10.02.2025

Verbot für die SFS-Wind­kraft­an­la­ge in Heer­brugg

Visualisierung der geplanten Windkraftanlage auf dem Firmengelände der SFS in Heerbrugg

In der St.Galler Gemeinde Au-Heerbrugg hat das Stimmvolk am 9. Februar 2025 eine Initiative für einen Mindestabstand zwischen bewohnten Gebäuden und grossen Windenergieanlagen mit einem Zufallsmehr angenommen. Damit wird die geplante Windturbine des Industriebetriebs SFS, die rund 5 Millionen Kilowattstunden produzieren könnte, verunmöglicht.

Gerade mal vier von über 2’000 Stimmen gaben den Ausschlag: 1’044 Ja- und 1’040-Nein Stimmen bedeuten die Annahme der Windkraft-Verhinderungs-Initiative. Das sogenannte Projekt RhintlWind sah den Bau einer Windanlage vor, die jährlich rund 5 GWh Strom produzieren und diesen direkt ins Firmennetz einspeisen hätte können. Die Realisierung des Projekts hätte für die Schweiz Signalwirkung gehabt, weil es die erste Windanlage gewesen wäre, die von der Industrie direkt initiiert und umgesetzt worden wäre. Die SFS wollte mit der Windenergieanlage ihre Eigenproduktion stärken, um damit einen wichtigen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit, Unabhängigkeit und die Sicherung von zukunftsgerichteten Arbeitsplätzen zu leisten. Daraus wird nun nichts.

Die kommunale Volksinitiative forderte einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windenergieanlagen und bewohnten Gebäuden. Diesen Abstand kann SFS am Standort in Heerbrugg nicht erfüllen, weshalb die Annahme dieser Initiative einem Verbot dieses wegweisenden Projekts gleichkommt.

Die «IG Gegenwind Au-Heerbrugg» um den SVP-Politiker Manuel Cadonau hatte die Initiative lanciert und kurz vor der Abstimmung Unterstützung von der «Bürgerbewegung für Menschen, Wohnqualität und Natur» aus dem benachbarten vorarlbergischen Lustenau erhalten.

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