
Forderungen der Solargenossenschaft
Wir sehen uns auch als politische Lobbyorganisation. Seit der Gründung der Solargenossenschaft haben wir die Politik beraten und Forderungen gestellt. Dies hat dazu geführt, dass Liechtenstein früh Förderungen für den Bau von Fotovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt hat.
Auch in jüngster Zeit hat unsere Zusammenarbeit mit der Regierung und den politischen Parteien zu Verbesserungen geführt. So wurde zum Beispiel 2020 das Fördermodell mit einer 10-jährigen Einspeisevergütung auf Anraten der SGL nicht abgeschafft, bevor es eine gute Nachfolgelösung dafür gab. Desgleichen hat der Landtag unsere Forderung nach einem jährlichen Monitoringbericht zum Stand der Umsetzung der Energiestrategie 2030, statt alle 4 Jahre, umgesetzt. So kann die Politik bei Nichterreichen der Ziele schneller reagieren.
Die langjährigen Forderungen der Solargenossenschaft zum Verbot von fossilen Heizungen und für eine PV-Pflicht auf Neubauten wurden von der Regierung aufgenommen. Sie haben den gesetzgeberischen Prozess leider nicht überstanden bzw. sind 2024 an der Urne gescheitert.
Folgende Forderungen sind aus unserer Sicht derzeit zentral für das Gelingen der Energiewende:
# | Forderung | Status | Aktuell im |
---|---|---|---|
1 | Sauberer Strom | ![]() | März 2025 |
2 | Zubau beim Sonnenstrom hoch halten | ![]() | März 2025 |
3 | PV-Pflicht für Neubauten und grosse Sanierungen | ![]() | März 2025 |
4 | Zeitgemässe Regelungen in den Gemeinden | ![]() | März 2025 |
5 | Angemessene Fördermodelle des Landes | ![]() | März 2025 |
6 | Eigenvermarktung des PV-Stroms | ![]() | März 2025 |
7 | Windkraft weiterverfolgen | ![]() | März 2025 |

1. Sauberer Strom
In Liechtenstein soll nur noch Strom aus erneuerbaren Quellen verbraucht werden.
Heute (Fünfjahresschnitt) besteht der Strommix in Liechtenstein nur zu zwei Fünfteln aus erneuerbaren Energien: 35% Wasser- und nur 9% Sonne und Wind. Der Rest ist ca. 30% Atomstrom und ca. 25% fossil/‘ohne Angabe‘. Siehe Energiewende jetzt!
Die Regierung hat in der Klimastrategie das «Ziel» festgelegt, «dass der importierte Strom bis 2025 erneuerbar sein soll» (S. 16 Klimastrategie 2050). Ob und wie dies umgesetzt wird, muss sich noch zeigen.

2. Zubaurate beim Sonnenstrom hoch halten
Bis 2050 soll das realistische technische Potenzial für die Sonnenstromproduktion voll ausgeschöpft werden.
Die in der Energiestrategie angestrebte Zubaurate von 5 MWp pro Jahr reicht bei weitem nicht aus, um dieses Ziel zu erreichen.
In der Folge des Ukrainekrieges ist die Zubaurate in Liechtenstein massiv angestiegen und betrug 2022 fast 10 MWp, 2023 über 15 MWp und 2024 16.9 MWp. Dies kann sich auch wieder ändern.



3. PV-Pflicht für Neubauten und umfassende Sanierungen
Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen soll es Pflicht sein, dass eine PV-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade installiert wird.
Was in vielen Ländern, beispielsweise in den meisten Bundesländern Deutschlands und fast allen Kantonen der Schweiz, schon Realität ist, soll auch in Liechtenstein ins Gesetz aufgenommen werden: Alle Neubauten müssen zwingend eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade haben, damit sie energieneutral oder energiepositiv werden. Dies soll auch für umfassende Sanierungen gelten.
Ein entsprechendes Gesetz des Landtags wurde 2024 an der Urne abgelehnt. Trotzdem wird diese Massnahme mittelfristig unumgänglich sein. Wer ein neues Gebäude baut, verursacht einen zusätzlichen Energieverbrauch und steht in der Verantwortung, diesen zum Teil selber zu decken.

4. Zeitgemässe Regelungen in den Gemeinden
Die Gemeinden sollen auf veraltete Regelungen verzichten, die den PV-Zubau erschweren.
Anliegen des Ortsbild-, Denkmal- und Landschaftsschutzes sind wichtig. Ihnen wird im Baugesetz des Landes und in den kommunalen Bauordnungen ausreichend Rechnung getragen, weshalb die Mehrheit der Gemeinden keine weiteren, solarenergie-spezifischen Bestimmungen kennt. Einige Gemeinden haben jedoch spezifische Reglemente zu Energiegewinnungsanlagen, die teilweise veraltet sind und zeitgemässe gestalterische Möglichkeiten nicht berücksichtigen. Sie gehören abgeschafft, ohne dass Ortsbild-, Denkmal- und Landschaftsschutz damit in Frage gestellt werden sollen.
Das Amt für Hochbau und Raumplanung hat im Juni 2024 ein «Reglement Gestaltung Solaranlagen» herausgegeben, das in Zusammenarbeit mit den Gemeinden entwickelt wurde. Die Solargenossenschaft erwartet, dass die Gemeinden dieses Reglement in ihre Baugesetzgebung übernehmen und auf weitergehende Einschränkungen verzichten.



5. Angemessene Fördermodelle des Landes
Die Fördermodelle müssen angemessene Anreize beinhalten und Planungssicherheit schaffen
Die Förderungsmodelle müssen weiterhin angemessene Anreize für möglichst effiziente Vollbelegungen der nutzbaren Flächen schaffen. Die Modelle sollten berücksichtigen, dass Anlagen, die zu Hochpreiszeiten produzieren (z.B. Winterstrom) angemessen gefördert werden.
Die aktuellen Regelungen sind angemessen und attraktiv.

6. Eigenvermarktung des PV-Stroms
Liechtenstein muss die Direktvermarktung von Strom attraktiv machen.
Die Liechtensteinischen Kraftwerke LKW beschäftigten sich längere Zeit mit der Schaffung einer Stromvermarktungsplattform. Eine solche Plattform hätte es Privaten ermöglicht, ihren Strom innerhalb Liechtensteins zu vermarkten. Leider haben die LKW dieses Projekt nicht weitergeführt.
Im Zuge der Anpassung des Elektrizitätsmarktgesetzes ist nun zu gewährleisten, dass Energiegemeinschaften und virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch mit attraktiven Bedingungen gefördert werden.



7. Windkraft weiter verfolgen
Liechtenstein soll die Erschliessung der Windkraft vorantreiben.
Windstrom ist eine ideale Ergänzung zu Sonnenstrom, da er dann gehäuft produziert wird, wenn die PV-Anlage wenig oder nichts produziert: Im Winter, in der Nacht, bei Schlechtwetterlagen. Nach der Ablehnung zweier Windräder auf And hat die Liechtensteinische Politik die Windkraft längere Zeit nicht mehr verfolgt.
Die Regierung und die Liechtensteinischen Kraftwerke LKW planen die erneute Lancierung eines Windkraftprojektes in Liechtenstein.

8. Weitere Forderungen
Neben diesen zentralen Forderungen setzt sich die Solargenossenschaft dafür ein, dass
- die Regierung Möglichkeiten aufzeigt, wie und wo Biogas sinnvoll erzeugt werden kann,
- das Land weiterhin mit breit gestreuten Informationen den Bau neuer PV-Anlagen voranbringt
- der Umstieg auf die Elektromobilität gezielter gefördert wird.
- alle Gemeinden dem Beispiel von Schaan und Mauren folgen, die grosse Anlagen mit bis zu CHF 30‘000 fördern statt die Obergrenze auf CHF 10‘000 festzulegen.
- Öl- und Erdgasheizungen bei Neubauten und Heizungssanierungen verboten werden, sonst kann die Energiewende nicht gelingen.

Weitere Informationen zur Energiewende
Solargenossenschaft und LGU präsentieren Positionspapier zur Sonnenenergie
Die LGU und die Solargenossenschaft betonen die Wichtigkeit der Sonnenenergie für den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern. Sie sind sich einig, dass für deren Nutzung auf Biodiversität und Landschaft Rücksicht zu nehmen ist. Dies halten sie in einem gemeinsamen Positionspapier fest.