23.07.2025
Benachteiligung von PV-Anlagen-BesitzerInnen soll behoben werden

Seit Jahresbeginn sorgt das neue Tarifmodell der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) für Diskussionen. Besonders Besitzerinnen von Photovoltaikanlagen sowie Kunden mit einem Jahresverbrauch über 15’000 kWh – die sogenannte Kundengruppe 2 – sind betroffen. Für sie gilt ein Leistungspreis, der sich an den höchsten Leistungsbezügen orientiert. Während andere Haushalte weiterhin nur nach Verbrauch abgerechnet werden, zahlen PV-BesitzerInnen zusätzlich für ihre Spitzenlasten – selbst dann, wenn sie ansonsten viel Strom ins Netz einspeisen.
Diese Ungleichbehandlung hat technische Gründe: Nur bei Grossverbrauchern und PV-Anlagen-Besitzern können die Leistungswerte bisher zuverlässig gemessen werden. Für kleinere Kunden fehlen die Messsysteme noch. Regierungsrat Hubert Büchel räumt daher eine Benachteiligung ein, betont jedoch, dass es sich um eine Übergangslösung handelt. Ziel sei es, die Messungen flächendeckend einzuführen und den Leistungspreis dann auf alle Kundengruppen auszuweiten.
Bis dahin bleibt Kundengruppe 2 stärker belastet – wie sich im ersten Winterquartal zeigte, als PV-Besitzer mehr zahlten als andere. Für das Sommerquartal stellt Büchel jedoch eine Entlastung in Aussicht. Zudem dürfen die LKW einen Teil ihrer Gewinne nutzen, um Strompreisvergünstigungen umzusetzen.
Langfristig soll mit dem neuen Modell eine fairere und verursachergerechte Kostenstruktur geschaffen werden. Für PV-Anlagen-Besitzer heisst das: Die aktuelle Mehrbelastung ist real, aber zeitlich begrenzt.
Quelle: Liechtensteiner Vaterland vom 23. Juli 2025, S. 1 und 3
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