23.08.2019
Solarpflicht für Liechtensteins Dächer?
Die Fraktion von B90/Grüne im Abgeordnetenhaus von Berlin will, dass alle Gebäude in der Stadt in Zukunft nur noch mit einer Solaranlage neu gebaut werden dürfen. Mit dieser Änderung der Bauordnung soll der Anteil der Stromversorgung mit Sonnenenergie von derzeit 0,5 auf 25 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Bis dahin soll mindestens ein Gigawatt Solarstromleistung auf Berlins Dächern installiert sein. Dabei sollen vor allem Kombinationen aus Gründächern und Photovoltaikanlagen besonders unterstützt werden. Aber auch die Fassaden sollen stärker für die Integration von Photovoltaikmodulen genutzt werden.
Insgesamt stehen 2.400 Hektar an Dachfläche für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Bisher wird nur ein verschwindend kleiner Teil davon genutzt. Deshalb sollen auch die administrativen Regelungen so verändert werden, dass der Weg für die Photovoltaik auf die Berliner Dächer frei wird. Dazu gehören unter anderem die Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Mieterstromanlagen.
Neben der Installation von Photovoltaikanlagen wollen die Berliner Grünen aber auch die Wärmeversorgung der Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt wissen. Dazu soll ein Berliner Erneuerbare-Wärme-Gesetz verabschiedet werden. Dies solle die Vermieter verpflichten, einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien abzudecken, wenn die Heizungsanlage saniert wird.
Ausserdem solle die Wärmewende in Berlin sozialverträglich umgesetzt werden. Das heißt, dass nicht mehr die Mieter alle Kosten für die energetische Sanierung und den Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeuger bezahlen sollen. Statt dessen sollen die Vermieter nur wirklich sinnvolle Maßnahmen auf die Miete aufschlagen dürfen. Die Höhe soll sich dabei nach dem Einkommen des Mieters richten. Um den Umstieg für die Vermieter dennoch attraktiv zu machen, sollen zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden.
Quelle: photovolatik.eu
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