20.03.2025

LGU und Solar­genos­sen­schaft prä­sen­­tie­ren Posi­tions­papier zur Son­nen­ener­gie

Bestehende PV-Anlage auf Sareis (Foto: Hans Frommelt)

Die LGU und die Solargenossenschaft betonen die Wichtigkeit der Sonnenenergie für den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Sie sind sich einig, dass für deren Nutzung auf Biodiversität und Landschaft Rücksicht zu nehmen ist. Dazu haben sie gemeinsam ein Positionspapier ausgearbeitet.

Die Nutzung fossiler Energieträger beeinträchtigt das Klima massiv und schädigt die Biodiversität gravierend. Gleichzeitig wird die Energiewende, also der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu Gunsten der Nutzung erneuerbarer Energieträger, zu einem bedeutenden Anstieg des Stromverbrauchs insbesondere in den Bereichen Verkehr und Heizungen führen. Dies bedeutet, dass einerseits der Stromverbrauch durch haushälterischen Umgang massiv gesenkt und andererseits die Effizienz bei allen Stromanwendungen erhöht werden muss. Zudem müssen die Möglichkeiten der Stromerzeugung aus alternativen Energiequellen so vollumfänglich wie möglich und umweltverträglich ausgenützt werden.

Die LGU und die Solargenossenschaft engagieren sich für den Schutz des Klimas und für die Energiewende. Deshalb setzen sie sich für eine nachhaltige Nutzung der erneuerbaren Energiequellen und insbesondere der Sonnenenergie unter Respektierung der Bedürfnisse von Biodiversität und Landschaft ein. Photovoltaik (PV) und thermische Nutzung von Sonnenenergie sind weitgehend umweltschonende Technologien, die seit Jahrzehnten erprobt sind und deren Produktion und Recycling laufend nachhaltiger werden. Die LGU und die SGL sind der Meinung, dass die Solarenergienutzung wenn möglich in den bestehenden Bauzonen zum Einsatz kommen soll.

Das Stimmvolk in Liechtenstein hat 2024 mit grosser Deutlichkeit entschieden, dass PV bei Neubauten nicht verpflichtend zum Einsatz kommen soll. In der Konsequenz wird der Ausbau von PV im Siedlungsraum weniger schnell erfolgen. Um die Klimaziele zu erreichen und den Eigenversorgungsgrad zu erhöhen, wird es deshalb Ergänzungen zur Nutzung der PV auf und an Gebäuden und auf Infrastrukturen brauchen. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Stromversorgung im Winterhalbjahr, weil PV-Anlagen im Talgebiet rund drei Viertel der jährlichen Strommenge im Sommer produzieren.

Die SGL und die LGU haben deshalb gemeinsam ein Positionspapier ausgearbeitet, in dem sie sich mit PV auf Gebäuden, an Infrastrukturen, aber auch mit Freiflächen-PV auseinandersetzen. Grundsätzlich sollen sich PV-Anlagen gut in das Landschaftsbild einfügen, keine unerwünschte Blendwirkung verursachen und nicht mit Belangen des Naturschutzes kollidieren.

Die Belange des Ortsbildschutzes und des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen, wie dies in der bestehenden Gesetzgebung bereits der Fall ist. Der Flickenteppich an Vorschriften und Einschränkungen auf Gemeindeebene führt zu unbefriedigenden Lösungen und verstösst gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit; die Bestimmungen des Landes sind ausreichend.

Da Freiflächenanlagen Biodiversität und Landschaft nachteilig beeinflussen können, ist eine sorgfältige Standortwahl umso wichtiger. Während es bei der Biodiversität keine Kompromisse zu Gunsten der Energieproduktion geben kann, werden gewisse landschaftliche Auswirkungen nicht zu vermeiden sein. Selbstverständlich sollen auch diese so gering wie möglich ausfallen. So sollen alpine Freiflächen-PV-Anlagen möglichst in der Nähe bestehender Infrastrukturen gebaut werden und es müssen vorgängig umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. Bei einer endgültigen Ausserbetriebnahme der Anlagen müssen sie vollständig rückgebaut werden.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen spielen eine wichtige Rolle beim Schutz, Erhalt und der Förderung der biologischen Vielfalt. Gleichzeitig wirkt sich die Nutzung von Sonnenenergie zur Stromgewinnung auf diesen Flächen (Agri-PV) auf die Biotop-Qualität und das Landschaftsbild aus. Sie hat ihre Berechtigung in wenig empfindlichen Gebieten, also z.B. anschliessend an Bauzonen oder bestehende Infrastrukturen, und insbesondere, wenn sie zu einem höheren Naturalertrag im Pflanzenbau führt. Agri-PV darf ausserdem die Nahrungsmittelproduktion nicht konkurrenzieren, sondern soll sie allenfalls ergänzen oder im besten Fall optimieren.

Zum Positionspapier.

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