07.11.2026
Staatliche Förderung für Energiegemeinschaften in Liechtenstein

Energiegemeinschaften ermöglichen es Produzent*innen und Verbraucher*innen, lokal erzeugten erneuerbaren Strom gemeinsam zu nutzen und abzurechnen, sodass mehr Solarstrom vor Ort verbraucht und die Wertschöpfung in der Region gehalten wird. Im September hat der Landtag die Grundlagen für Energiegemeinschaften in Liechtenstein geschaffen. Im Novemberlandtag wurde nun die Förderung von Energiegemeinschaften beschlossen.
Förderung statt Reduktion der Netzentgelte
Die Solargenossenschaft warnte vor Energiegemeinschaften als «leerem Buchstaben», wenn solche Zusammenschlüsse nicht finanziell attraktiv seien (SGL). Die Regierung sieht nach Abklärung mit der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) allerdings keinen Spielraum für spezielle Netznutzungspreise für Energiegemeinschaften. Begründet wird dies mit dem Grundsatz der verursachergerechten und diskriminierungsfreien Netznutzung. Stattdessen wurde nun ein finanzieller Anreiz über das Energieeffizienzgesetz (EEG) geschaffen.
Drei bis fünf Rappen pro Kilowattstunde
In der ersten Lesung zur Abänderung des EEG wurde angeregt, den Maximalbetrag der Förderung von drei auf fünf Rappen zu erhöhen. Manuela Haldner-Schierscher von der Freien Liste war mit ihrem Antrag erfolgreich, dass der Betrag von drei Rappen als Minimum ins Gesetz aufgenommen wird. Diese Förderung wird für erneuerbare Energie ausbezahlt, die innerhalb einer liechtensteinischen Energiegemeinschaft erzeugt, ausgetauscht und verbraucht wird. Die Regierung hat in Aussicht gestellt, dass sie in der entsprechenden Verordnung die Höhe von drei Rappen festlegen wird.
Der Landtag ist auch dem Antrag des FBP-Abgeordneten Sebastian Gassner gefolgt, dass die Förderung den Verbraucher*innen zukommt und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen den Erzeuger*innen. Die Produzenten bekämen schon eine Förderung für die Erstellung der Anlagen und es seien die Verbraucher, die die Netzgebühren bezahlen.
Erste Energiegemeinschaft am Start – mit Sonnen- und Wasserstrom
Bereits bevor das Elektrizitätsmarktgesetz die Schaffung von Energiegemeinschaften vorsah, haben LKW-CEO Gerald Marxer, Gerold Büchel von Büchel und Hoop und der Rechtsanwalt Ralph Wanger die Gründung von «Eli – die Energiegemeinschaft für Liechtenstein» aufgegleist. In dieser soll 100% erneuerbarer Strom aus Liechtenstein aus Wasser und Sonne zusammen erzeugt, geteilt und genutzt werden.
Damit kam im Landtag auch die Frage auf, ob sich die LKW ihren Wasserstrom mit staatlicher Förderung «vergolden» lasse. Regierungsrat Hubert Büchel erklärte, dass die LKW nur als «Kooperationspartner» und nicht als Mitglied in Eli mitwirken werde und folglich keine Förderung für den eingebrachten Strom erhalte.
Start ab 2027 möglich
Die Einführung der Energiegemeinschaften ist per 1. Januar 2027 möglich. Wird gegen die Förderung von zunächst 3 Rp./kWh kein Referendum ergriffen, soll auch diese Neuerung per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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