11.04.2022
Abänderung Energieeffizienzgesetz (EEG): Einführung einer Mindestvergütung für PV-Strom
Die Solargenossenschaft bemängelt, dass die vorgesehene Mindestvergütung für eingespeisten PV-Strom zu tief angesetzt wurde. Ebenso fordert sie, dass der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch mittels vergünstigter Netztarife gefördert wird. Als zusätzliches Förderinstrument schlägt sie vor, dass das Land für die Erstellung von PV-Anlagen zinslose Darlehen zur Verfügung stellt.
Mit ihrer Stellungnahme vom 11. April 2022 nimmt die Solargenossenschaft den Vernehmlassungsbericht der Regierung vom 8. März 2022 kritisch unter die Lupe. Dieser geht nach Ansicht der SGL grundsätzlich in die richtige Richtung.
Die Regierung hat im Bericht und Antrag an den Landtag vom 12. Juli 2022 einige Punkte der SGL-Stellungnahme aufgenommen, andere jedoch nicht. Darum hat die SGL am 18. August 2022 eine Stellungnahme an alle Landtagsabgeordneten geschickt.
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