03.06.2020
Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Windpark Montagne de Buttes im Neuenburger Jura ab
Die Gemeinden, auf deren Gebiet das Windparkprojekt Montagne de Buttes im Kanton Neuenburg geplant ist, haben die Einsprachen zu den Baugesuchen schon letztes Jahr zurückgezogen. Der Windpark wurde zusammen mit den wichtigsten nationalen Umweltorganisationen geplant und beispielhafte, innovative Kompensationsmassnahmen wurden dabei vorgesehen. So werden sich die Windräder während der Mähzeit nicht drehen, Stromleitungen von insgesamt 16 Kilometer Länge werden in den Boden verlegt und die verbleibenden Masten werden angepasst, um die Raubvögel, wie zum Beispiel den Uhu, vor Stromschlägen zu schützen.
Das Bundesgericht hat nun auch noch eine Einsprache gegen den Windpark abgelehnt. Die Beschwerdeführer vertraten die Meinung, dass Staatsrat Laurent Favre (FDP) bei diesem Dossier in den Ausstand hätte treten müssen, da er in der Vergangenheit den Windenergie-Interessenverband Suisse Eole präsidierte.
Die höchsten Richter in Lausanne erinnern in ihrem Urteil daran, dass Exekutivmitglieder nur dann in den Ausstand treten müssen, wenn sie ein spezifisches Interesse in einer Angelegenheit haben, zuvor eine persönliche Meinung in einem Interessenkonflikt vertreten haben oder schwere und wiederholte Verfahrens- oder Ermessensfehler begangen haben. Favre habe seine Überzeugung, dass die Schweiz erneuerbare Energien fördern sollte, immer deutlich und öffentlich vertreten, hält das Bundesgericht fest. Als Regierungsrat habe er aber dessen ungeachtet keinerlei vorgefasste Meinung gegenüber den Gegnern der Windenergie ausgedrückt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde deshalb ab.
10% des Stromverbrauchs des Kanton Neuenburg
Der Windpark mit seinen 19 Windenergieanlagen soll jährlich 100 Millionen Kilowattstunden produzieren. Das entspricht 10% des Stromverbrauchs des Kantons Neuenburg und 33% des Stromverbrauchs aller neuenburgischen Haushalte.
Quelle: www.suisse-eole.ch
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