Senatorin Maike Schaefer: «Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei».
Ab Mai gilt in Bremen eine allgemeine Pflicht zur Installation von Fotovoltaik-Anlagen bei Neubauten auf 50 Prozent der Bruttodachfläche vor. Bei Bestandgebäuden greift die PV-Pflicht bei Dachsanierungen. Solarthermie ist alternativ zur Erfüllung möglich.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten und unabhängig von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen oder -abbau zu werden. Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz.
«Mit dem Solardachausbau geht Bremen im Einklang mit anderen Bundesländern klimapolitisch voran. Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Massnahmen wie den Solardachausbau. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage», sagt Bremens Klimaschutzsenatorin Maike Schaefer. «Davon profitieren auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem neuen Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei. Der Bremer Senat wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen»,
Dabei wird es Übergangsfristen geben: 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und 1. Juli 2025 bei Neubauten. Ungeeignete Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen sind von der Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgenommen. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an.
Bremen wird neben dem bereits bestehenden Klima Bau Zentrum weitere Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungs- beziehungsweise Realisierungsmöglichkeiten einrichten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird bis zu den Zeitpunkten der geltenden Verpflichtungen des Bremischen Solargesetzes ein Förderprogramm aufsetzen, das Härten abfedern soll, die Angebote des Bundes nicht abdecken.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Der liechtensteinische Landtag hat am 3. und 4. März in erster Lesung die Vorschläge der Regierung im Gebäudebereich beraten. Vieles wurde gut aufgenommen, zum Verbot von Öl- und Gasheizungen gab es Pro- und Contra-Stimmen. Die PV-Pflicht war im Landtag weniger umstritten.
Konkret geht es um die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen sollen auch die beiden Motionen der Freien Liste für eine PV-Pflicht umgesetzt werden, die der Landtag bereits am 4. April 2022 an die Regierung überwiesen hatte. Die Regierung schlägt verschiedene Ausnahmen vor, um die PV-Pflicht mit Augenmass umzusetzen.
Ideologische Argumentation
Viel zu reden gab das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Hier wurde ideologisch argumentiert: «Jedes Verbot ist eines zu viel» (Nadine Vogelsang, FBP) oder «Ich bin ein klarer Gegner von Pflichten und Verboten» (Thomas Rehak, DpL), wie wenn es nicht sinnvollerweise verboten wäre, in der falschen Richtung durch Einbahnstrassen zu fahren und wie wenn es nicht sinnvollerweise verpflichtend wäre, über funktionierende Bremsen und Sicherheitsgurte zu verfügen, wenn man ein Auto in Verkehr setzen möchte… Dem hielt beispielsweise Wendelin Lampert (FBP) entgegen: «Wenn jemand denkt, er müsse Öl und Gas verbrennen, erwärmt er die Erde für uns alle. Daher ist das keine Entscheidung, die man persönlich treffen kann.»
Über der ganzen Diskussion stand die Ankündigung eines Referendums durch den ehemaligen FBP-Abgeordneten Alexander Batliner. Obwohl er noch nicht wissen kann, wie die Vorlage umgesetzt wird und wie viele Ausnahmen es von Pflichten und Verboten geben soll, ist für ihn offenbar im Voraus klar, dass er das Referendum ergreifen wird, er habe bereits ein Referendumskomitee zusammengestellt, liess er verlauten.
Die Solargenossenschaft hatte vor der Sitzung angeregt, dass die PV-Pflicht mit günstigen oder zinslosen Darlehen durch den Staat abgefedert werden könnte, wie bereits bei der Beratung der Motionen im April von mehreren Abgeordneten gefordert hatten. Auch anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes haben nicht weniger als acht Abgeordnete eine entsprechende Forderung vorgebracht. Ausserdem schlug die Solargenossenschaft den Abgeordneten vor, die Gesetzesvorlage aufzuteilen, so dass es im Falle eines Referendums möglich wäre, erstens über alle unbestrittenen Inhalte, zweitens über die PV-Pflicht und drittens über das Verbot von Öl- und Gasheizungen je separat abzustimmen. Auch dieser Vorschlag wurde von verschiedenen Abgeordneten übernommen und wird von der Regierung geprüft.
«Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!»
Regierungschef-Stellvertreterin und Energieministerin Sabine Monauni, betonte, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen nötig seien, um die Ziele der Klimastrategie zu erreichen. «Diese haben Sie einstimmig verabschiedet», sagte Monauni und erinnerte das Parlament daran, dass der Landtag die Fotovoltaik-Pflicht durch die Annahme zweier entsprechender Motionen gefordert habe.
Der Klimawandel sei ein existenzielles Problem. «Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!», so Monauni. Die Ablehnung der Gesetzesvorlage wäre gemäss Sabine Monauni «verantwortungslos».
Die Regierung wird die Vorlage nun auf Grund der Diskussionen im Landtag überarbeiten und dem Landtag für eine zweite Lesung erneut vorlegen.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Der Nationalrat wollte mit seiner Solarinitiative so weit gehen, dass das Naturschutzrecht regelrecht auf der Strecke geblieben wäre. Die Interessen der Stromversorgung sollten rechtlich über denjenigen des Naturschutzes stehen – ein Vorhaben, das offensichtlich verfassungswidrig gewesen wäre.
Nun hat der Nationalrat zurückbuchstabiert, ohne das Ziel eines raschen Solarausbaus aus den Augen zu verlieren. Juristinnen und Juristen des Bundes hatten gewarnt, dass die Umweltauflagen etwa bei den grossen Solaranlagen in den Bergen zu stark abgebaut würden – das verstosse gegen die Bundesverfassung. Der Nationalrat hat reagiert: In Wasser- und Zugvogelreservaten, Mooren und Moorlandschaften und Biotopen von nationaler Bedeutung soll es deshalb keine Grossanlagen geben. Ein genereller Vorrang «Stromproduktion vor Naturschutz» ist damit vom Tisch.
Gemäss den als dringlich erklärten und somit unverzüglich in Kraft tretenden Gesetzesänderungen sollen PV-Grossanlagen in dem Bergen vom Bund eine Einmalvergütung in der Höhe von maximal 60 Prozent der Investitionskosten erhalten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen. Solche Anlagen leisten besonders im Winter wertvolle Beiträge gegen eine Stromknappheit und sie können schnell realisiert werden.
Bei der Pflicht für Fotovoltaikanlagen bei Neubauten einigte sich das Parlament darauf, dass das Bundesrecht nur bei Gebäuden ab 300 m2 Grundfläche eine Solaranlage vorschreibt. Allerdings haben bereits 18 Kantone eine PV-Pflicht auch für kleinere Neubauten.
Die Solaroffensive wurde auch mit einem Wasserkraftprojekt angereichert. Ein Sonderartikel befreit die Erhöhung der Grimsel-Staumauer im Berner Oberland von der sogenannten Planungspflicht. Das beschleunigt das Bauvorhaben deutlich. Das Bundesamt für Justiz hat hinter den Kulissen Bedenken geäussert. Faktisch erteile das Parlament hier direkt eine Baubewilligung und verletze so die Gewaltenteilung. Doch im Nationalrat führte dies kaum zu Diskussionen.
Die Gesetzesänderungen wurden am 30. September 2022 in beiden Räten in den Schlussabstimmungen genehmigt. Sie wurden als dringlich erklärt, treten bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten bis Ende Dezember 2025.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Am 6. April hat das liechtensteinische Parlament, der Landtag, zwei Motionen der Abgeordneten der Freien Liste an die Regierung überwiesen. Damit wird die Regierung beauftragt, eine Vorlage für eine PV-Pflicht ab 2025 auf allen Dächern von Neubauten einzuführen. Bis 2035 müssen auch auf bestehenden Nicht-Wohnbauten PV-Anlagen installiert werden. Bei bereits bestehenden Wohnbauten soll diese Pflicht im Falle einer Dachsanierung bestehen.
Die Motion für «Photovoltaik auf jedem Dach» sieht vor, dass ab 2025 eine PV-Pflicht auf allen geeigneten Dächern von Wohn-Neubauten besteht. Bei bestehenden Gebäuden kommt die Pflicht zum Zug, wenn eine Dachsanierung ausgeführt wird. In beiden Fällen muss die maximal mögliche Dachfläche ausgenützt werden. Dieser Motion haben 19 der 24 anwesenden Abgeordneten zugestimmt.
Die Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten» beauftragt die Regierung, eine Gesetzesvorlage für eine PV-Pflicht für Nicht-Wohnbauten auszuarbeiten, namentlich für Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude. Dies betrifft Neubauten ab 2025, jedoch müssen bis 2035 auch bei Bestandsbauten alle geeigneten Flächen mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. «Es soll eine maximale Nutzung der bestehenden Flächen angestrebt werden». Dieser Motion haben 14 der anwesenden 23 Abgeordneten zugestimmt.
Regierungschef-Stellvertreterin: «Rückenwind für die Arbeit in meinem Ministerium»
Die Liechtensteiner Energieministerin, Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, bedankte sich für die Motion. «Sie ist Rückenwind für die Arbeit in meinem Ministerium». Dort werde schon seit längerem eine entsprechende Fotovoltaik-Pflicht vorbereitet. «Die Zeit dafür ist gekommen», so Ministerin Sabine Monauni.
Ausführliche Berichte in den Liechtensteiner Tageszeitungen:
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Was Barcelona vor über 20 Jahren einführte, wird immer mehr zur Normalität und ist auch in fast allen Kantonen angekommen: Bei der Erstellung eines Neubaus muss ein Teil der verbrauchten Energie am Gebäude produziert werden.
In Barcelona trat im Jahr 2000 die erste Solarpflicht in Europa in Kraft. Im Neubau und bei umfassenden Sanierungen muss seither ein Grossteil des Warmwasserbedarfs mit Solarthermie abgedeckt werden. Seit 2011 gibt es zudem eine Photovoltaikpflicht für Nichtwohngebäude.
In Deutschland haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die PV-Pflicht bereits ab Januar 2022 eingeführt, Rheinland-Pfalz folgt im Januar 2023. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen befinden sich in der Planung für die Einführung einer PV-Pflicht.
Unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern
Die PV-Pflicht wird in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Fortschrittlich ist beispielsweise Baden-Württemberg, das etappenweise vorgeht. Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle neuen Nicht-Wohngebäude wie Firmendächer oder Hallen eine Photovoltaik-Anlage bekommen. Die Solarpflicht gilt auch für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai 2022 kommen Privathäuser hinzu. Die letzte Stufe der Photovoltaik-Pflicht startet im Januar 2023. Dann gilt sie auch bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.
In der Schweiz in fast allen Kantonen Realität
In der Schweiz ist dies in fast allen Kantonen der Fall oder zumindest in Planung. Die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) sehen ebenfalls vor, dass bei Neubauten ein bescheidener Teil des Strombedarfs am Gebäude produziert wird. Derzeit haben dies bereits 16 Kantone umgesetzt, darunter unsere Nachbarn St. Gallen und Graubünden. Fünf Kantone haben die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt. Zwei Westschweizer Kantone haben einen Alternativen Weg gewählt und nur drei Kantone haben diesbezüglich noch nichts geplant.
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Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Die Regierung des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) plant, dass ab 2022 alle neuen Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen mit einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ausgestattet werden müssen.
Wer in NRW einen neuen, offenen Parkplatz mit mehr als 25 Stellplätzen baut, soll ihn künftig mit Solarpanelen überdachen müssen. Eine solche neue Vorschrift hat jedenfalls NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ins Gespräch gebracht. «Beton-Wüsten» – etwa vor Supermärkten – sollten dadurch wenigstens einen Nutzen für die Gesellschaft erfüllen, erklärte Scharrenbach.
Die Photovoltaik-Anlagen sieht sie als ein Mittel gegen sommerliche Hitzeinseln vor allem in Städten. Immerhin könnten die Solarpanele Wärme aufnehmen und Schatten spenden. Ausserdem liessen sie sich mit Ladestationen für Elektro-Autos verbinden. Die Idee möchte die Ministerin im Rahmen der Anpassung der Landesbauordnung umsetzen. Dem Entwurf der Reform hat das Landeskabinett bereits zugestimmt.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
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Baden-Württemberg plant Photovoltaik-Pflicht auch für neue Parkplätze.
Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben im Auftrag des deutschen Umweltbundesamtes ein wissenschaftliches Gutachten vorgelegt, in dem sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen evaluieren. Fazit ist: Sie sollte nur eingeführt werden, wenn sie wirtschaftlich zumutbar ist. Dies liesse sich mit einer Nutzungs- oder Katasterpflicht herausfinden.
SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht für Neubauten oder bei grossen Sanierungen gefordert. Noch ist diese Vorschrift im entsprechenden Gesetzentwurf jedoch nicht enthalten und auch innerhalb der Solarbranche gibt es ein grosses Für und Wider zur Photovoltaik-Pflicht. Dies haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, im Auftrag des Umweltbundesamtes ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zu erstellen. Darin haben sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen durchgespielt.
Herausgekommen ist die Empfehlung, eine bundesweite Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Neubauten oder nach Dachsanierungen mit einer Nutzungs- und Katasterpflicht zu kombinieren. So sollten sich Eigentümer entscheiden können, ob sie entweder eine Photovoltaik-Anlage selbst installieren und betreiben wollen oder ihre Dachfläche in ein Kataster eintragen, die dann von Dritten für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gepachtet werden kann. Nach Ansicht der Studienautoren wäre damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gesichert und die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung würde erhöht.
Mit dem Verpachtungskataster könnte sichergestellt werden, dass nur auf rentablen Dachflächen auch Photovoltaik-Anlagen installiert würden. Zugleich würde es Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. Zudem schlagen die Autoren vor, dass die Nicht-Erfüllung der Vorschrift zunächst nicht übermässig sanktioniert werden sollte. Das halte den Vollzugsaufwand gering und ermögliche zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten kann. Zugleich werden jedoch auch Optionen untersucht, wie das Instrument verschärft werden kann, etwa durch eine maximale Anzahl an Angebotsablehnungen.
Neben der reinen Ausgestaltung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht haben die Studienautoren auch mögliche finanzielle Unterstützung für den Bau und Betrieb solcher Anlagen untersucht. Dabei ging es ihnen auch darum, dass die Dachflächen möglichst voll ausgenutzt werden, da dies der Energiewende mehr hilft als reine eigenverbrauchs- und kostenoptimierte Photovoltaik-Anlagen, wie es weiter hiess.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Im Hinblick auf die Landtagswahlen ist es wichtig, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen, welche Parteien und Kandidierenden sich für den Klimaschutz und die Energiewende einsetzen. Deshalb fordert die Solargenossenschaft die Parteien dazu auf, in ihren Wahlprogrammen diesen Themen eine hohe Priorität einzuräumen. Aber auch die Gemeinden haben eine grosse Verantwortung.
Die Solargenossenschaft hat ein Forderungspapier an die Politik ausgearbeitet, das sie an einer Medienorientierung vom 19. Oktober 2020 präsentiert hat. Liechtenstein muss das Tempo erhöhen, die jetzigen Bemühungen reichen bei weitem nicht, der Zubau an Photovoltaik muss beispielsweise viel schneller gehen. Dafür braucht es Anreize aber auch Verpflichtungen: Auf Neubauten müssen zwingend Photovoltaikanlagen installiert werden.
Hier die Berichterstattung in den Medien über die Forderungen der Solargenossenschaft:
Schon im Herbst 2019 hatten wir die Gelegenheit, zum damaligen Entwurf für eine Energievision 2050 und eine Energiestrategie 2030 abzugeben. Nachdem die Regierung diese Dokumente genehmigt und der Öffentlichkeit präsentiert hat, haben wir unsere Stellungnahme aktualisiert. Das Fazit lautet nach wie vor: Die Richtung stimmt, das Tempo ist viel zu langsam.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Nach langem Ringen einigt sich das St. Galler Parlament beim Energiegesetz in der ersten Lesung. Zum Kompromiss gehört, dass Neubauten künftig einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen. Hauseigentümer, die auf eine eigene Stromerzeugung verzichten, sollen eine Ersatzabgabe leisten. Die Einnahmen werden dann für grössere Fotovoltaik-Anlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
In Baden-Württemberg werden in Zukunft nur noch Gewerbegebäude, Parkhäuser oder Lagerhallen mit Solaranlage gebaut. Darauf hat sich die grün-schwarze Koalition in Stuttgart geeinigt.
Ein zentraler Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg ist die Einführung einer Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Dazu gehören nicht nur Lager- und Produktionshallen, sondern auch Parkhäuser und Bürogebäude. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden. «Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land», betont Umweltminister Franz Untersteller. Die Einführung der Solarpflicht sieht er als Beitrag zum modernen Bauen und der Klimaschutz werde dadurch selbstverständlich. Zudem könne dadurch das erhebliche Flächenpotenzial, das auf den Nichtwohngebäuden vorhanden ist, gehoben werden. Diese Dachflächen seien wie geschaffen für grosse Anlagen.
Einstieg in allgemeine Solarpflicht
Umweltminister Franz Untersteller sieht diese Entscheidung aber nur als Einstieg in eine allgemeine Photovoltaikpflicht für Neubauten. Diese müsse in den nächsten Jahren kommen – nicht nur in Baden-Württemberg. Denn abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz werde die Photovoltaikpflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.
Ein weiterer Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes ist die Verpflichtung für 100 Städte und Kommunen in Baden-Württemberg, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. Davon erhofft sich Baden-Württemberg einen Schub in Richtung erneuerbare Wärme, «beispielsweise innovative Quartierskonzepte oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen». Um bei den Städten und Kommunen keinen Widerstand zu provozieren, trägt die Kosten für die Planung das Land.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Der Senat der österreichischen Hauptstadt macht die Installation von Solaranlagen zur Verpflichtung, wenn ein neues Gebäude in der Stadt errichtet wird. Sollte das nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, gibt es Ersatzregelungen.
Der Stadtrat von Wien hat eine Novelle der Bauordnung vorgelegt, mit der er die allgemeine, verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen einführt. Bisher müssen nur neue öffentliche Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Dieses Prinzip wird jetzt auf alle Neubauten ausgeweitet.
Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, den die Baustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) vorgelegt hat, müssen auf allen neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikmodule mit einer Leistung von mindestens einem Kilowatt pro 100 Quadratmeter Nutzfläche installiert werden. Für neue Wohngebäude gilt dann: Sie müssen mit mindestens einem Kilowatt Photovoltaikleistung pro 300 Quadratmeter konditionierter Bruttogrundfläche ausgestattet sein.
Ausnahmen müssen begründet sein
Sollte aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Installation einer Solaranlage auf einem Wohngebäude nicht möglich sein, kann der Bauherr auch eine andere Stromerzeugungsanlage installieren. Voraussetzung ist, dass sie mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sollte auch das nicht möglich sein, kann er komplett von der Solarpflicht befreit werden. Das muss er dann aber nachvollziehbar darlegen.
Auch die Entwickler von Gewerbe- und Industrieimmobilien oder von städtischen Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, können von der Solarpflicht abweichen. Das gilt aber nur, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Ökostromanlage technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dann muss der Bauherr aber eine Solaranlage mit der Leistung, die für sein Gebäude geboten wäre, auf anderen geeigneten Grundstücken errichten. Diese Ersatzfläche muss innerhalb von Wien liegen.
Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft. Der Stadtrat hat aber schon ein Konsultationsverfahren gestartet.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Das neue Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg befindet sich noch in der Erarbeitungsphase. Umweltminister Franz Untersteller hat angekündigt, dass im Jahr 2022 eine landesweite Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten in Kraft treten soll. «Eine solche Pflicht gibt es ja in manchen Kommunen schon, etwa in Waiblingen oder Tübingen», erklärt Untersteller. «Das sind vorbildliche Beispiele, die uns alle motivieren sollten, und denen es sich lohnt zu folgen. Wir alle müssen die Potenziale noch viel besser ausschöpfen.»
In der Zwischenzeit schwört Untersteller die Kommunen und Gemeinden auf den freiwilligen Ausbau der Erneuerbaren ein. «Klimaschutz ist keine lästige Pflicht, keine biblische Plage, er dient dem Schutz unserer Lebensgrundlage. Da dürfen wir nicht zaudern und zaghaft sein, sondern müssen mutige Entscheidungen auch auf kommunalpolitischer Ebene treffen, auch wenn sie nicht allen Menschen gefallen werden.»
Untersteller forderte unter anderem beim Ausbau der Photovoltaik- und Windkraftanlagen ein noch stärkeres Engagement von den Gemeinden und Städten im Land. Ohne Ausbau der erneuerbaren Energieträger könnten weder die Energiewende erfolgreich noch die Klimaschutzziele erreicht werden. Zudem würden die Erneuerbaren einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Land leisten, sagt Untersteller.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Am 16.12.2019 hat der Stadtrat von Amberg einstimmig beschlossen: „In Zukunft ist in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung für PV-Anlagen einzuführen.“
Diese Massnahme wurde im Rahmen eines Konzepts zum nachhaltigen Bauen in der Stadt Amberg festgelegt. Eine Verpflichtung war seitens der Politik und in den baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes zunächst nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil war eine freiwillige PV-Nutzung zwar möglich, aber mit Einschränkungen verbunden, die z.B. generell einen grossen Abstand der Modulfläche von den Dachkanten vorsah. Diese und weitere für PV-Nutzung eher hinderlichen Vorgaben wurden mit dem Bauamt diskutiert und weitgehend wieder zurückgenommen.
Die Stadt Amberg wollte danach ein für die Zukunft gültiges und grundlegendes nachhaltiges Konzept für Bebauungspläne schaffen. Ein derartiges Konzept wurde nun mit der PV-Verpflichtung als zentralem Bestandteil beschlossen! Eine PV-Verpflichtung gibt es bereits in folgenden deutschen Kommunen: Waiblingen, Konstanz, Freiburg und Hamburg. In Bayern ist Amberg die erste Kommune mit einem derartigen Beschluss.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Die Kalifornische Energiekommission hat beschlossen, dass neue Wohn- und Geschäftsgebäude im Bundesstaat ab 2020 grundsätzlich nur mit einer Photovoltaikanlage gebaut werden dürfen. Damit will die Kommission die Treibhausgasemissionen weiter senken und gleichzeitig die Baukosten nicht allzu drastisch erhöhen.
Die Kalifornische Energiekommission (Californian Energy Commission – CEC) hat neue Standards für Wohn- und Gewerbegebäude beschlossen. Ein zentraler Teil betrifft den Energieverbrauch. So müssen ab 1. Januar 2020 alle neu errichteten Wohngebäude zwingend eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade haben. Damit hat Kalifornien als erster Staat in den USA eine Solarpflicht eingeführt.
Ausserdem gelten ab 2020 auch höhere Anforderungen an die Gebäudehülle und die Vorgaben für die Luftqualität in den Gebäuden werdeb drastisch erhöht, um die Bewohner vor Luftverunreinigungen von aussen besser zu schützen.
Energieverbrauch auf Null senken – bilanziell
Mit dem neuen Standard will die Energiekommission einen Beitrag zum Ziel Kaliforniens leisten, die Energieversorgung bis 2030 zur Hälfte mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Zudem soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden bilanziell – als über das gesamte Jahr hinweg – gesehen im Jahr 2020 bei Null liegen. Das gleiche Ziel sollen die Gewerbegebäude im Jahr 2030 erreichen. Ausserdem sollen Gewerbebetriebe dann auch mindestens 50 Prozent ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Ressourcen beziehen.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.
Nicht in Liechtenstein – in Berlin verlangen die Grünen, dass in Zukunft nur noch Gebäude mit Solaranlagen gebaut werden. Ausserdem soll bei der Heizungssanierung der Umstieg auf Erneuerbare vorgeschrieben werden.
Die Fraktion von B90/Grüne im Abgeordnetenhaus von Berlin will, dass alle Gebäude in der Stadt in Zukunft nur noch mit einer Solaranlage neu gebaut werden dürfen. Mit dieser Änderung der Bauordnung soll der Anteil der Stromversorgung mit Sonnenenergie von derzeit 0,5 auf 25 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Bis dahin soll mindestens ein Gigawatt Solarstromleistung auf Berlins Dächern installiert sein. Dabei sollen vor allem Kombinationen aus Gründächern und Photovoltaikanlagen besonders unterstützt werden. Aber auch die Fassaden sollen stärker für die Integration von Photovoltaikmodulen genutzt werden.
Insgesamt stehen 2.400 Hektar an Dachfläche für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Bisher wird nur ein verschwindend kleiner Teil davon genutzt. Deshalb sollen auch die administrativen Regelungen so verändert werden, dass der Weg für die Photovoltaik auf die Berliner Dächer frei wird. Dazu gehören unter anderem die Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Mieterstromanlagen.
Neben der Installation von Photovoltaikanlagen wollen die Berliner Grünen aber auch die Wärmeversorgung der Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt wissen. Dazu soll ein Berliner Erneuerbare-Wärme-Gesetz verabschiedet werden. Dies solle die Vermieter verpflichten, einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien abzudecken, wenn die Heizungsanlage saniert wird.
Ausserdem solle die Wärmewende in Berlin sozialverträglich umgesetzt werden. Das heißt, dass nicht mehr die Mieter alle Kosten für die energetische Sanierung und den Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeuger bezahlen sollen. Statt dessen sollen die Vermieter nur wirklich sinnvolle Maßnahmen auf die Miete aufschlagen dürfen. Die Höhe soll sich dabei nach dem Einkommen des Mieters richten. Um den Umstieg für die Vermieter dennoch attraktiv zu machen, sollen zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden.
Aktuell: Jahresbericht 2022, Einladung zur GV und Veranstaltungshinweise (Windenergie: Vorträge und Exkursion)
Die GV findet am 5. Juni statt, am 15. Juni gibt es im SAL in Schaan spannende Referate zur Windenergie und am 17. Juni besichtigen wir das Windkraftwerk in Haldenstein.