Am 10. April 2024 behandelt der Landtag eine parlamentarische Initiative der Fraktion Freie Liste. Mit dem Vorstoss fordern die FL-Abgeordneten, dass für Photovoltaik-Anlagen und weitere energetische Massnahmen zinslose Darlehen an Banken ermöglicht werden. Die parlamentarische Initiative orientiert sich an der vom Volk im Januar abgelehnten Vorlage für die Abänderung von Baugesetz und Energieeffizienzgesetz. Dabei geht es nicht wirklich um zinslose Darlehen für energetische Massnahmen, sondern um eine für die Banken zinslose staatliche Refinanzierung. Den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung sowie das Ausfallrisiko trägt die entsprechende Bank. Was bei den Bauwilligen ankommt, ist deshalb kein zinsloses Darlehen, sondern einfach ein günstigeres Darlehen.

Gemäss den Erfahrungen der Solargenossenschaft schlägt eine Bank 1,5% auf die eigenen Zinskosten. So bekommt die Solargenossenschaft von einer liechtensteinischen Bank Geld für eine PV-Anlage für derzeit 3.2% Zins. Konkret werden zum Saron-Zinssatz 1,5% für die Aufwände der Bank dazugerechnet. Liegen die Zinskosten der Bank dank staatlicher Refinanzierung bei null, ist für die Bauwilligen folglich trotzdem mit einem Zins von 1,5% p.a. zu rechnen.

Aus diesem Grund schlägt die Solargenossenschaft vor, dass entweder

  1. das Land die Kredite direkt an die Bauwilligen vergibt. Dies führt zu einem gewissen Aufwand, wurde aber mit den Corona-Krediten auch so gehandhabt. Oder
  2. das Land die Banken für den administrativen Aufwand für die Kreditabwicklung und für das Ausfallrisiko entschädigt.

Sollte das Land wirklich attraktive Anreize setzen wollen, dann sollten die zinslosen Darlehen für die Bauwilligen auch tatsächlich zinslos sein, andernfalls wird diese Massnahme nicht die erwünschte Wirkung entfalten.

Deshalb bittet die Solargenossenschaft die Landtagsabgeordneten, an der Sitzung vom 10. April in diesem Sinne Empfehlungen an die InitiantInnen auszusprechen, damit im Hinblick auf die zweite Lesung entsprechende Korrekturen vorgenommen werden können. Denn wenn von zinslosen Darlehen die Rede ist, sollen diese Darlehen für Bauwillige auch wirklich zinslos sein.

Link zur Medienmitteilung

Link zum Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag

Bericht im Liechtensteiner Vaterland vom 4. April 2024, S. 3

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Fraktion Freie Liste

Mit dem Referendum gegen die beiden Energievorlagen wurde auch eine wichtige Massnahme zur Finanzierung der Energiewende versenkt. Damit Personen mit geringerem Einkommen und/oder Vermögen ihre Energieversorgung nachhaltiger und langfristig günstiger gestalten können, waren Darlehen für Fotovoltaik-Anlagen und andere energetische Massnahmen vorgesehen. Die Freie Liste hat nun eine parlamentarische Initiative zur Einführung von zinslosen Darlehen eingereicht. Der Vorstoss orientiert sich an der ursprünglichen Vorlage und soll zu einer sozialverträglichen Klima- und Energiewende beitragen.

PV-Anlagen, energetische Sanierungen und andere energetische Massnahmen sollen mittels zinslosen Darlehen insbesondere auch für diejenigen Haushalte finanzierbar sein, welche heute schon unter den hohen Nebenkosten leiden. Die parlamentarische Initiative sieht wie die ursprüngliche Vorlage vor, dass das Land den Banken die Kredite zinslos refinanziert. Das heisst, die Banken würden vom Land zinslose Darlehen erhalten, hätten aber den Verwaltungsaufwand und das Ausfallrisiko selber zu tragen. Das wird nicht gratis zu haben sein.

Die Solargenossenschaft Liechtenstein hatte deshalb schon 2023 in einer Stellungnahme zur ursprünglichen Fassung des Energieeffizienzgesetzes EEG verlangt, dass das Land Vorkehrungen trifft, damit die Darlehen für Bauwillige wirklich zinslos sind. Dies wird sie den Landtagsabgeordneten nun wieder vorschlagen.

Möglich wäre entweder, dass das Land die Darlehen direkt an Bauwillige vergibt – wie das auch bei den Corona-Krediten der Fall war – oder dass sie die Banken für den Verwaltungsaufwand und das Ausfallrisiko. Es ist der Solargenossenschaft jedenfalls wichtig, dass die zinslosen Darlehen nicht nur für die Banken, sondern auch für die Bauwilligen zinslos sind.

Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag (BuA 24/2024)

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Kahlschlag in rumänischem Urwald (Foto: Andi Götz)

In Europa gilt Energie aus der Verbrennung des Rohstoffs Holz als grüne Energie, sie wird sowohl im privaten als auch industriellen Bereich subventioniert. Das kurbelt den Verbrauch etwa von Pellets an. Das sind aus Sägespänen gepresste Holzstäbchen. In Grossbritannien, den Niederlanden und Dänemark sind Kohlekraftwerke bereits auf die Verbrennung von Pellets umgerüstet worden, der Bedarf kann dort nicht mehr aus heimischer Holzproduktion gedeckt worden. Eine Recherche hat ergeben, dass auch für Deutschland zumindest Absichtserklärungen für grössere Einfuhrmengen Pellets aus den USA geschlossen wurden. Durch die Verbrennung von Biomasse – darunter zu mehr als der Hälfte Holz – wird in Deutschland mehr erneuerbare Energie erzeugt als durch Wind und Sonne.

Schon heute, schätzt die Umweltschutzorganisation WWF, liegt der weltweite Holzverbrauch gut 50 Prozent über der Menge, die auf nachhaltige Weise wieder aufgeforstet werden kann. Also so, dass sich Wälder regenerieren und ihre Funktion als Ökosystem aufrechterhalten können.

Dieser Boom führt auch zu illegalen Geschäften mit Holz. Jeder zweite Baum in Rumäniens Wäldern beispielsweise wird gemäss Schätzung von Expert*innen illegal geschlagen. Prüfunternehmen bescheinigen Forstunternehmen per Qualitätssiegel Nachhaltigkeit und Legalität, obwohl diese ihr Holz in Schutzgebieten wie Nationalparks schlagen oder falsche Genehmigungen verwenden. Weltweit verschwinden auf diese Weise bisweilen ganze Urwälder, indigene Menschen werden vertrieben.

40 Medien aus 27 Ländern – in Deutschland gehören die Süddeutsche Zeitung, NDR, WDR und der Spiegel dazu – haben ihre Recherchen zu diesen illegalen Machenschaften unlängst unter dem Titel «Deforestation Inc.» veröffentlicht.

Während Holz als Baumaterial während Jahrzehnten CO2 speichert, werden bei der Umwandlung von Holz in Energie unmittelbar grosse Mengen an CO2 freigesetzt. Energie aus Holz kann deshalb nur nachhaltig sein, wenn dafür Holzabfälle oder Restholz verwendet werden, kaum aber, wenn ganze Stämme aus natürlichen Wäldern in Energie umgewandelt werden.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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Regierungschef-Stv. Sabine Monauni verteidigte ihre klimapolitische Vorlage. Bild: © Daniel Schwendener

Der liechtensteinische Landtag hat am 3. und 4. März in erster Lesung die Vorschläge der Regierung im Gebäudebereich beraten. Vieles wurde gut aufgenommen, zum Verbot von Öl- und Gasheizungen gab es Pro- und Contra-Stimmen. Die PV-Pflicht war im Landtag weniger umstritten.

Konkret geht es um die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen sollen auch die beiden Motionen der Freien Liste für eine PV-Pflicht umgesetzt werden, die der Landtag bereits am 4. April 2022 an die Regierung überwiesen hatte. Die Regierung schlägt verschiedene Ausnahmen vor, um die PV-Pflicht mit Augenmass umzusetzen.

Ideologische Argumentation

Viel zu reden gab das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Hier wurde ideologisch argumentiert: «Jedes Verbot ist eines zu viel» (Nadine Vogelsang, FBP) oder «Ich bin ein klarer Gegner von Pflichten und Verboten» (Thomas Rehak, DpL), wie wenn es nicht sinnvollerweise verboten wäre, in der falschen Richtung durch Einbahnstrassen zu fahren und wie wenn es nicht sinnvollerweise verpflichtend wäre, über funktionierende Bremsen und Sicherheitsgurte zu verfügen, wenn man ein Auto in Verkehr setzen möchte… Dem hielt beispielsweise Wendelin Lampert (FBP) entgegen: «Wenn jemand denkt, er müsse Öl und Gas verbrennen, erwärmt er die Erde für uns alle. Daher ist das keine Entscheidung, die man persönlich treffen kann.»

Über der ganzen Diskussion stand die Ankündigung eines Referendums durch den ehemaligen FBP-Abgeordneten Alexander Batliner. Obwohl er noch nicht wissen kann, wie die Vorlage umgesetzt wird und wie viele Ausnahmen es von Pflichten und Verboten geben soll, ist für ihn offenbar im Voraus klar, dass er das Referendum ergreifen wird, er habe bereits ein Referendumskomitee zusammengestellt, liess er verlauten.

Die Solargenossenschaft hatte vor der Sitzung angeregt, dass die PV-Pflicht mit günstigen oder zinslosen Darlehen durch den Staat abgefedert werden könnte, wie bereits bei der Beratung der Motionen im April von mehreren Abgeordneten gefordert hatten. Auch anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes haben nicht weniger als acht Abgeordnete eine entsprechende Forderung vorgebracht. Ausserdem schlug die Solargenossenschaft den Abgeordneten vor, die Gesetzesvorlage aufzuteilen, so dass es im Falle eines Referendums möglich wäre, erstens über alle unbestrittenen Inhalte, zweitens über die PV-Pflicht und drittens über das Verbot von Öl- und Gasheizungen je separat abzustimmen. Auch dieser Vorschlag wurde von verschiedenen Abgeordneten übernommen und wird von der Regierung geprüft.

«Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!»

Regierungschef-Stellvertreterin und Energieministerin Sabine Monauni, betonte, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen nötig seien, um die Ziele der Klimastrategie zu erreichen. «Diese haben Sie einstimmig verabschiedet», sagte Monauni und erinnerte das Parlament daran, dass der Landtag die Fotovoltaik-Pflicht durch die Annahme zweier entsprechender Motionen gefordert habe.

Der Klimawandel sei ein existenzielles Problem. «Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!», so Monauni. Die Ablehnung der Gesetzesvorlage wäre gemäss Sabine Monauni «verantwortungslos».

Die Regierung wird die Vorlage nun auf Grund der Diskussionen im Landtag überarbeiten und dem Landtag für eine zweite Lesung erneut vorlegen.

Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 3. und 4. März 2023.

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2020 werden vom Schweizerischen Bundesamt für Energie  zum elften Mal wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten durchgeführt. Die Resultate für die erste Ausschreibung 2020 für Projekte liegen vor: Elf Projekte erhalten insgesamt 4 Millionen Franken an Förderbeiträgen, um möglichst kostengünstig und nachhaltig Strom zu sparen. Die Anträge für die 3. Projektrunde 2020 können noch bis am 4. September 2020 eingereicht werden.

Für die erste wettbewerbliche Ausschreibung für Projekte 2020 sind bei der Geschäftsstelle ProKilowatt insgesamt 17 Projektangebote eingegangen. Von den zulässigen Projekten erhielten diejenigen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis, das heisst mit der billigsten eingesparten Kilowattstunde, den Zuschlag. Die bewilligte Fördersumme der ersten Runde beträgt 4 Mio. CHF.

Das thematische Spektrum reicht vom Ersatz von gewerblichen Gefrier- und Kühlgeräten in Kioskfilialen, über die energetische Optimierung der Conchen (Fachbegriff für Knet- und Rührwerk in der Schokoladenproduktion) in einer Schokoladenfabrik bis hin zu Effizienzsteigerungen von elektrischen Antrieben und von Beleuchtungsanlagen.

3. Ausschreibungsrunde 2020 für Projekte läuft bereits

Im Ausschreibungsjahr 2020 werden erstmals drei anstatt wie bis anhin zwei Projekteingaberunden durchgeführt. Dadurch entstehen für die Antragssteller eine zusätzliche Eingabemöglichkeit sowie kürzere Wartefristen zwischen Projekteingabe und Förderentscheid. Die Eingabefrist für die 2. Projektrunde war der 24. April 2020. Die Anträge für die 3. Projektrunde können seit dem 25. April noch bis am 4. September 2020 eingereicht werden. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sion im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.

Pro Jahr wird bereits so viel Strom eingespart wie 160’000 Haushalte verbrauchen

Mit dem Instrument der wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund Projekte und Programme zur Förderung der Effizienz im Strombereich, die möglichst kostengünstig zum sparsameren Stromverbrauch im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten beitragen. Die Fördermittel werden über einen Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert.

Über die letzten zehn Jahre haben sich die wettbewerblichen Ausschreibungen zu einem sehr erfolgreichen Förderinstrument entwickelt: Über 600 Projekte und Programme mit einem Fördervolumen von rund 240 Mio. Franken konnten bis und mit 2019 unterstützt werden. Dadurch konnten rund 730 GWh Strom pro Jahr eingespart werden, was in etwa dem jährlichen Stromverbrauch von 160’000 Haushalten entspricht. Alleine im 2019 konnten zusätzliche 10 Programme und 47 Projekte mit 31 Mio. Franken gefördert werden, wobei das über das gesamte 2019 betrachtete Kosten-Nutzen-Verhältnis inkl. Vollzugskosten bei 2.7 Rp./kWh liegt.

Quelle: www.admin.ch

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Um die Klimaziele zu erreichen, will der Bundesrat die Wasser- und Windkraft stärker fördern und subventionieren. Die 2022 auslaufende Einspeisevergütung wird durch Investitionsbeiträge, etwa für Windenergie-, Biogas- oder neue Kleinwasserkraftanlagen, abgelöst. Weiter will der Bundesrat die bis 2030 befristeten Investitionsbeiträge für Wasserkraft und andere erneuerbare Energien bis 2035 verlängern. Projektierungsbeiträge sollen das finanzielle Risiko der Planer reduzieren. Fördermittel für neue Grosswasserkraftwerke werden verdoppelt. Die Einmalvergütung für grosse Fotovoltaikanlagen wird durch Beiträge ersetzt, die über Ausschreibungen festgelegt werden. Die Vernehmlassung für die Pläne dauert bis im Juli.

Quelle: Werdenberger & Obertoggenburger vom 4.4.2020

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Helmuth mit Enkelkindern vor Solaranlage

Im Jahr 2008 wurde ein wichtiges und von der Solargenossenschaft über Jahre verfolgtes Ziel erreicht: Eine kostengerechte Vergütung von Solarstrom wurde ins Energieeffizienzgesetz aufgenommen. Die SGL hat dafür bei Politik und Öffentlichkeit intensiv die Werbetrommel gerührt.

Es handelte sich schon fast um eine Zangengeburt, denn seit mehr als 5 Jahren wurde eine Überarbeitung des Energiespargesetzes von 1996 in Aussicht gestellt. Im November 2007 war es dann endlich soweit, der Bericht und Antrag wurde von der Regierung verabschiedet und die erste Lesung im Landtag fand im Dezember 2007 statt. Nach dem neuen Gesetz soll die Wärmedämmung von Altbauten, die Verwendung von umweltfreundlichen Haustechnikanlagen, der Minergie-Standard bei Gebäuden sowie der Bau und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen verstärkt gefördert werden. Die Solargenossenschaft, die sich seit 14 Jahren für eine Einspeisevergütung von Solarstrom einsetzt, sah nun endlich ihr Anliegen im Gesetz verankert. Sie möchte festhalten, dass dieser Erfolg nur auf Druck der Solargenossenschaft durch verschiedene Vorstösse bei der Regierung und den LKW sowie der Meinungsumfrage zu Erneuerbaren Energien möglich geworden ist und weil Michael Goop als Mitglied der Energiekommission sich konsequent für eine kostengerechte Vergütung des produzierten Solarstroms eingesetzt hat.

 

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Im Jahr 1994 lanciert die noch junge Genossenschaft für die Nutzung der Sonnenenergie eine «Petition zur Förderung der Sonnenenergie». Bei der Lancierung der Petition hält das bekannte Mitglied des Deutschen Bundestags Hermann Scheer, einen Vortrag. 968 Personen erklären sich mit ihrer Unterschrift bereit, zur Förderung der Sonnenenergie fünf Franken pro Jahr mehr für ihren Strom zu bezahlen. Sie fordern die Regierung, den Landtag sowie Verwaltungsrat und Präsidium der Liechtensteiner Kraftwerke auf, sich für die rasche Umsetzung des Modells «Ein Fünfliber für Strom aus der Sonne» einzusetzen.

Bericht Liechtensteiner Volksblatt aus dem Jahr 1994.

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