelle Neujahrsinterview mit S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein durch. Dabei drehte sich das Gespräch auch um die Abstimmungen vom 21. Januar. Der Erbprinz erinnerte an die  Situation im vergangenen Winter. Die unsichere Lage habe zur Erkenntnis geführt, dass sich Liechtenstein für den Ernstfall gegen einen Strommangel und Preisschwankungen wappnen müsse. «Deshalb ist es natürlich sinnvoll, dass wir unsere eigene Produktion und den Anteil an Photovoltaik erhöhen», meinte das Staatsoberhaupt. Zusätzlich müsse man sich darüber Gedanken machen, «wie wir diese Energie gut speichern können».  Gebote oder Verbote sollten seiner Meinung nach zurückhaltend eingesetzt werden, doch nach den in Folge der Vernehmlassung vorgenommenen Anpassungen sieht er bei den Gesetzesvorlagen diesbezüglich «kein Problem».

Quelle: Vaterland online vom 24. Dezember 2023

Video auf https://www.facebook.com/1FL.LI/videos/684758693788372

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In der LiWelt vom 3. Januar legt Julia Frommelt 10 Gründe dar, warum 2 x JA am 21. Januar die richtige Wahl ist.

Julia Frommelt in der LiWelt vom 3. Jan 2024. Bild: Rita Feger

LiWelt 10 Gründe für 2 x JA

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fairbessern.com, der beliebte Blog der Liechtensteinerin Ramona Ospelt, erklärt die Energievorlagen, die am 21. Januar zur Abstimmung kommen, und erläutert, warum zehn Nichtregierungsorganisationen zum Schluss kommen: 2 x JA!

«Nachhaltigkeit war immer schon eine Leidenschaft von mir. Egal ob Umwelt, Tierschutz, Konsumgesellschaft oder Lösungsansätze, die Welt lässt sich fairbessern», ist auf dem Blog fairbessern.com als Motivation für Ramonas Engagement zu lesen.

Im Post über die Energievorlagen erklärt Ramona Ospelt die Gründe der Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» kurz und verständlich, erläutert die Vorteile und weist auf auf die Fakten hin.

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Als andere noch zögerten, investierte man im bayerischen Wildpoldsried mutig in die Energiewende. Ein Vierteljahrhundert später erzeugt das Dorf achtmal mehr Strom, als es verbraucht. Besuch in einem Dorf, in dem Landwirte oft auch Energiewirte sind.

Ein Beitrag des Deutschlandfunk vom 6. Januar 2024 (Foto: dpa / Karl-Josef Hildenbrand).

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v.l.n.r. Daniel Gstöhl (Solargenossenschaft), Julia Frommelt (JugendEnergy), Ruth Ospelt-Niepelt (SDG Allianz), Michael Meirer (Verein Rheintalgas), Josef Biedermann (BZG), Elias Kindle (LGU), Sigi Langenbahn (LANV), Rudolf Batliner (Tellerrand), Georg Sele (VCL). Es fehlt auf dem Bild die «Ackerschaft».

Am Montag, den 13. November 2023, hat sich die Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» im Kunstmuseum der Öffentlichkeit präsentiert. Das Ziel der Koalition aus Nichtregierungsorganisationen ist die Annahme der beiden Energievorlagen von Regierung und Landtag am 21. Januar.

Bei der einen Vorlage gehe es darum, die Gebäudestandards umzusetzen, die in 22 Kantonen bereits gelten, hielt Daniel Gstöhl, Präsident der Solargenossenschaft, fest. Das stärke auch das einheimische Gewerbe, denn Planen und Bauen seien damit in Liechtenstein und der Schweiz weiterhin gleich geregelt. In der zweiten Vorlage geht es um eine PV-Pflicht, mit der die Eigenversorgung und die Energieunabhängigkeit Liechtensteins gestärkt werden.

Interessante Jobs und mehr Unabhängigkeit

Sigi Langenbahn, Geschäftsführer des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes LANV betonte die Chancen für den Werkplatz Liechtenstein und die interessanten Jobs, die im Zuge der Energiewende geschaffen werden können. Nicht zuletzt gehe es um die Zukunft der Jugend, mahnte Julia Frommelt, deshalb engagiere sich JugendEnergy in dieser politischen Kampagne, was sonst nicht die Art der Organisation sei.

Es gehe auch um die Unabhängigkeit von Diktaturen, Despoten und schmutziger Energie, ergänzte Rudolf Batliner, Präsident von Tellerrand – Verein für solidarisches Handeln. Der Klimawandel sei von den reichen Ländern verursacht, die Armen könnten sich nicht gegen die Folgen wehren. Dass ein wohlhabendes Land seinen Beitrag leiste, habe deshalb auch mit Gerechtigkeit zu tun.

Da die Biodiversitätskrise und die Klimakatastrophe sehr eng miteinander verbunden seien, engagieren sich auch die LGU und die BZG für die Gesetzesvorlagen, wie LGU-Geschäftsführer Elias Kindle berichtete.

Faktencheck gegen unwahre Behauptungen

Leider habe das Referendumskomitee mit unsachlichen und teils unwahren Behauptungen versucht, Stimmung gegen die Gesetzesvorlagen zu machen. In Wahrheit, so die «Energiezukunft», werde bei Wärmepumpen die Bürokratie reduziert und auch die Gemeindeautonomie werde nicht abgeschafft, nur veraltete, absolute PV-Verbote seien nicht mehr zulässig. Ausserdem stimme es nicht, dass für Neubauten keine Förderungen für PV-Anlagen mehr ausbezahlt werden sollen.

Um die Behauptungen ins rechte Licht zu rücken, gibt es auf der Website energiezukunft.li der Koalition einen «Faktencheck». Dort bewertet die «Energiezukunft» Argumente und Behauptungen mit «stimmt» oder «stimmt nicht» und liefert die entsprechenden Begründungen.

Ohne PV-Pflicht keine zinsfreien Darlehen

Abschliessend wurde betont, dass die vorgesehenen zinslosen Darlehen für sämtliche Energiemassnahmen in der Vorlage für eine PV-Pflicht enthalten seien. Wer die PV-Pflicht ablehnt, verwehrt Bauwilligen den Zugang zu den zinslosen Darlehen.

Die Koalition kann nicht mit den finanziellen Möglichkeiten des Komitees um Alexander Batliner mithalten und bittet deshalb um Spenden für die Abstimmungskampagne. «Energiezukunft Liechtenstein» gehören bisher folgende zehn gemeinnützige Organisationen an: Solargenossenschaft Liechtenstein, SDG Allianz, Tellerrand–Verein für solidarisches Handeln, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz LGU, Ackerschaft, JugendEnergy, Verein Rheintalgas, Verkehrsclub Liechtenstein VCL, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV, Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sarganserland-Werdenberg. Weitere Koalitionspartner sind willkommen.

www.energiezukunft.li

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MegaSlate Rüdlingen ©3s-solarplus.ch

Neun liechtensteinische Organisationen haben sich zur Verteidigung der Baugesetzrevision und der PV-Pflicht zusammengeschlossen. In einer Medienmitteilung halten sie fest, dass die Gesetzesvorlagen zur Energiewende beitragen. Dafür soll Liechtenstein den Energieverbrauch reduzieren, mehr eigenen Strom produzieren und aus den fossilen Energieträgern aussteigen. Davon profitieren alle: PV rentiert, das Land hilft bei der Investition. Der Abschied von Öl und Gas führt zu Freiheit und Unabhängigkeit von Despoten.

Die Argumente des Referendumskomitees bezeichnen die Organisationen als «von A-Z nicht stichhaltig». Der Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» gehören die folgenden Organisationen an: Solargenossenschaft Liechtenstein, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz  LGU, SDG Allianz, Tellerrand – Verein für solidarisches Handeln, Ackerschaft, JugendEnergy, Verkehrsclub Liechtenstein, Verein Rheintalgas, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV.

Zur Medienmitteilung.

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Der ehemalige Landtagsabgeordnete Alexander Batliner bekämpft die Energiewende mit zwei Referenden (Foto: Daniel Schwendener)

Ein Referendumskomitee um den ehemaligen FBP-Abgeordneten Alexander Batliner hat bekanntgegeben, nicht nur gegen die PV-Pflicht mit zinslosen Darlehen das Referendum zu ergreifen, sondern auch gegen die zweite Vorlage, die die Gebäuderichtlinie II der EU und die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich umsetzen will. Das Ölheizungsverbot hatte die Regierung nach der Androhung eines Referendums aus der Vorlage gestrichen.

Es sei richtig, schreibt das Referendumuskomitee, dass die Regierung von einem Öl- und Gasheizungsverbot im eigentlichen Sinn absehe. Eine fossile Heizung könne jedoch in Bestandsbauten nur ausgewechselt werden, wenn zum Beispiel eine thermische Solaranlage installiert werde oder neue Fenster eingebaut würden. Dem Referendumskomitee gehen auch diese Vorschriften zu weit, man soll also ein hundertjähriges Haus in einem erbärmlichen energetischen Zustand nicht sanieren müssen und soll trotzdem eine Öl- oder Gasheizung nachrüsten dürfen.

Die beiden Vorlagen würden somit gemäss Referendumskomitee unter anderem Renovationen von Dächern verteuern, die Kosten bei Neubauten ansteigen lassen, was der jungen Generation zum Nachteil gereiche und zu Mieterhöhungen führen könne. In der Mitteilung wird verschwiegen, dass es bei diesen Bestimmungen immer auch Ausnahmeregelungen gibt, eben zum Beispiel bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Ausserdem sind in der jüngsten Energiekrise genau bei den Immobilien die Nebenkosten durch die Decke gegangen, in denen noch mit Gas geheizt wird. Die im Betrieb sehr günstigen Wärmepumpen hingegen sind auch für Mieterinnen und Mieter eine gute Sache.

Wo gegen die Streichung der Einsprachemöglichkeit von Anwohnern beim Bau von Luft-Wärmepumpen gezetert wird, wird auch verschwiegen, dass die Einhaltung der Lärmvorschriften vorgängig vom Amt für Umwelt geprüft wird. Was würde hier eine zusätzliche Einsprachemöglichkeit noch bringen, ausser Kosten und Bürokratie, die das Referendumskomitee genau zu bekämpfen vorgibt?

Nun werden also beide Vorlagen bekämpft und die Energiewende hintertrieben. Dies geschieht auf dem Rücken der kommenden Generationen.

Bericht im Vaterland vom 14.9.2023 S.1 mit Abdruck der Stellungnahme des Referendumskomitees auf S.8.

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Am Freitag, 1. September ab 18.30 Klimademo auf dem Peter-Kaiser-Platz in Vaduz, um 20 Uhr Vortrag im Alten Kino in Vaduz.

Am Freitag, 1. September ab 18.30 findet auf dem Peter-Kaiser-Platz in Vaduz wieder eine Klimademo statt. Die Organisator*innen laden Verbündete im Kampf gegen die Klimaerwärmung ein, ein deutliches Signal an die Politik senden: Die Bevölkerung fordert griffige Klimaschutzmassnahmen und ist bereit, diese mitzutragen.

Um 20 Uhr hält Dr. Reinhard Steurer, Mitglied der Scientists for Future, im Alten Kino einen Vortrag zum Thema «Scheinklimaschutz».

Anschliessend gibt es einen Apéro aus der Ackerküche.

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Die Solargenossenschaft ist enttäuscht vom frühen Aufgeben der Regierung in Sachen Verbot von fossilen Heizungen. Was ist das für ein Zeichen für die Zukunft, was sagen wir der Jugend, was ärmeren Ländern, die sich Klimaschutz kaum leisten können?

Es ging beim Verbot von Öl- und Gasheizungen wohlgemerkt nicht darum, funktionierende Heizungen ersetzen zu müssen. Nur wenn eine Öl- oder Gasheizung ihren Geist aufgibt, hätte man sie nach der ursprünglichen Gesetzesvorlage durch eine Heizung mit erneuerbaren Energieträgern ersetzen müssen und in Neubauten wären fossile Heizungen verboten gewesen.

Es reichte die Referendumsdrohung von privater Seite, um einige Landtagsabgeordnete und nun auch die Regierung einknicken zu lassen. Konkret wird der Jugend gesagt, dass ihre Zukunft hinter den Interessen ganz weniger Wirtschaftsvertreter zurückzustehen hat.

Die Solargenossenschaft fordert den Landtag auf, das Verbot von fossilen Heizungen wie ursprünglich vorgesehen wieder in die Vorlage aufzunehmen und zu ermöglichen, gegen diesen Teil als drittes Paket separat das Referendum zu ergreifen. Das Volk ist mündig genug, um sich dazu auszusprechen.

Medienmitteilung vom 12. Juli 2023

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Die Zeitschrift «Unternehmer» der Wirtschaftskammer Liechtentstein liefert auf einer Doppelseite einen Überblick über die geplanten Gesetzesänderungen bei den Energievorschriften für Gebäude.

Energievorschriften für Gebäude – Gezielte Massnahmen für mehr Energieeffizienz, Eigenversorgung und Klimaschutz,
unternehmer. Das Liechtensteiner Wirtschaftsmagazin. Schaan, März 2023, Nr. 162, S. 20-21

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Regierungschef-Stv. Sabine Monauni verteidigte ihre klimapolitische Vorlage. Bild: © Daniel Schwendener

Der liechtensteinische Landtag hat am 3. und 4. März in erster Lesung die Vorschläge der Regierung im Gebäudebereich beraten. Vieles wurde gut aufgenommen, zum Verbot von Öl- und Gasheizungen gab es Pro- und Contra-Stimmen. Die PV-Pflicht war im Landtag weniger umstritten.

Konkret geht es um die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen sollen auch die beiden Motionen der Freien Liste für eine PV-Pflicht umgesetzt werden, die der Landtag bereits am 4. April 2022 an die Regierung überwiesen hatte. Die Regierung schlägt verschiedene Ausnahmen vor, um die PV-Pflicht mit Augenmass umzusetzen.

Ideologische Argumentation

Viel zu reden gab das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Hier wurde ideologisch argumentiert: «Jedes Verbot ist eines zu viel» (Nadine Vogelsang, FBP) oder «Ich bin ein klarer Gegner von Pflichten und Verboten» (Thomas Rehak, DpL), wie wenn es nicht sinnvollerweise verboten wäre, in der falschen Richtung durch Einbahnstrassen zu fahren und wie wenn es nicht sinnvollerweise verpflichtend wäre, über funktionierende Bremsen und Sicherheitsgurte zu verfügen, wenn man ein Auto in Verkehr setzen möchte… Dem hielt beispielsweise Wendelin Lampert (FBP) entgegen: «Wenn jemand denkt, er müsse Öl und Gas verbrennen, erwärmt er die Erde für uns alle. Daher ist das keine Entscheidung, die man persönlich treffen kann.»

Über der ganzen Diskussion stand die Ankündigung eines Referendums durch den ehemaligen FBP-Abgeordneten Alexander Batliner. Obwohl er noch nicht wissen kann, wie die Vorlage umgesetzt wird und wie viele Ausnahmen es von Pflichten und Verboten geben soll, ist für ihn offenbar im Voraus klar, dass er das Referendum ergreifen wird, er habe bereits ein Referendumskomitee zusammengestellt, liess er verlauten.

Die Solargenossenschaft hatte vor der Sitzung angeregt, dass die PV-Pflicht mit günstigen oder zinslosen Darlehen durch den Staat abgefedert werden könnte, wie bereits bei der Beratung der Motionen im April von mehreren Abgeordneten gefordert hatten. Auch anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes haben nicht weniger als acht Abgeordnete eine entsprechende Forderung vorgebracht. Ausserdem schlug die Solargenossenschaft den Abgeordneten vor, die Gesetzesvorlage aufzuteilen, so dass es im Falle eines Referendums möglich wäre, erstens über alle unbestrittenen Inhalte, zweitens über die PV-Pflicht und drittens über das Verbot von Öl- und Gasheizungen je separat abzustimmen. Auch dieser Vorschlag wurde von verschiedenen Abgeordneten übernommen und wird von der Regierung geprüft.

«Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!»

Regierungschef-Stellvertreterin und Energieministerin Sabine Monauni, betonte, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen nötig seien, um die Ziele der Klimastrategie zu erreichen. «Diese haben Sie einstimmig verabschiedet», sagte Monauni und erinnerte das Parlament daran, dass der Landtag die Fotovoltaik-Pflicht durch die Annahme zweier entsprechender Motionen gefordert habe.

Der Klimawandel sei ein existenzielles Problem. «Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!», so Monauni. Die Ablehnung der Gesetzesvorlage wäre gemäss Sabine Monauni «verantwortungslos».

Die Regierung wird die Vorlage nun auf Grund der Diskussionen im Landtag überarbeiten und dem Landtag für eine zweite Lesung erneut vorlegen.

Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 3. und 4. März 2023.

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Soll mit einer Fotovoltaik-Anlage bestückt werden: Das Landesarchiv. (©Liechtensteinische Landesverwaltung llv.li)

Liechtenstein soll bis spätestens 2050 klimaneutral sein. Dafür will die Regierung unter anderem den Einbau von Öl- und Gasheizungen verbieten, andererseits – gemäss zwei überwiesenen Motionen – eine Fotovoltaik-Pflicht für Neubauten einführen.

Der Landtag hat aber auch eine Motion überwiesen, die verlangt, dass das Land in diesen Dingen eine Vorreiterrolle übernimmt. Im nun veröffentlichen Hochbautenbericht 2023 zeigt die Regierung auf, dass es noch Handlungsbedarf gibt und dass sie auch handeln will. Erst neun von 54 staatlichen Liegenschaften sind mit einer Fotovoltaikanlage (PVA) ausgestattet. In naher Zukunft sollen acht weitere Anlagen folgen – etwa auf dem Dach des Landesarchivs oder des Jugendhauses in Malbun. Ausserdem will die Regierung einen Teil der bestehenden Installationen im Verlauf der nächsten vier Jahre ausbauen.

Bei 14 weiteren Hochbauten trifft sie gemäss Bericht zumindest Abklärungen, ob sich die Dächer und Fassaden für eine solche PVA eignen. Elf Gebäude fallen weg, da sie unter Denkmalschutz stehen. Zu diesen gehören beispielsweise das Regierungsgebäude, das Gamanderhaus oder die Burg Gutenberg. Auch bei einem Teil der denkmalgeschützten Gebäude plant das Land allerdings, sie künftig mit Fernwärme zu beheizen.

Quellen:
Hochbautenbericht 2023
Liechtensteiner Volksblatt vom 7. Oktober 2022, S. 3

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Thomas Rehak (DpL) kündigte ein weiteres Postulat an. (Foto: T. Schnalzger, Liechtensteiner Vaterland)

Der Landtag überwies am 2. Dezember 2021 ein Postulat der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Stromversorgungssicherheit in Liechtenstein. Im Postulat wurde die Regierung eingeladen, anhand von verschiedenen Szenarien die Risiken von Strommangel und «Black outs» abzuklären sowie Massnahmen gegen die Knappheit aufzuzeigen. Die Wichtigkeit des Themas war im Landtag unbestritten.

Im Postulat betonten die DpL die Wichtigkeit des Eigenversorgungsgrades mit Strom, der ihrer Meinung nach erhöht werden müsse. Kernpunkt solle dabei ein Flusskraftwerk am Alpenrhein sein. Die Regierung solle darlegen, wie ein solches Kraftwerk die Stromsicherheit Liechtensteins erhöhen könne und es solle dargelegt werden, wie die Leistung eines solchen Kraftwerks mit heutiger Technologie in den Monaten Dezember, Januar und Februar aussehe. Bei den DpL wurde auch die Frage nach einer Kombination von Flusskraftwerkten und Rheinaufweitungen aufgeworfen.

Die Regierung hat eine 77 Seiten umfassende Postulatsbeantwortung vorgelegt. Ab Seite 53 finden sich Antworten zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades. Dabei erklärt die Regierung, dass auch ein geringerer Energieverbrauch zu einem höheren Eigenversorgungsgrad führen würde. Dies wurde auch in der Diskussion im Landtag vom 28. September 2022 verschiedentlich betont: Sparen ist der am schnellsten realisierbare Beitrag zur Überwindung der Energieknappheit.  

Ab S. 55 folgen Angaben zu den einzelnen Energieträgern. Es fängt mit der Wasserkraft an, die Machbarkeit von Rheinkraftwerken soll zum x-ten Mal überprüft werden, obwohl betont wird, dass die Winterstromproduktion mehr als bescheiden wäre. Anschliessend folgen auch Ausführungen zu Fotovoltaik, wo auch die Bedeutung von Fassadenanlagen und Freilandanlagen in höheren Lagen betont wird. Auch die Windenergie wird angesprochen, wo sich die Regierung derzeit wenig Hoffnungen zu machen scheint, sowie die Themen Holz, Gas und Geothermie.

Umweltministerin Sabine Monauni wies darauf hin, dass die Regierung mit der Energiestrategie ein Insturment in der Hand habe, um den Ausstieg aus den nicht erneuerbaren Energieträgern zu schaffen. Die DpL wollen nun die Regierung mit einem weiteren Postulat verpflichten, bis im Dezember konkrete Vorschläge zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades vorzulegen.

Postulatsbeantwortung (PDF, 77 Seiten)

Berichterstattung über die Landtagsdebatte im Liechtensteiner Vaterland vom 29. September 2022

Bericht 2021 über das Postulat:

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Photo: Béatrice Devènes / Parlamentsdienste 3003 Bern

Der Nationalrat wollte mit seiner Solarinitiative so weit gehen, dass das Naturschutzrecht regelrecht auf der Strecke geblieben wäre. Die Interessen der Stromversorgung sollten rechtlich über denjenigen des Naturschutzes stehen – ein Vorhaben, das offensichtlich verfassungswidrig gewesen wäre.

Nun hat der Nationalrat zurückbuchstabiert, ohne das Ziel eines raschen Solarausbaus aus den Augen zu verlieren. Juristinnen und Juristen des Bundes hatten gewarnt, dass die Umweltauflagen etwa bei den grossen Solaranlagen in den Bergen zu stark abgebaut würden – das verstosse gegen die Bundesverfassung. Der Nationalrat hat reagiert: In Wasser- und Zugvogelreservaten, Mooren und Moorlandschaften und Biotopen von nationaler Bedeutung soll es deshalb keine Grossanlagen geben. Ein genereller Vorrang «Stromproduktion vor Naturschutz» ist damit vom Tisch.

Gemäss den als dringlich erklärten und somit unverzüglich in Kraft tretenden Gesetzesänderungen sollen PV-Grossanlagen in dem Bergen vom Bund eine Einmalvergütung in der Höhe von maximal 60 Prozent der Investitionskosten erhalten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen. Solche Anlagen leisten besonders im Winter wertvolle Beiträge gegen eine Stromknappheit und sie können schnell realisiert werden.

Bei der Pflicht für Fotovoltaikanlagen bei Neubauten einigte sich das Parlament darauf, dass das Bundesrecht nur bei Gebäuden ab 300 m2 Grundfläche eine Solaranlage vorschreibt. Allerdings haben bereits 18 Kantone eine PV-Pflicht auch für kleinere Neubauten.

Die Solaroffensive wurde auch mit einem Wasserkraftprojekt angereichert. Ein Sonderartikel befreit die Erhöhung der Grimsel-Staumauer im Berner Oberland von der sogenannten Planungspflicht. Das beschleunigt das Bauvorhaben deutlich. Das Bundesamt für Justiz hat hinter den Kulissen Bedenken geäussert. Faktisch erteile das Parlament hier direkt eine Baubewilligung und verletze so die Gewaltenteilung. Doch im Nationalrat führte dies kaum zu Diskussionen.

Die Gesetzesänderungen wurden am 30. September 2022 in beiden Räten in den Schlussabstimmungen genehmigt. Sie wurden als dringlich erklärt, treten bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten bis Ende Dezember 2025.

Quelle (u.a.): www.srf.ch

Zum Gesetzestext.

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Infrastrukturministerin Graziella Marok-Wachter (© Volksblatt)

Die FBP-Fraktion wollte wissen, welche Massnahmen das Land ergreift, um seine Vorbildfunktion für klimafreundliches Bauen zu erfüllen. Der Landtag hatte das Postulat am 1. Dezember 2021 mit grosser Mehrheit überwiesen. Am 1. Juni 2022 nahm der Landtag die Beantwortung des Vorstosses zur Kenntnis.

Die Regierung hielt in der Postulatsbeantwortung unter anderem fest, dass auf acht landeseigenen Liegenschaften Fotovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 320kWp installiert seien. Die grösste Anlage mit 143kWp befinde sich auf dem Dach des SZM I, gefolgt von der Anlage auf dem Post- und Verwaltungsgebäude in Schaan mit 58kWp. Bei zwei weiteren Gebäuden würden Photovoltaik-Dachanlagen in diesem Jahr (Bushof, Schaan) oder in naher Zukunft definitiv realisiert (Post- und Verwaltungsgebäude, Vaduz). Eine Prüfung der Eignung aller 66 Liegenschaften des Landes Liechtenstein für Fotovoltaikanlagen geprüft habe ergeben, dass auf 18 Gebäuden ein Neubau von Photovoltaik möglich und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Einige dieser 18 Gebäude befänden sich zwischenzeitlich bereits in Projektierung. Die weiteren Gebäude sollen unter Berücksichtigung der Höhe des Potentials zur Energiegewinnung sukzessive bearbeitet werden. Mit den 18 zusätzlichen Anlagen wäre ein Zubau von rund 700kWp Gesamtleistung möglich.

Als Fazit hielt die Regierung fest, die CO2-Emissionen bestehender Gebäude könnten bis 2030 um fast drei Viertel gesenkt werden. In einem weiteren Schritt würden diese auf nur noch 7% der heutigen Emissionen gesenkt werden. Fossile Energie sollen vollständig eliminiert werden. Bezüglich der geplanten und künftigen Neubauten seien ausschliesslich energetisch sehr hochwertige Gebäudehüllen vorgesehen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Alle Energiesysteme werden auf CO2-freien Energieträgern basieren. Das Thema der Kreislaufwirtschaft und der Grauen Energie von Baustoffen werde bei einer Lebenszyklusbetrachtung prägend und solle daher vermehrt Beachtung finden.

Im Landtag wurde zur Kenntnis genommen, dass die Regierung gerade in Bezug auf die Emission von Treibhausgasen für die älteren Bestandsbauten, die teilweise noch fossil mit Gas und Öl beheizt werden, einen Absenkpfad ausgearbeitet habe. Doch es gab auch kritische Stimmen, die den Leistungsausweis im Bericht der Regierung als «ernüchternd» bezeichneten. Der Staat habe seine Vorbildfunktion lange zu wenig wahrgenommen, aber immerhin, seit dem Postulat tue sich etwas.

Infrastrukturministerin Graziella Marok-Wachter betonte, die Postulatsbeantwortung sei aber nicht der Weisheit letzter Schluss. Man werde auch die als ungeeignet bezeichneten Gebäude in zweiter Priorität nochmals prüfen. PV-Anlagen an Fassaden seien bei Neubauten natürlich möglich, sie nachträglich anzubringen sei jedoch schwieriger.

Postulat zur Vorbildfunktion des Staates im Bereich Klima und Energie vom 18. Oktober 2021

Postulatsbeantwortung der Regierung (PDF, 57 Seiten)

Berichterstattung im Liechtensteiner Volksblatt vom 2. Juni 2022

Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 2. Juni 2022

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Die Stellvertretende Landtagsabgeordnete Nadine Vogelsang (FBP) © Michael Zanghellini / Volksblatt

Der Landtag überwies ein Postulat der Fraktion Fortschrittliche Bürgerpartei mit 20 Stimmen. Dieses möchte, dass der Staat soll Vorbild bei den Themen Klimaschutz und Energieeffizienz werden soll. Insbesondere soll aufgezeigt werden, welches Potenzial Staatsgebäude bieten. Der Staat besitzt aktuell 65 Bauten, 4 weitere sind in Planung. Die FBP wollte wissen, inwiefern hier eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit übernommen wird. «Wir wollen wissen, ob unsere Exekutive eine Musterschülerin ist. Oder gibt es noch Hausaufgaben zu machen?», erklärte die stellvertredende Landtagsabgeordnete Nadine Vogelsang (FBP). Das Postulat fordert, dass die Energieeffizienz aller staatlichen Gebäude, sowohl der bestehenden als auch der geplanten Neubauten, geprüft wird und dass transparente Ziele und entsprechende Massnahmen formuliert werden. Dabei geht es nicht nur um Einsparungsmöglichkeiten, sondern auch um Möglichkeiten zur Gewinnung und Speicherung von Energie. Ebenso wurden Möglichkeiten für eine Kreislaufwirtschaft angesprochen und es soll geklärt werden, welche nachhaltigen Rohstoffe verwendet werden können.

Nach Ansicht der FBP muss das Land mit gutem Vorbild vorangehen und keinen Neubau oder Umbau realisieren, bei dem nicht alle sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Es gelte, die Energieeffizienz zu steigern, erneuerbar zu heizen und mehr Strom zum Beispiel mittels PV-Anlagen zu produzieren.

In Zukunft solle in einem Architekturwettbewerb nicht das schönste Gebäude gewinnen, sondern das nachhaltigste, erklärte Nadine Vogelsang.

Der 25köpfige Landtag überwies das Postulat mit einer grossen Mehrheit von 20 Stimmen. Einige Abgeordnete hätten sich aber ein weiter gehendes Postulat gewünscht, unter anderem mit dem Einbezug der Gebäude staatsnaher Betriebe oder mit dem Einbezug weiterer Aspekte. . Als Beispiele wurden die Begrünung der Gebäude, die Mobilität oder der Beitrag der Gebäude zum Aufbau eines lokalen Strommarktes genannt.

Quelle: Liechtensteiner Volksblatt vom 2. Dezember 2021

Postulat zur Vorbildfunktion des Staates im Bereich Klima und Energie vom 18. Oktober 2021

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Der Landtagsabgeordnete Herbert Elkuch (DpL) © Tatjana Schnalzger / Volksblatt

Der Landtag überwies am 2. Dezember 2021 ein Postulat der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) zur Stromversorgungssicherheit in Liechtenstein. Im Postulat wird die Regierung eingeladen, anhand von verschiedenen Szenarien die Risiken von Strommangel und «Black outs» abzuklären sowie Massnahmen gegen die Knappheit aufzuzeigen. Die Wichtigkeit des Themas war im Landtag unbestritten.

Im Postulat betonen die DpL die Wichtigkeit des Eigenversorgungsgrades mit Strom, der ihrer Meinung nach erhöht werden muss. Kernpunkt soll dabei ein Flusskraftwerk am Alpenrhein sein. Die Regierung solle darlegen, wie ein solches Kraftwerk die Stromsicherheit Liechtensteins erhöhen könne und es solle dargelegt werden, wie die Leistung eines solchen Kraftwerks mit heutiger Technologie in den Monaten Dezember, Januar und Februar aussehe. Bei den DpL wurde auch die Frage nach einer Kombination von Flusskraftwerkten und Rheinaufweitungen aufgeworfen.

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni wies darauf hin, dass ein solches Projekt nur in Absprache mit der Schweiz zu realisieren sei und bisher sei die Internationale Regierungskommission Alpenrhein einem Flusskraftwerk stets kritisch gegenüber gestanden.

Der Bau von Fliesskraftwerken am Alpenrhein ist seit den 1960er-Jahren immer wieder im Gespräch. 1994 verweigerte die liechtensteinische Regierung die Konzession für den Bau von Rheinkraftwerken aufgrund der in der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Gefahr für Grundwasser, Flora, Fauna und Landschaft sowie wegen der fehlenden Rentabilität.

Postulat zur Stromversorgungssicherheit vom 20. Oktober 2021

Berichterstattung über die Landtagssitzung im Liechtensteiner Vaterland vom 3. Dezember 2021

Berichterstattung über die Landtagssitzung im Liechtensteiner Volksblatt vom 3. Dezember 2021

Bericht zur Postulatsbeantwortung.

Postulatsbeantwortung der Regierung (PDF, 77)

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Der Landtagsabgeordnete Patrick Risch (Freie Liste) © Daniel Schwendener / Liechtensteiner Vaterland

Am 6. April hat das liechtensteinische Parlament, der Landtag, zwei Motionen der Abgeordneten der Freien Liste an die Regierung überwiesen. Damit wird die Regierung beauftragt, eine Vorlage für eine PV-Pflicht ab 2025 auf allen Dächern von Neubauten einzuführen. Bis 2035 müssen auch auf bestehenden Nicht-Wohnbauten PV-Anlagen installiert werden. Bei bereits bestehenden Wohnbauten soll diese Pflicht im Falle einer Dachsanierung bestehen.

Die Motion für «Photovoltaik auf jedem Dach» sieht vor, dass ab 2025 eine PV-Pflicht auf allen geeigneten Dächern von Wohn-Neubauten besteht. Bei bestehenden Gebäuden kommt die Pflicht zum Zug, wenn eine Dachsanierung ausgeführt wird. In beiden Fällen muss die maximal mögliche Dachfläche ausgenützt werden. Dieser Motion haben 19 der 24 anwesenden Abgeordneten zugestimmt.

Die Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten»  beauftragt die Regierung, eine Gesetzesvorlage für eine PV-Pflicht für Nicht-Wohnbauten auszuarbeiten, namentlich für Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude. Dies betrifft Neubauten ab 2025, jedoch müssen bis 2035 auch bei Bestandsbauten alle geeigneten Flächen mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. «Es soll eine maximale Nutzung der bestehenden Flächen angestrebt werden». Dieser Motion haben 14 der anwesenden 23 Abgeordneten zugestimmt.

Regierungschef-Stellvertreterin: «Rückenwind für die Arbeit in meinem Ministerium»

Die Liechtensteiner Energieministerin, Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, bedankte sich für die Motion. «Sie ist Rückenwind für die Arbeit in meinem Ministerium». Dort werde schon seit längerem eine entsprechende Fotovoltaik-Pflicht vorbereitet. «Die Zeit dafür ist gekommen», so Ministerin Sabine Monauni.

Ausführliche Berichte in den Liechtensteiner Tageszeitungen:

Liechtensteiner Vaterland vom 7. April 2022
Liechtensteiner Volksblatt vom 7. April 2022

Die Motionstexte:

Motion für «Photovoltaik auf jedem Dach»
Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten»

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Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) hat untersucht, welchen Anteil zum Klimaschutz freiwillige Massnahmen im Vergleich zu politischen Massnahmen leisten können. Das Resultat: Freiwillige Massnahmen werden die CO₂-Emissionen um etwa 20 Prozent senken. Für den Rest sind politische Massnahmen nötig.

Unter dem Strich stossen Schweizerinnen und Schweizer pro Jahr rund 13.6 Tonnen Treibhausgase aus. Wer sich konsequent klimafreundlich verhalte, könnte diesen sogenannten Klima-Fussabdruck um die Hälfte reduzieren – theoretisch. Mit freiwilligen Massnahmen können realistischerweise aber nur rund ein Fünftel der Treibhausgas-Emissionen reduziert werden. Für den Rest sind politische Massnahmen nötig. So lautet die Schlussfolgerung einer neuen Studie.

Quelle: www.srf.ch

Zur Studie.

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Sonne für den Klimaschutz – Ein Solarplan für die Zukunft

Freitag, 4. Juni, 19 Uhr im SAL Schaan: Referat und Diskussion mit Roger Nordmann, Autor und Nationalrat

Der Klimawandel ist das drängendste Problem unserer Zeit. Wie können wir die erneuerbaren Energien besser nutzen und den CO2-Ausstoss so verringern, dass Liechtenstein die Klimaziele erreicht? Roger Nordmann, SP-Nationalrat (CH) und Autor des Buches «Sonne für den Klimaschutz – Ein Solarplan für die Schweiz», zeigt den Weg in eine klimaneutrale Zukunft  auf. Er präsentiert einen Klimaplan für die Zukunft und diskutiert mit dem Publikum. Ausserdem gibt es praktische Informationen zum Thema «Strom vom eigenen Dach – immer noch lohnenswert?»

Freitag, 4. Juni, 19 Uhr im SAL, Landstrasse 19, 9494 Schaan. Covid-bedingt bitten wir dringend um Anmeldung: info@solargenossenschaft.li.
Die Veranstaltung kann auch online verfolgt werden: www.solargenossenschaft.li/stream

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Daniel Gstöhl, Präsident der Solargenossenschaft (© Daniel Schwendener)

Klimawandel und Energiepolitik interessieren die Öffentlichkeit. Nach dem Interview mit dem Vorsitzenden der LKW-Geschäftsleitung, Gerald Marxer, in der «Wirtschaft Regional» folgt zwei Wochen später eine Gesprächs-Doppelseite mit SGL-Präsident Daniel Gstöhl. Eine Solarpflicht sei Liechtenstein zuzumuten und die Regierung handle zu langsam «und wir haben manchmal das Gefühl, wir müssen sie etwas anschieben» sind zwei der Schlagzeilen im Interview in der «Wirtschaft Regional».

Zur Doppelseite (S. 4 und 5) Seiten «Im Gespräch mit Daniel Gstöhl» in «Wirtschaft Regional» vom 26. März 2021.

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Foto: Eternit Schweiz AG / www.meraner-hauser.com

In der Schweiz sind 2020 nach Einsachätzung von Swissolar so viele Solarstromanlagen zugebaut worden wie noch nie. Um die nationalen Energieziele zu erreichen, ist aber das vierfache Volumen nötig.

Für die Photovoltaik war 2020 in der Schweiz ein Rekordjahr. Davon geht Swissolar aus, der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie. Aufgrund von bereits verfügbaren Zahlen rechnet der Verband mit Neuinstallationen von 430 bis 460 Megawatt (MW). Dies entspricht einem Wachstum von 30 bis 39 Prozent gegenüber 2019. Die Anmeldezahlen bei der Zertifizierungs- und Förderstelle Pronovo lassen darauf schliessen, dass das Wachstum nicht nur bei kleinen Anlagen, sondern auch bei solchen über 100 kW Leistung stattfand. Die offizielle Statistik für den Solarenergie-Zubau im Jahr 2020 wird im Juli 2021 vorliegen.

Für das starke Marktwachstum ist insbesondere die Verkürzung der Wartefrist bei der Einmalvergütung auf wenige Monate verantwortlich. Die 2019 stärker ins Zentrum gerückte Klimakrise hat zudem vermutlich bei einigen Bauvorhaben eine Solar-Integration vorangetrieben. Auch Corona hatte wohl einen Einfluss auf den Solarzubau. Der Wunsch nach Autarkie nahm zu, viele fanden Zeit, um lange gehegte Ideen zu realisieren und finanziell stand mangels anderer Ausgabemöglichkeiten mehr Kapital zur Verfügung. Ob diese Effekte im laufenden Jahr weiterhin wirksam sind, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

Schweiz braucht vierfaches Volumen

Der Rekordzubau dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Zubau noch einer massiven Steigerung bedürfe. Pro Kopf entspricht der Zubau 2020 lediglich einer neu installierten Fläche von 0.25-0.27 Quadratmetern. «Um den wegfallenden Atomstrom zu ersetzen und den zusätzlichen Strombedarf für die Elektrifizierung des Verkehrs und der Heizungen zu decken, muss der jährliche Zubau in den nächsten Jahren auf etwa 1500 MW gesteigert werden – also auf das nahezu Vierfache des letzten Jahres» sagt Swissolar-Geschäftsleiter David Stickelberger. Dies sehen auch die kürzlich veröffentlichten Energieperspektiven 2050+ des Bundesamtes für Energie vor.

Zur Erreichung dieses Ziels braucht es aus Sicht der Schweizer Solarbranche folgende politische Massnahmen:
a) Stärkere Förderung von Anlagen ohne Eigenverbrauch: Zahllose Dächer von Ställen, Lagerhäusern und ähnlichen Gebäuden werden heute nicht mit Solaranlagen ausgestattet, da der Strom nicht an Ort und Stelle verbraucht werden kann. Ähnliches gilt für Parkplatzüberdachungen, Lärmschutzwände und weitere Infrastrukturen.
b) Rasche Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) in allen Kantonen und damit verbunden die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten. In einem weiteren Schritt ist eine Verpflichtung zur Nutzung bestehender Dach- und Fassadenflächen zu prüfen.
c) Abbau von Hürden bei der Erstellung von Freiflächenanlagen: Eine kürzlich veröffentlichte Studie der ZHAW zeigt auf, dass Solaranlagen ausserhalb von Gebäuden nur mit Schwierigkeiten eine Baubewilligung erhalten. Davon betroffen sind sinnvolle Nutzungen wie Parkplatzüberdachungen, Systeme zum Schutz empfindlicher landwirtschaftlicher Kulturen anstelle von Folientunnels (Agro-Photovoltaik) oder alpine Anlagen im Umfeld von Skigebieten.

Quelle: www.solarserver.de

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Der Schweizer Regierung hat heute erklärt, wie die Schweiz das Ziel – bis im Jahr 2050 unter dem Strich klimaneutral zu sein –erreichen soll.

Dabei betont der Bundesrat erstens, dass Netto-Null nötig sei: Die Temperaturen steigen hierzulande doppelt so schnell wie im globalen Schnitt. Wetterextreme nehmen zu, die Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft entsprechend auch. Nichts tun wäre viel teurer als energisch zu handeln, rechnet der Bundesrat vor. Deshalb lohne sich ambitionierter Klimaschutz auch wirtschaftlich. Nicht nur wegen der geringeren Schäden, sondern auch, weil der Werk- und Forschungsplatz sehr gut positioniert sei, um vom Übergang zu einer Welt ohne fossile Brenn- und Treibstoffe zu profitieren. Und drittens sei der Umstieg zwar ehrgeizig, aber machbar.

Die Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2050 um fast 90 Prozent reduziert werden. Verkehr und Gebäude müssen bis dann emissionsfrei betrieben werden. Unvermeidliche Emissionen aus Landwirtschaft und gewissen Industrien wie Zementproduktion oder Abfallverbrennung sollen entweder direkt am Entstehungsort abgefangen und im Boden gelagert oder kompensiert werden, indem an anderer Stelle mit natürlichen oder technischen Mitteln CO2 aus der Luft geholt wird.

Politisch wählt der Bundesrat mit dem Ziel und den Massnahmen einen Mittelweg: Klimaschützer fordern schärfere Massnahmen und Klimaneutralität bis 2040 oder gar 2030. Der Erdölbranche auf der anderen Seite wird diese langfristige Klimastrategie zu weit gehen. Sie hat bereits gegen das revidierte CO2-Gesetz das Referendum ergriffen.

An einigen Stellen bleiben Ziele und Massnahmen schwammig: zum Beispiel beim Finanzplatz. Der Bundesrat stellt fest, dass Schweizer Banken, Versicherungen und andere Anleger eine wichtige Rolle spielen im Übergang zur Klimaneutralität. Gleichzeitig zeigen Studien, dass viele Finanzplatzakteure die Dringlichkeit des Problems noch nicht erkannt haben. Trotzdem hofft die Schweiz – anders als die EU zum Beispiel – dass der Sektor selbst genügend aktiv wird. Ähnlich vage sind die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich Luftfahrt und Landwirtschaft.

Quelle: srf.ch: «Das Klimaziel wird konkreter – aber reicht das?», 28.1.2021
Langfristige Klimastrategie der Schweiz (PDF, 65 S., vom Bundesrat vorgestellt am 28.1.2021)

 

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Roger Nordmann rechnet in seinem Buch «Sonne für den Klimaschutz – Ein Solarplan für die Schweiz» vor, dass die Schweiz die installierte Photovoltaik-Leistung bis 2050 um den Faktor 25 steigern muss, um die Energie- und Klimawende zu schaffen. Die Solargenossenschaft hat in ihrem aktuellen Forderungspapier für Liechtenstein einen Ausbau um mindestens den Faktor 15 gefordert, um nur schon den aktuellen Stromverbrauch abzudecken.

Nun hat das Bundesamt für Energie BFE berechnet, dass die installierte Leistung der Photovoltaik in der Schweiz bis 2050 um den Faktor 13 ansteigen muss. Nur so kann das Land komplett auf Erneuerbare umsteigen. Die Analysten des BFE haben vier verschiedene Szenarien gerechnet, wie die Schweiz zur vollständigen Versorgung mit Ökostrom kommen kann. Diese unterscheiden sich einerseits hinsichtlich der Energieeffizienz, die erreicht werden kann, und andererseits hinsichtlich des Umfangs der Sektorkopplung. Dazu kommen noch verschiedene Anteile von Wasserstoff sowie biogenen und synthetischen Treibstoffen, wofür die Schweiz unterschiedlich viele Ökostromanlagen braucht. Doch selbst im Basisszenario muss die installierte Leistung der Photovoltaik auf 37,5 Gigawatt steigen. Das wäre ein Wachstum um den Faktor 13 im Vergleich zum derzeitigen Stand. Nur so kann die Solarenergie zur tragenden Säule der Versorgung in der Schweiz werden und bis 2050 den Anteil von 40 Prozent erreichen. Bis dahin muss die Sonnenstromproduktion von derzeit zwei auf 34 Terawattstunden wachsen.

Gemäss dem Schweizer Branchenverband Swissolar muss die jährliche Strommenge sogar auf 45 Terawattstunden steigen, was eine Zubau auf 50 Gigawatt PV-Leistung notwendig macht. Die Unterschiede seien darauf zurückzuführen, dass das BFE aus Sicht des Verbandes eher optimistische Annahmen für den Ausbau der Windenergie und der Wasserkraft sowie in der stärkeren Ausschöpfung des Potenzials bei der Energieeffizienz ansetzt.

Natürlich wird dies Geld kosten. Doch das BFE betont, dass bis 2050 für die Erneuerung, Modernisierung und den Ersatz bestehender Energieinfrastrukturen, Gebäude, Anlagen, Geräte oder Fahrzeuge ohnehin Investitionen in der Höhe von rund 1.400 Milliarden Franken anfallen. Mit dem Ziel des vollständigen Umstiegs auf Ökoenergie steigt dieser Bedarf um weitere 109 Milliarden Franken. Das sind nur acht Prozent des ohnehin notwendigen Investitionsbedarfs. Gleichzeitig seien damit aber Einsparungen an Energiekosten in einer Höhe von 50 Milliarden Franken möglich.

Quellen:
BFE – Energieperspektiven 2050+: Mögliche Wege in eine erneuerbare und klimaneutrale Energiezukunft
www.photovoltaik.eu

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Seit drei Jahren ist in Basel das neue Energiegesetz in Kraft. Behörden und Hausbesitzer ziehen eine positive Bilanz.

Weg von Öl und Gas hin zu erneuerbaren Energien – dies ist die Stossrichtung der Basler Energiepolitik. Mit einschneidenden Konsequenzen für Hausbesitzer: Wer seine Heizung erneuert, darf keine Öl- oder Gasheizung einbauen, sondern muss auf Alternativen wie Wärmepumpen, Solaranlagen oder Erdsonden umstellen. So schreibt es das Basler Energiegesetz vor, das seit Oktober 2017 gilt.

Bei der Einführung war Basel mit diesem Gesetz noch ein Pionier-Kanton. Nun zeige sich, dass das neue Gesetz auch greife, sagt Andreas Nabholz, Leiter des Basler Amts für Umwelt und Energie AUE: «Wir können feststellen, dass bei neuen Heiz-Anlagen der Anteil erneuerbarer Energie bei über 90 Prozent liegt.» Vor dem neuen Gesetz habe dieser Anteil bei nur etwa 50 Prozent gelegen.

Für die neuen klimafreundlicheren Heizungen hat der Kanton seine Förderbeiträge mehr als verdoppelt. So sei beispielsweise eine Wärmepumpe unterdessen nicht teurer als eine neue Gas- oder Ölheizung.

Trotz neuem Energiegesetz sind aber erst die Hälfte aller Heizungen im Kanton Basel-Stadt klimafreundlich. Dies zeige, dass der Weg von fossiler zu erneuerbarer Energie noch ein weiter sei, sagt Matthias Nabholz vom Basler Amt für Umwelt und Energie.

Quelle: srf.ch

 

 

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Die Landtagsdebatte 6. November 2020 zur Energiestrategie verlief sehr kontrovers. Immer wieder erwähnt wurden auch die Forderungen der Solargenossenschaft Liechtenstein.

Während die einen Abgeordneten die Energiestrategie 2030 und die Energievision 2050 als ausgewogen betrachteten, teilten andere die Meinung der Solargenossenschaft (SGL): Die Ziele stimmen, die eingeschlagene Gangart ist viel zu langsam. Die Solargenossenschaft hatte im Vorfeld der Landtagssitzung ein Forderungspapier erstellt und auch umfassend zu Energiestrategie und Energievision Stellung bezogen.

Die Energiestrategie und die Energievision hätten nach der Vorstellung der Regierung vom Landtag lediglich zur Kenntnis genommen werden sollen. Dies erschien dem Landtag zu schwach. Der Abgeordnete Patrick Risch (Freie Liste) stellte den Antrag, die formulierten Ziele für die Regierung verbindlich zu machen. Diesem Antrag stimmte der Landtag knapp mit Stichentscheid des Landtagspräsidenten Albert Frick (FBP) zu.

Der Antrag von Thomas Lageder (Freie Liste), den jährlichen Zubau von Photovoltaik-Leistung gegenüber dem Vorschlag der Regierung zu verdoppeln (10 MWp pro Jahr statt 5 MWp), fand keine Zustimmung. Hingegen hatte die Solargenossenschaft gefordert, dass man die Einspeisevergütung für PV-Strom nicht fallen lassen dürfe – sie läuft Ende 2020 aus. Die Regierung hat angekündigt, es werde demnächst eine Anschlusslösung geben. Der Abgeordete Eugen Nägele (FBP) stellte darum den Antrag, dass die Regelung für die Einspeisevergütung um ein Jahr verlängert werde, damit es keine Lücke bis zum Vorliegen einer Anschlusslösung gibt. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen, so dass die Einspeisevergütung für ein weiteres Jahr gesichert ist. Die Solargenossenschaft wird die angekündigte Lösung als Ersatz für die Einspeisevergütung sorgfältig prüfen und dazu Stellung beziehen.

Weiter hatte die Solargenossenschaft schon in früheren Stellungnahmen bemängelt, dass das Monitoring der nun auslaufenden Energiestrategie 2020 ungenügend war. Auch hier hat der Landtag eine gute Lösung beschlossen: Die Regierung muss dem Landtag alle zwei Jahre über die Zielerreichung Bericht erstatten, damit Gegensteuer gegeben werden kann, wenn sich keine Zielerreichung abzeichnet.

Berichterstattung in den Medien: Liechtensteiner Vaterland vom 7. November 2020, Liechtensteiner Volksblatt vom 7. November 2020

Eine Übersicht über die Forderungen der Solargenossenschaft und die Berichte darüber in den Tages- und Wochenzeitungen sowie in Radio und Fernsehen findet sich auf www.solargenossenschaft.li/energiezukunft

Die Solargenossenschaft wird sich auch künftig aktiv in den politischen Prozess einbringen und die Umsetzung der Energiestrategie und der Energievision konstruktiv und kritisch begleiten.

 

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Der Gemeinderat von Vaduz hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Dächer mehrerer gemeindeeigener Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Innert drei Jahren sollen diese gebaut werden. Es wird mit Kosten von 2,2 Millionen Franken gerechnet.

Die Gemeinde Vaduz plant Photovoltaikanlagen auf den Dächern des Riethofs, der Primarschule Äule, des Kinderhauses Haberfeld, der Wertstoffsammelstelle, des Kindergartens Aubündt, dem Vaduzersaal, dem LAK-Haus St. Florin, dem Werkbetrieb und der Liegenschaft im Städtle 28. Die Anlagen sollen in den nächsten drei Jahren realisiert werden. Die Kosten werden gemäss Potenzialanalyse auf rund 1,3 Millionen Franken geschätzt. Da zusätzliche Nebenarbeiten wie die Untersuchung der Dachflächen, evtl. notwendige Sanierungsarbeiten an den Dachkonstruktionen, Absturzsicherungsanlagen sowie die elektrische Erschliessung und Verkabelung nicht eingerechnet sind, hat der Gemeinderat einen gesamten Verpflichtungskredit von 2,2 Millionen Franken für das Projekt genehmigt, und zwar einstimmig.

Ein Fünftel des Stromverbrauchs aus Eigenproduktion

Die neuen Solaranlagen sollen laut Protokoll eine Gesamtleistung von 790’000 kWh pro Jahr erzeugen. Dies würde etwa ein Viertel des benötigten Stroms für die Gemeindegebäude und -anlagen decken. Heute zahlt die Gemeinde dafür insgesamt rund 700’000 Franken (bei einem Strompreis von 17 Rappen pro kWh). «Mit der Umsetzung der genannten Photovoltaikanlagen lassen sich künftig knapp ein Fünftel des eigenen Stromes selbst herstellen», heisst es im Protokoll. «Dies hat zur Folge, dass sich die Stromkosten erheblich verringern (ca. 140’000 Franken) und die gemeindeeigenen Bauten mit einheimischer Energie versorgt werden.»  Zudem nehme die Gemeinde ihre Rolle als Vorbild wahr.

Quelle: Volksblatt online

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In Polen geht die Sonne auf: Die Aussichen für grosse Solarprojekte verbessern sich. © Hanwha Q-Cells

Die Photovoltaik spielte bisher im polnischen Strommix kaum eine Rolle. Das ändert sich nun: Bis Ende April 2020 beantragten Projektierer einen Netzanschluss für fast zwei Gigawatt neue Solarleistung.

Die Solarstromleistung in Polen stieg durch Auktionen für kleine Freiflächenanlagen und ein grosszügiges Eigenverbrauchsmodell von 500 Megawatt in 2018 bereits auf 1.300 Megawatt bis Ende 2019. Doch obwohl grosse Photovoltaikanlagen an den Auktionen 2018 und 2019 teilnehmen konnten, dominierten Windprojekte das Feld. Bei der letztjährigen Auktion waren nur rund 60 Megawatt an Grossprojekten mit Solarstrom erfolgreich.

Das ändert sich nun: In Polen baut sich derzeit eine bedeutende Pipeline von solaren Grossprojekten auf. Bis Ende April 2020 reichten fast zwei Gigawatt an neuen Projekten einen Netzanschlussantrag ein oder erhielten ihn bereits. Etwa ein Drittel dieser Projekte haben eine installierte Kapazität von jeweils mehr als 15 Megawatt.

Zwei Gründe für den Solarboom in Polen

Der Solarboom werde von zwei Faktoren getrieben: Erstens gebe es eine sehr restriktive Abstandsregel 10H für Windprojekte (Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden) und zweitens können die Vollkosten grosser Photovoltaikprojekte nun mit denen der verbleibenden Windprojekte konkurrieren, sagen Marktexperten.

Die Anwälte von Solivan Pontes und die Berater von Enervis haben eine Studie für die bevorstehende Ausschreibungsrunde erarbeitet. Sie sehen ein zunehmendes Interesse von Investoren und Projektentwicklern an Grossanlagen mit Solarstrom in Polen. Zusätzlich verstärken niedrige Strompreise aufgrund der Covid19-Krise das Interesse an Ausschreibungen für Erneuerbare Energien in ganz Europa.

Quelle: www.photovoltaik.eu

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© prefa.ch

In der Schweiz lichtet sich der Dschungel aus Energie- und Umweltstandards für Gebäude. Vier Trägerorganisationen wollen die Berechnung, wie Bauherren und Architekten die Standards erreichen können, aufeinander abstimmen.

In der Schweiz existieren mehrere unterschiedliche Labels für die Einordnung des energetischen Gebäudestandards. Diese legen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte. Vier Organisationen, die solche Labels vergeben, haben jetzt ihre Zusammenarbeit angekündigt. Zumindest haben die Trägerorganisationen schon eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt.

Erneuerbare und Klimaschutz stehen im Vordergrund

So werden die Gebäudeenergieausweise der Kantone GEAK, das Label Minergie, der Standard Nachhaltiges Bauen in der Schweiz (SNBS Hochbau) und das Zertifikat 2000-Watt-Areale in Zukunft eine gemeinsame Gebäudelabelfamilie bilden. Im Mittelpunkt dieses neuen gemeinsamen Standards steht, dass das Gebäude einen möglichst grossen Beitrag zu den Zielen der Energie- und Klimapolitik und der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz leisten soll.

Bekannten Marken werden weitergeführt

Ausserdem versprechen sich die Trägerorganisationen davon eine höhere Nachfrage, indem der Dschungel der verschiedenen Standards gelichtet wird. Dabei sollen die bekannten und erfolgreichen Marken im Markt weitergeführt werden. Dabei werden allerdings die Berechnungen harmonisiert, wie die Bauherren und Architekten die vorgegebenen Standards erreichen können.

Quelle: www.photovoltaik.eu

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DIESER ANLASS MUSSTE AUF GRUND DER AKTUELLEN LAGE (CORONA VIRUS) ABGESAGT WERDEN.

Donnerstag, 16. April 2020, 20 Uhr, Rathaussaal Vaduz. Eintritt frei. Anschliessend Apéro

Roger Nordmann, SP-Nationalrat (CH) und Autor des Buches «Sonne für den Klimaschutz – Ein Solarplan für die Schweiz», zeigt den Weg in eine klimaneutrale Zukunft auf. Er präsentiert einen Klimaplan für die Zukunft und diskutiert mit dem Publikum.

Ausserdem gibt Jürg Senn, Leiter der Energiefachstelle Liechtenstein, praktische Informationen zum Thema «Strom vom eigenen Dach – eine rentable Investition!».

Der Klimawandel ist das drängendste Problem unserer Zeit. Wie können wir die erneuerbaren Energien besser nutzen und den CO2-Ausstoss so verringern, dass Liechtenstein die Klimaziele erreicht? Mit diesem Anlass möchte die Solargenossenschaft Liechtenstein einen Beitrag dazu leisten, den dringend nötigen Ausbau der Photovoltaik in Liechtenstein voranzubringen.

Bereits um 18 Uhr am gleichen Abend findet die Generalversammlung der Solargenossenschaft statt.

 

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Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) schlägt einstimmig die Einführung einer höheren Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch, etwa auf Stalldächern oder Infrastrukturen, vor. Grosse Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch sind in den heutigen Förderreglungen aufgrund der tiefen Abnahmepreise für den eingespeisten Strom benachteiligt. Eine Änderung im Energiegesetz soll dies beheben. Im Idealfall könnte eine solche Änderung des Energiegesetzes bereits per 2022 eingeführt werden.

Bund soll seine Gebäude vorbildlich solarifizieren

Zudem will die Kommission die Vorbildfunktion des Bundes stärken. Dazu sollen die Immobilien des Bundes rascher saniert und deren Autonomie im Strombereich sichergestellt werden.

Der Ball liegt nun bei National- und Ständerat, die Umsetzung so schnell als möglich voranzutreiben.

Quelle: www.swissolar.ch

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Der zweite positive Gerichtsentscheid für die Schweizer Windenergie innerhalb von weniger als fünf Wochen: Nachdem der Windpark EolJorat secteur Sud Ende September grünes Licht erhalten hatte, sprach

sich das waadtländische Kantonsgericht nun auch für den Windpark Sur Grati aus. Dieser soll gemäss dem Entwickler Strom für etwa 11‘000 Haushalte liefern und wird von VOénergies mit Unterstützung der Gemeinden Premier, Vaulion und Vallorbe getragen. Er wird etwa 75 Prozent des Stromverbrauchs der Gemeinden decken.

Auch Lionel Perret, Leiter von Suisse Eole in der Romandie, freut sich über die Anerkennung der nationalen Interessen, führt aber die positiven Gerichtsentscheide auch auf Eigenleistung zurück: «Dieser zweite positive Gerichtsentscheid innerhalb von weniger als fünf Wochen gründet auf den seriösen Studien, die von unserer Branche erstellt wurden, und auf dem nationalen Interesse an der Windenergie. Mit ihrer Entscheidung für die Windparks Sur Grati und EolJorat Sud zeigen die Gerichte, dass sie beginnen, die Windtechnologie und das damit verbundene Potenzial zu erkennen.» Isabelle Chevalley, Präsidentin der Suisse Eole, betont die Rolle der Windenergie für die Schweizer Stromversorgung: «Mit den Windparks Sur Grati und EolJorat Sud und ihren insgesamt 14 Windrädern kann ein Teil des Schweizer Windenergiepotenzials genutzt werden. Windenergie ist eine Komponente im erneuerbaren Schweizer Energiemix, die mit ihrer hohen Stromproduktion in den Wintermonaten eine saubere und sichere Stromversorgung gewährleistet.»

Quelle: Erneuerbare Energien, Heft 6, Dez. 2019

 

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© imago/blickwinkel (imago stock&people)

Gemäss türkis-grünem Regierungsprogramm steigt Österreich aus der fossilen Wärmegewinnung aus. Dazu gibt es einen Stufenplan: Schon ab 2020 dürfen in Österreich keine Ölheizungen mehr in Neubauten installiert werden, ab 2021 sind sie dann auch bei einem Heizungswechsel untersagt. Ab 2025 müssen Ölheizkessel, die älter als 25 Jahre sind, zwingend getauscht werden, spätestens ab 2035 alle Kessel. So steht dies im.

Analog zum Stufenplan Öl (und Kohle, hier entstanden in den letzten Jahren kaum mehr neue Heizungen) in der Raumwärme will die Regierung auch gesetzliche Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsystemen schaffen: Demnach sollen im Neubau ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig sein.

Im Zuge des von der Regierung beschlossenen Ausstiegs aus der fossilen Wärmegewinnung sollen die Österreicher sich bis spätestens 2035 vom Heizen mit Öl verabschiedet haben. Zurzeit sind noch rund 600.000 Ölheizungen in Betrieb, zum Grossteil schwer veraltet, viele 20 bis 25 Jahre alt.

Quelle: www.diepresse.com

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© Iberdrola

Die spanische Stromerzeugung wird immer grüner. Insgesamt 6,5 GW erneuerbare Energien gingen 2019 neu ans Netz, in 2018 waren es nur 330 MW. Das Gros des Zubaus geht auf das Konto der Photovoltaik. Derzeit läuft in Spanien eine Flotte an erneuerbaren Energien von insgesamt 55,2 GW, davon sind 46 Prozent Windkraft- und 16 Prozent Photovoltaikkraftwerke sowie 38 Prozent andere Ökostromanlagen. Diese neuen Rekordzahlen hat der spanische Stromnetzbetreiber Red Eléctrica de España verkündet. Rund 70 Prozent der neu installierten Leistung wurde demnach an das Hochspannungsnetz angeschlossen. Deshalb musste der Netzbetreiber auch mehr als 30 Umspannwerke neu bauen.

Die 189 neuen Installationen bestehen aus: 86 Windkraftanlagen mit 2,3 GW sowie 93 Photovoltaikanlagen mit insgesamt 3,98 GW und zehn anderen Anlagen mit erneuerbaren Technologien (162 MW). Ökostrom macht in 2019 rund 37,5 Prozent im Strommix aus. Umgerechnet waren das 97.826 GWh sauberer Strom. Atomkraftwerke stellen 21,4 Prozent des Stroms bereit.

www.photovoltaik.eu

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Frankreich hat ein neues Energie- und Klimagesetz. © Baywa r.e.

Das Energie- und Klimagesetz in Frankreich wurde überarbeitet. Es sollen mehr Emissionen vermieden werden, das Land bis 2050 klimaneutral werden.

Das Ziel zur Senkung der Treibhausgasemissionen wurde erhöht, eine Klimaneutralität bis 2050 wird angestrebt. Der Verbrauch fossiler Energie muss bis 2030 auf 40 Prozent gegenüber 2012 reduziert werden. Das Ausbauziel für erneuerbare Energien am Strommix beträgt 33 Prozent bis 2030.

Neue genehmigungspflichtige Anlagen, Betriebsstätten für Industrie oder Handwerk, Lagerhallen, private Gewerbehallen oder neue überdachte und öffentlich zugängliche Parkplätze mit mehr als 1.000 Quadratmetern müssen erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen installieren, oder eine Begrünung auf mindestens 30 Prozent der Dachfläche umsetzen.

Der weitere Zubau von Offshore-Windenergie wird beschleunigt. Auch im Bereich von grünem Gas und Wasserstoff wurden verschiedene Ziele und Massnahmen definiert. Ebenso regelt das Gesetz Massnahmen für den Gebäudesektor.

Für den Atomausstieg will sich Frankreich mehr Zeit lassen. Das ursprüngliche Ziel, bis 2025 den Anteil des Atomstroms auf 50 Prozent zu reduzieren, wurde aufgegeben. Dafür soll jetzt zehn Jahre länger Zeit sein, bis 2035.

Quelle: www.photovoltaik.eu

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