10.04.2024

Zinslose Darlehen für Energie­mass­nahmen sind auf Kurs

MegaSlate Rüdlingen ©3s-solarplus.ch

Der Landtag hat am 10. April 2024 Eintreten auf die parlamentarische Initiative der Freien Liste beschlossen. Diese fordert, dass das Land zinslose Darlehen für energetische Massnahmen ermöglicht. Betroffen wären zum Beispiel der Bau von PV-Anlagen, die Wärmedämmung bestehender Gebäude und weitere Massnahmen nach Art. 3 des Energieeffizienzgesetzes.

Die Solargenossenschaft hatte im Vorfeld bemängelt, dass der Gesetzesvorschlag der Regierung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ungenügend sei. Es reiche nicht, den Banken die Darlehen zinslos zu refinanzieren, denn diese würden ihren Aufwand und das Ausfallrisiko den Bauwilligen in Rechnung stellen. Somit wären die Darlehen nur für die Banken zinslos, nicht aber für die BankkundInnen. Hier gab die Regierung Entwarnung: Bei genauem Lesen des Gesetzesvorschlages zeige sich: Die Refinanzierung erhalten die Banken nur, wenn sie die Darlehen den Bauwilligen zinslos zur Verfügung stellten. Die Banken würden damit auf eine Marge verzichten. Gemäss Auskunft der Regierung haben sich drei Banken bereiterklärt, solche zinslosen Darlehen anzubieten: Die Liechtensteinische Landesbank, die LGT und die VP Bank. (Bericht Liechtensteiner Vaterland vom 10. April 2024, S. 3)

Die Liechtensteinische Landesbank hat im Vorfeld angekündigt, Darlehen bis zu einer Summe von CHF 100‘000 für eine maximale Laufzeit von fünf Jahren zu vergeben. Die Details werden in einer Verordnung festgehalten bzw. zwischen der Regierung und den Banken ausgehandelt.

Nun wird der Landtag den Gesetzesentwurf in den nächsten Monaten in zweiter Lesung behandeln. Bei Annahme des Gesetzes ist eine 30tätige Referendumsfrist abzuwarten, verstreicht diese ungenutzt, braucht es die Unterschrift des Erbprinzen. Ein Inkrafttreten vor dem Sommer ist somit nicht zu erwarten.

Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 11. April 2024, S. 5.
Bericht und Antrag der Regierung (BuA 24/2024).

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