Liechtenstein passt das Elektrizitätsmarktgesetz an das EU-Recht an. Künftig sollen «Bürgerenergiegemeinschaften» ermöglichen, dass Private ihre regional produzierte Energie – z.B. Sonnenstrom – gemeinsam nutzen und lokal handeln können. So würden die Energiekosten für die Mitglieder durch Eigenverbrauch, gemeinschaftliche Investitionen und niedrigere Strompreise sinken. Bürgerinnen und Bürger profitieren direkt vom Ausbau erneuerbarer Energien, Gewinne und Investitionen bleiben in der Region, schaffen Arbeitsplätze und stärken die lokale Wirtschaft.
In Österreich erhalten «Erneuerbare Energiegemeinschaften» für den Austausch des Stroms innerhalb ihrer Gemeinschaften Reduktionen der Netzentgelte von 28 bis 64 Prozent und verschiedene Abgaben entfallen.
In der Schweiz können Lokale Energiegemeinschaften in den Grenzen einer Gemeinde gebildet werden. Innerhalb der gleichen Netzebene beträgt die Reduktion der Netzkosten 40%, wird der Strom über mehrere Netzebenen transportiert, beträgt die Reduktion immerhin noch 20%. Künftig wird man in der Schweiz mit mehreren Liegenschaften, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt zum Verteilnetz verfügen, einen «virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» bilden können. Solche «vZEV» sind vollständig von der Netzgebühr befreit und es fallen auch keine anderen Abgaben an. In Liechtenstein werden in diesem Fall die kompletten Netznutzungskosten und weitere Abgaben in Rechnung gestellt.
Im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Abänderung des Elektrizitätsmarktgesetzes heisst es dazu lapidar: «Die Regierung hält diesbezüglich fest, dass BEG in Liechtenstein anders als in der Schweiz keine vorgegebenen Preisnachlässe auf die Netznutzungspreise erhalten werden, weil das Stromverteilernetz auch auf Tage ohne Strom aus PVA ausgelegt werden muss».
Die Solargenossenschaft befürchtet, dass die vorgesehenen Energiegemeinschaften leerer Buchstabe im Gesetz bleiben, wenn sie nicht attraktiv ausgestaltet werden. Dazu gehört – wie in Österreich und der Schweiz – dass man für diesen «Nachbarstrom» auch von reduzierten Netznutzungsgebühren profitiert.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Am 10. April 2024 behandelt der Land eine parlamentarische Initiative der Fraktion Freie Liste. Mit dem Vorstoss fordern die FL-Abgeordneten, dass für Photovoltaik-Anlagen und weitere energetische Massnahmen zinslose Darlehen an Banken ermöglicht werden. Die parlamentarische Initiative orientiert sich an der vom Volk im Januar abgelehnten Vorlage für die Abänder von Baugesetz und Energieeffizienzgesetz. Dabei geht es nicht wirklich um zinslose Darlehen für energetische Massnahmen, sondern um eine für die Banken zinslose staatliche Refinanzierung. Den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung sowie das Ausfallrisiko trägt die entsprechende Bank. Was bei den Bauwilligen ankommt, ist deshalb kein zinsloses Darlehen, sondern einfach ein günstigeres Darlehen.
Gemäss den Erfahrungen der Solargenossenschaft schlägt eine Bank 1,5% auf die eigenen Zinskosten. So bekommt die Solargenossenschaft von einer liechtensteinischen Bank Geld für eine PV-Anlage für derzeit 3.2% Zins. Konkret werden zum Saron-Zinssatz 1,5% für die Aufwände der Bank dazugerechnet. Liegen die Zinskosten der Bank dank staatlicher Refinanzierung bei null, ist für die Bauwilligen folglich trotzdem mit einem Zins von 1,5% p.a. zu rechnen.
Aus diesem Grund schlägt die Solargenossenschaft vor, dass entweder
das Land die Kredite direkt an die Bauwilligen vergibt. Dies führt zu einem gewissen Aufwand, wurde aber mit den Corona-Krediten auch so gehandhabt. Oder
das Land die Banken für den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung und für das Ausfallrisiko entschädigt.
Sollte das Land wirklich attraktive Anreize setzen wollen, dann sollten die zinslosen Darlehen für die Bauwilligen auch tatsächlich zinslos sein, andernfalls wird diese Massnahme nicht die erwünschte Wirkung entfalten.
Deshalb bittet die Solargenossenschaft die Landtagsabgeordneten, an der Sitzung vom 10. April in diesem Sinne Empfehlungen an die InitiantInnen auszusprechen, damit im Hinblick auf die zweite Lesung entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Denn wenn von zinslosen Darlehen die Rede ist, sollen diese Darlehen für Bauwillige auch wirklich zinslos sein.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Neun liechtensteinische Organisationen haben sich zur Verteidigung der Baugesetzrevision und der PV-Pflicht zusammengeschlossen. In einer Medienmitteilung halten sie fest, dass die Gesetzesvorlagen zur Energiewende beitragen.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Die Solargenossenschaft Liechtenstein zeigt sich tief besorgt über den Beschluss des Gemeinderats von Balzers, die maximalen Förderbeiträge für Photovoltaik- und Haustechnikanlagen ab dem 1. September 2025 deutlich zu senken – um bis zu 75 %. Dieser Entscheid widerspricht klar den energie- und klimapolitischen Zielen des Landes Liechtenstein und sendet ein fatal falsches Signal – sowohl an die Bevölkerung als auch an andere Gemeinden.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Die Solargenossenschaft ist enttäuscht vom Einknicken der Regierung bezüglich Verbot von fossilen Heizungen beim Heizungsersatz und bei Neubauten. Sie fordert den Landtag auf, den Entscheid zu korrigieren.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Der zweite Monitoringbericht der Regierung zur Energiestrategie 2030 zeigt, dass Liechtenstein bezüglich Energie- und Klimapolitik nicht auf Kurs ist. Die Solargenossenschaft fordert ambitioniertere Ziele und griffigere Massnamen.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
Die Solargenossenschaft Liechtenstein hat in ihrem 27jährigen Bestehen viel dafür getan, dass das Land seit Jahren stolz den Titel «Solarweltmeister» tragen darf. Der Vorstand der Solargenossenschaft hat nun mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass Liechtenstein gleichzeitig auf bestem Weg ist, «Europameister» im Bezug vom Atomstrom pro Einwohner/in zu werden.
Anders als in der Schweiz und in Österreich will Liechtenstein «Bürgerenergiegemeinschaften» keine Ermässigung der Netznutzungsgebühren gewähren. Dagegen wehrt sich die Solargenossenschaft.
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