10.12.2020

Deutschland: «Photovoltaik-Pflicht – aber richtig»

Baden-Württemberg plant Photovoltaik-Pflicht auch für neue Parkplätze.

Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben im Auftrag des deutschen Umweltbundesamtes ein wissenschaftliches Gutachten vorgelegt, in dem sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen evaluieren. Fazit ist: Sie sollte nur eingeführt werden, wenn sie wirtschaftlich zumutbar ist. Dies liesse sich mit einer Nutzungs- oder Katasterpflicht herausfinden.

SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht für Neubauten oder bei grossen Sanierungen gefordert. Noch ist diese Vorschrift im entsprechenden Gesetzentwurf jedoch nicht enthalten und auch innerhalb der Solarbranche gibt es ein grosses Für und Wider zur Photovoltaik-Pflicht. Dies haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, im Auftrag des Umweltbundesamtes ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zu erstellen. Darin haben sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen durchgespielt.

Herausgekommen ist die Empfehlung, eine bundesweite Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Neubauten oder nach Dachsanierungen mit einer Nutzungs- und Katasterpflicht zu kombinieren. So sollten sich Eigentümer entscheiden können, ob sie entweder eine Photovoltaik-Anlage selbst installieren und betreiben wollen oder ihre Dachfläche in ein Kataster eintragen, die dann von Dritten für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gepachtet werden kann. Nach Ansicht der Studienautoren wäre damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gesichert und die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung würde erhöht.

Mit dem Verpachtungskataster könnte sichergestellt werden, dass nur auf rentablen Dachflächen auch Photovoltaik-Anlagen installiert würden. Zugleich würde es Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. Zudem schlagen die Autoren vor, dass die Nicht-Erfüllung der Vorschrift zunächst nicht übermässig sanktioniert werden sollte. Das halte den Vollzugsaufwand gering und ermögliche zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten kann. Zugleich werden jedoch auch Optionen untersucht, wie das Instrument verschärft werden kann, etwa durch eine maximale Anzahl an Angebotsablehnungen.

Neben der reinen Ausgestaltung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht haben die Studienautoren auch mögliche finanzielle Unterstützung für den Bau und Betrieb solcher Anlagen untersucht. Dabei ging es ihnen auch darum, dass die Dachflächen möglichst voll ausgenutzt werden, da dies der Energiewende mehr hilft als reine eigenverbrauchs- und kostenoptimierte Photovoltaik-Anlagen, wie es weiter hiess.

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