30.03.2008

Kostengerechte Vergütung im Energieeffizienzgesetz

Helmuth mit Enkelkindern vor Solaranlage

Im Jahr 2008 wurde ein wichtiges und von der Solargenossenschaft über Jahre verfolgtes Ziel erreicht: Eine kostengerechte Vergütung von Solarstrom wurde ins Energieeffizienzgesetz aufgenommen. Die SGL hat dafür bei Politik und Öffentlichkeit intensiv die Werbetrommel gerührt.

Es handelte sich schon fast um eine Zangengeburt, denn seit mehr als 5 Jahren wurde eine Überarbeitung des Energiespargesetzes von 1996 in Aussicht gestellt. Im November 2007 war es dann endlich soweit, der Bericht und Antrag wurde von der Regierung verabschiedet und die erste Lesung im Landtag fand im Dezember 2007 statt. Nach dem neuen Gesetz soll die Wärmedämmung von Altbauten, die Verwendung von umweltfreundlichen Haustechnikanlagen, der Minergie-Standard bei Gebäuden sowie der Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen verstärkt gefördert werden. Die Solargenossenschaft, die sich seit 14 Jahren für eine Einspeisevergütung von Solarstrom einsetzt, sah nun endlich ihr Anliegen im Gesetz verankert. Sie möchte festhalten, dass dieser Erfolg nur auf Druck der Solargenossenschaft durch verschiedene Vorstösse bei der Regierung und den LKW sowie der Meinungsumfrage zu Erneuerbaren Energien möglich geworden ist und weil Michael Goop als Mitglied der Energiekommission sich konsequent für eine kostengerechte Vergütung des produzierten Solarstroms eingesetzt hat.

 

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