15.04.2026
Kanton St.Gallen startet Verfahren für Windpark Sennwald

Der Kanton St.Gallen hat das Verfahren für einen geplanten Windpark in Sennwald gestartet. Konkret geht es um das sogenannte Sondernutzungsplanverfahren – ein wichtiger Schritt, bevor überhaupt gebaut werden darf. Damit beginnt nun die offizielle Planungsphase, in der das Projekt vertieft geprüft wird.
Geplant ist der Windpark im Gebiet Sennwalder Au/Büchel. Dort sollen drei bis vier Windenergieanlagen entstehen. Hinter dem Projekt stehen mehrere Partner: die politische Gemeinde Sennwald, das Elektrizitätswerk Sennwald, die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG sowie die Groupe E Greenwatt SA.
Windmessungen laufen
Aktuell befindet sich das Vorhaben noch in einer frühen Phase. Seit Herbst 2025 laufen Windmessungen, die rund anderthalb Jahre dauern sollen. Diese sind entscheidend, um zu klären, wie viel Strom die Anlagen tatsächlich liefern können. Erste Schätzungen gehen von etwa 25 Gigawattstunden pro Jahr aus – genug, um bis zu 5000 Haushalte mit erneuerbarer Energie zu versorgen.
In den kommenden zwei Jahren werden weitere Grundlagen erarbeitet, etwa zur Umweltverträglichkeit. Parallel dazu wird auch die Bevölkerung einbezogen: Im Verlauf des Verfahrens sind Mitwirkungsmöglichkeiten vorgesehen, bei denen Anwohnerinnen und Anwohner ihre Anliegen einbringen können.
Erst wenn alle Abklärungen abgeschlossen sind, folgt die öffentliche Auflage des Projekts – inklusive Umweltbericht und Baugesuch. Danach entscheidet die Regierung über Einsprachen und erteilt im besten Fall die Baubewilligung. Erst dann könnte der Bau tatsächlich starten.
Teil einer grösseren kantonalen Strategie
Der Windpark ist Teil einer grösseren kantonalen Strategie: Insgesamt wurden 15 geeignete Gebiete für Windenergie festgelegt. Windkraft soll vor allem im Winter zur Stromversorgung beitragen, wenn andere Energiequellen weniger liefern. In Sennwald ist das Projekt nun eines von mehreren, die im Kanton derzeit konkret vorangetrieben werden.
Quelle: Kanton St.Gallen
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