30.09.2023

«Im Flyer des Referendumskomitees stehen falsche Informationen»

Foto: Nils Vollmar

Im Vaterland-Interview erklären Graziella Marok Wachter und Sabine Monauni, worum es bei den beiden Referendumsvorlage geht – und wo das Referendumskomitee einen lockeren Umgang mit der Wahrheit hat.

Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni fasst zusammen: « Wir haben eine Energiestrategie und eine Klimastrategie. Sie beinhalten Ziele und konkrete Massnahmen. Und es waren sich immer alle einig: Ja, wir wollen bis 2050 klimaneutral werden, wir wollen auf erneuerbare Energien umsteigen und die Energiewende soll so schnell wie möglich angegangen werden. Aber jetzt, in der Umsetzungsphase, kommt der Widerstand». Zu diesem Widerstand sagt Infrastrukturminiserin Graziella Marok-Wachter: «Mich hat auch überrascht, dass in Liechtenstein Gebäudevorschriften infrage gestellt werden, die schon in 22 Schweizer Kantonen umgesetzt und in den anderen vier Kantonen im Umsetzungsverfahren sind». Zum Thema Regeln und Verbote hält sie fest: « Man muss sich einmal die Frage stellen, wo wir als Gesellschaft wären, wenn es keine staatlichen Eingriffe gäbe. Dann hätten wir auch nie verbleites Benzin verbieten dürfen. Oder wir würden heute noch mit Asbest bauen. Unser Leben, unsere komplexe Gesellschaft erfordert Regeln».

Sabine Monauni ergänzt: «Photovoltaik ist die Technik, die wir am kostengünstigsten und schnellsten umsetzen können. Wieso nutzen wir diese Chance nicht? Vor allem, wenn der Eigentümer einen so grossen Vorteil daraus zieht: kostenlosen Strom. Zudem wird ihm der Überschuss vergütet, und nach unten ist er abgesichert, wenn der Marktpreis zu tief fällt. Dann erhält er eine Mindestvergütung. Das alles ist doch vernünftig».

Zum Wahrheitsgehalt der Behauptungen von Alexander Batliner und dem Referendumskomitee hält Marok-Wachter fest: «In Zukunft soll auch bei Wärmepumpen ein einfacheres Bewilligungsverfahren angewendet werden, das reduziert die Bürokratie massgeblich. Im Zuge des Bewilligungsverfahrens wird ebenfalls geprüft, ob die Lärmwerte eingehalten werden. Die Nachbarn werden dadurch vor Lärmeinwirkungen geschützt. Nicht mehr notwendig ist ein aufwändiges, ordentliches Baubewilligungsverfahren. Im Falle einer defekten und lauten Wärmepumpe ist natürlich auch in Zukunft eine Anzeige möglich.

Zur Gemeindeautonomie und der Ortsbildentwicklung: Dass diese abgeschafft werden, ist keineswegs der Fall. Sie werden nur zu einem kleinen Teil eingeschränkt. Nur absolute Verbote von PV-Anlagen auf Dächern und Wärmepumpen sind nicht mehr zulässig, aber in Bezug auf die Gestaltung kann die Gemeinde weiterhin Vorschriften erlassen» und weitere unwahre Behauptungen seien: «Dass die Renovation von Dächern verteuert wird wegen der PV-Pflicht. Die Pflicht zur Installation von PV-Anlagen kommt nur dann zum Tragen, wenn das ganze Dach bis auf die Tragkonstruktion abgetragen wird. Das neue Eindecken eines Daches ist davon gar nicht betroffen. Wir sind in vielen Punkten sehr zurückhaltend».

Zum ganzen Interview im Liechtensteiner Vaterland vom 30.09.2023

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