30.09.2022

Schweiz will mit Solaroffensive schnell mehr Winterstrom

Photo: Béatrice Devènes / Parlamentsdienste 3003 Bern

Der Nationalrat wollte mit seiner Solarinitiative so weit gehen, dass das Naturschutzrecht regelrecht auf der Strecke geblieben wäre. Die Interessen der Stromversorgung sollten rechtlich über denjenigen des Naturschutzes stehen – ein Vorhaben, das offensichtlich verfassungswidrig gewesen wäre.

Nun hat der Nationalrat zurückbuchstabiert, ohne das Ziel eines raschen Solarausbaus aus den Augen zu verlieren. Juristinnen und Juristen des Bundes hatten gewarnt, dass die Umweltauflagen etwa bei den grossen Solaranlagen in den Bergen zu stark abgebaut würden – das verstosse gegen die Bundesverfassung. Der Nationalrat hat reagiert: In Wasser- und Zugvogelreservaten, Mooren und Moorlandschaften und Biotopen von nationaler Bedeutung soll es deshalb keine Grossanlagen geben. Ein genereller Vorrang «Stromproduktion vor Naturschutz» ist damit vom Tisch.

Gemäss den als dringlich erklärten und somit unverzüglich in Kraft tretenden Gesetzesänderungen sollen PV-Grossanlagen in dem Bergen vom Bund eine Einmalvergütung in der Höhe von maximal 60 Prozent der Investitionskosten erhalten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen. Solche Anlagen leisten besonders im Winter wertvolle Beiträge gegen eine Stromknappheit und sie können schnell realisiert werden.

Bei der Pflicht für Fotovoltaikanlagen bei Neubauten einigte sich das Parlament darauf, dass das Bundesrecht nur bei Gebäuden ab 300 m2 Grundfläche eine Solaranlage vorschreibt. Allerdings haben bereits 18 Kantone eine PV-Pflicht auch für kleinere Neubauten.

Die Solaroffensive wurde auch mit einem Wasserkraftprojekt angereichert. Ein Sonderartikel befreit die Erhöhung der Grimsel-Staumauer im Berner Oberland von der sogenannten Planungspflicht. Das beschleunigt das Bauvorhaben deutlich. Das Bundesamt für Justiz hat hinter den Kulissen Bedenken geäussert. Faktisch erteile das Parlament hier direkt eine Baubewilligung und verletze so die Gewaltenteilung. Doch im Nationalrat führte dies kaum zu Diskussionen.

Die Gesetzesänderungen wurden am 30. September 2022 in beiden Räten in den Schlussabstimmungen genehmigt. Sie wurden als dringlich erklärt, treten bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten bis Ende Dezember 2025.

Quelle (u.a.): www.srf.ch

Zum Gesetzestext.

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