Das Liechtensteiner Stimmvolk hat am 21. Januar 2024 beide Energievorlagen sehr deutlich abgelehnt. In der einen Vorlage ging es um die Anpassungen der Gebäudevorschriften, wozu Liechtenstein auf Grund der EWR-Mitgliedschaft verpflichtet wäre. Die entsprechenden Vorschriften sind schon in 23 Schweizer Kantonen eingeführt. Die Vorlage wurde mit 65,2% Nein-Stimmen abgelehnt.

Die Einführung einer umfassenden PV-Pflicht, verbunden mit zinslosen Darlehen für energetische Massnahmen, wurde gar mit 66,6% Nein-Stimmen versenkt.

Quelle: www.abstimmungen.li

Umfassende Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 22. Januar 2024, S. 1-3

In einer Analyse auf Grund von Befragungen von Wählerinnen und Wählern kommt das Liechtenstein Institut zum Schluss, dass vor allem das Argument der «Verbotskultur» ausschlaggebend für die deutliche Ablehnung der Vorlagen gewesen sei. Dabei hat sich gezeigt, dass auch die jüngeren Menschen die Vorlagen abgelehnt haben, wenn auch nicht so deutlich: Liechtensteiner Vaterland vom 24. Januar 2024, S. 1 und 5.

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Michael Schädler, Diskussionsleiter der Jugendsession 2023

Die Jugendsession 2023 stellt sich gegen das Referendum von Alexander Batliner. Fördermassnahmen bewirken zu wenig, so die Ansicht der Teilnehmenden.

«Ein Blick auf die Zahlen und es ist klar, dass das Potenzial nicht ausgeschöpft wird», so das Fazit in der Diskussion der Jugendsession. Fördermassnahmen würden zu wenig bewirken, wenn man bedenke, wie viele geeignete Dachflächen nicht genutzt werden, um nachhaltig Strom zu erzeugen. Besonders in einem kleinen Land wie Liechtenstein, das so viele Ressourcen zur Verfügung habe, könne viel geleistet werden. «Wir haben das Potenzial

und die Möglichkeiten», sagt Michael Schädler, Vorstandspräsident des Jugendrats und Diskussionsleiter der Jugendsession 2023. Laut den Teilnehmenden der Jugendsession trägt Liechtenstein durch seinen Wohlstand eine Verantwortung und soll mit gutem Vorbild voranschreiten, um andere Staaten möglicherweise zu inspirieren.

Quelle: Liechtensteiner Vaterland vom 29. September 2023, S. 5.

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v.l.n.r. Daniel Gstöhl (Solargenossenschaft), Julia Frommelt (JugendEnergy), Ruth Ospelt-Niepelt (SDG Allianz), Michael Meirer (Verein Rheintalgas), Josef Biedermann (BZG), Elias Kindle (LGU), Sigi Langenbahn (LANV), Rudolf Batliner (Tellerrand), Georg Sele (VCL). Es fehlt auf dem Bild die «Ackerschaft».

Am Montag hat sich die Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» im Kunstmuseum der Öffentlichkeit präsentiert. Das Ziel der Koalition aus Nichtregierungsorganisationen ist die Annahme der beiden Energievorlagen von Regierung und Landtag am 21. Januar.

Bei der einen Vorlage gehe es darum, die Gebäudestandards umzusetzen, die in 22 Kantonen bereits gelten, hielt Daniel Gstöhl, Präsident der Solargenossenschaft, fest. Das stärke auch das einheimische Gewerbe, denn Planen und Bauen seien damit in Liechtenstein und der Schweiz weiterhin gleich geregelt. In der zweiten Vorlage geht es um eine PV-Pflicht, mit der die Eigenversorgung und die Energieunabhängigkeit Liechtensteins gestärkt werden.

Interessante Jobs und mehr Unabhängigkeit

Sigi Langenbahn, Geschäftsführer des Liechtensteinischen ArbeitnehmerInnenverbandes LANV betonte die Chancen für den Werkplatz Liechtenstein und die interessanten Jobs, die im Zuge der Energiewende geschaffen werden können. Nicht zuletzt gehe es um die Zukunft der Jugend, mahnte Julia Frommelt, deshalb engagiere sich JugendEnergy in dieser politischen Kampagne, was sonst nicht die Art der Organisation sei.

Es gehe auch um die Unabhängigkeit von Diktaturen, Despoten und schmutziger Energie, ergänzte Rudolf Batliner, Präsident von Tellerrand – Verein für solidarisches Handeln. Der Klimawandel sei von den reichen Ländern verursacht, die Armen könnten sich nicht gegen die Folgen wehren. Dass ein wohlhabendes Land seinen Beitrag leiste, habe deshalb auch mit Gerechtigkeit zu tun.

Da die Biodiversitätskrise und die Klimakatastrophe sehr eng miteinander verbunden seien, engagieren sich auch die LGU und die BZG für die Gesetzesvorlagen, wie LGU-Geschäftsführer Elias Kindle berichtete.

Faktencheck gegen unwahre Behauptungen

Leider habe das Referendumskomitee mit unsachlichen und teils unwahren Behauptungen versucht, Stimmung gegen die Gesetzesvorlagen zu machen. In Wahrheit, so die «Energiezukunft», werde bei Wärmepumpen die Bürokratie reduziert und auch die Gemeindeautonomie werde nicht abgeschafft, nur veraltete, absolute PV-Verbote seien nicht mehr zulässig. Ausserdem stimme es nicht, dass für Neubauten keine Förderungen für PV-Anlagen mehr ausbezahlt werden sollen.

Um die Behauptungen ins rechte Licht zu rücken, gibt es auf der Website energiezukunft.li der Koalition einen «Faktencheck». Dort bewertet die «Energiezukunft» Argumente und Behauptungen mit «stimmt» oder «stimmt nicht» und liefert die entsprechenden Begründungen.

Ohne PV-Pflicht keine zinsfreien Darlehen

Abschliessend wurde betont, dass die vorgesehenen zinslosen Darlehen für sämtliche Energiemassnahmen in der Vorlage für eine PV-Pflicht enthalten seien. Wer die PV-Pflicht ablehnt, verwehrt Bauwilligen den Zugang zu den zinslosen Darlehen.

Die Koalition kann nicht mit den finanziellen Möglichkeiten des Komitees um Alexander Batliner mithalten und bittet deshalb um Spenden für die Abstimmungskampagne. «Energiezukunft Liechtenstein» gehören bisher folgende zehn gemeinnützige Organisationen an: Solargenossenschaft Liechtenstein, SDG Allianz, Tellerrand–Verein für solidarisches Handeln, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz LGU, Ackerschaft, JugendEnergy, Verein Rheintalgas, Verkehrsclub Liechtenstein VCL, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV, Botanisch-Zoologische Gesellschaft Liechtenstein-Sarganserland-Werdenberg. Weitere Koalitionspartner sind willkommen.

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Zu den Mitgliedern des «Ja-Komitees Energievorlagen» zählen neben Vertretern der FL und Jungparteien auch Vertreter der Regierungsparteien VU und FBP, darunter die (designierten) Parteipräsidenten.

Vergangene Woche haben sich bereits zehn Nichtregierungsorganisationen zur «Koalition Energiezukunft» zusammengeschlossen, um für ein Ja zu den zwei Energievorlagen zu kämpfen. Nun tritt noch eine weitere Unterstützergruppe für die Photovoltaik-Pflicht und schärfere energetische Gebäudevorschriften auf den Plan. Unter dem Slogan «Energie für Liechtenstein: 2x JA!» hat sich ein überparteiliches Komitee zusammengefunden. Zu den Mitgliedern dieses Ja-Komitees zählen Vertreter der Regierungsparteien VU und FBP, darunter die (designierten)
Parteipräsidenten, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Freien Liste und aller Jungparteien.

Konkret besteht die Gruppe aus Marc Büchel, Manuela Haldner-Schierscher, Walter Frick, Sebastian Gassner, Daniel Oehry, Valentin Ritter, Yannick Ritter, Tuana Türkyilmaz und Thomas Zwiefelhofer. Ziel des Komitees sei es, der «einseitigen Stimmungsmache des Referendumskomitees mit Fakten und langfristigem Denken entgegenzutreten», wie das «Ja-Komitee Energievorlagen» in einem Forumsbeitrag schreibt.

Quelle: Vaterland online, 20. November 2023

Parteienbühne Vaterland 21. November 2023

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Am 22. November führte Bernd Woldt ein ‚1FL Talk‘ Gespräch mit Andi Götz von der Energiezukunft Liechtenstein über die Energievorlagen und die Argumente für 2x Ja am 21. Januar 2024.

Andi Götz im Gespräch mit Bernd Woldt im 1FL Talk am 22. Nov 2023

1FL Talk am 22. November mit Andi Götz über die Energievorlagen

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Am 24. November hat die Regierung eine Informationsseite zu den Energievorlagen online gestellt.

In einer Medienmitteilung heisst es: «Am 21. Januar 2024 wird in Liechtenstein über zwei Energievorlagen abgestimmt: Die Einführung einer PV-Pflicht sowie die Anpassung der Gebäudevorschriften an den Stand der Technik. Der Landtag hat beiden Vorlagen im September 2023 zugestimmt. Diese beinhalten wesentliche Massnahmen, um die Eigenversorgung und die Energieeffizienz in Liechtenstein zu stärken und damit die Ziele der Energiestrategie 2030 zu erreichen. Die Regierung empfiehlt daher, beide Vorlagen anzunehmen.

Die Sonderseite «Abstimmungen Energievorlagen» unter www.regierung.li/energievorlagen enthält Faktenblätter zu den beiden Vorlagen und zeigt auf, wer von den neuen Vorschriften tatsächlich betroffen ist.»

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Anfang Dezember moderierte Sandra Woldt eine ‚1FL Forum‘ Diskussion zwischen Andi Götz von der Energiezukunft Liechtenstein und Karl Heinz Oehri vom Referendumskomitee über die Energievorlagen und die Abstimmung am 21. Januar 2024.

Andi Götz und Karl Heinz Oehri im Gespräch mit Sandra Woldt im 1FL Forum 1. Dez. 2023

1FL Forum 1. Dezember mit Andi Götz und Karl Heinz Oehri über die Energievorlagen

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Anfang Dezember führte Karl-Heinz Ospelt ein ‚1FL Talk‘ Gespräch mit Julia Frommelt von der Energiezukunft Liechtenstein über die Energievorlagen und die Argumente für 2x Ja am 21. Januar 2024.

Julia Frommelt im Gespräch mit Karl-Heinz Ospelt im 1FL Talk 10. Dez. 2023

1FL Talk 10. Dezember mit Julia Frommelt über die Energievorlagen

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Am Dienstag, 12. Dez, fand ein Podiumsgespräch zu den Energievorlagen im Rathaussaal Vaduz statt, moderiert von Peter Beck.
Daniel Gstöhl, Professor an der OST und Präsident der Solargenossenschaft, war für die Energiezukunft Liechtenstein dabei. Desweiteren Sabine Monauni, Regierungschefstellvertreterin und Sebastian Gassner vom Ja-Komitee. Das Referendumskomitee nahm mit Alexander Batliner, Karl-Heinz Oehri und Arnold Matt teil.

[NB: Das Video läuft am besten in MS Edge oder Chrome. In Firefox muss es scheinbar heruntergeladen werden.]

Podiumsdiskussion am 12. Dez. 2023 im Rathaussaal Vaduz

Podiumsdiskussion am 12. Dezember über die Energievorlagen

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Am Mittwoch, 13. Dez. , war der deutsche Arzt und Wissenschaftsjournalist, Dr. Eckart von Hirschhausen zu Gast im SAL. Er hatte spontan die Plakate unserer Koalition in sein ebenso unterhaltsames wie inspirierendes Programm eingebaut.

Vortrag Eckart von Hirschhausen am 13. Dez. 2023 im SAL

Bericht im Vaterland über Hirschausens Vortrag am 13. Dezember

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Foto: Tatjana Schnalzger

1FLTV führte auf Schloss Vaduz das traditionelle Neujahrsinterview mit S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein durch. Dabei drehte sich das Gespräch auch um die Abstimmungen vom 21. Januar. Der Erbprinz erinnerte an die  Situation im vergangenen Winter. Die unsichere Lage habe zur Erkenntnis geführt, dass sich Liechtenstein für den Ernstfall gegen einen Strommangel und Preisschwankungen wappnen müsse. «Deshalb ist es natürlich sinnvoll, dass wir unsere eigene Produktion und den Anteil an Photovoltaik erhöhen», meinte das Staatsoberhaupt. Zusätzlich müsse man sich darüber Gedanken machen, «wie wir diese Energie gut speichern können».  Gebote oder Verbote sollten seiner Meinung nach zurückhaltend eingesetzt werden, doch nach den in Folge der Vernehmlassung vorgenommenen Anpassungen sieht er bei den Gesetzesvorlagen diesbezüglich «kein Problem».

Quelle: Vaterland online vom 24. Dezember 2023

Video auf https://www.facebook.com/1FL.LI/videos/684758693788372

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In der LiWelt vom 3. Januar legt Julia Frommelt 10 Gründe dar, warum 2 x JA am 21. Januar die richtige Wahl ist.

Julia Frommelt in der LiWelt vom 3. Jan 2024. Bild: Rita Feger

LiWelt 10 Gründe für 2 x JA

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fairbessern.com, der beliebte Blog der Liechtensteinerin Ramona Ospelt, erklärt die Energievorlagen, die am 21. Januar zur Abstimmung kommen, und erläutert, warum zehn Nichtregierungsorganisationen zum Schluss kommen: 2 x JA!

«Nachhaltigkeit war immer schon eine Leidenschaft von mir. Egal ob Umwelt, Tierschutz, Konsumgesellschaft oder Lösungsansätze, die Welt lässt sich fairbessern», ist auf dem Blog fairbessern.com als Motivation für Ramonas Engagement zu lesen.

Im Post über die Energievorlagen erklärt Ramona Ospelt die Gründe der Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» kurz und verständlich, erläutert die Vorteile und weist auf auf die Fakten hin.

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MegaSlate Rüdlingen ©3s-solarplus.ch

Neun liechtensteinische Organisationen haben sich zur Verteidigung der Baugesetzrevision und der PV-Pflicht zusammengeschlossen. In einer Medienmitteilung halten sie fest, dass die Gesetzesvorlagen zur Energiewende beitragen. Dafür soll Liechtenstein den Energieverbrauch reduzieren, mehr eigenen Strom produzieren und aus den fossilen Energieträgern aussteigen. Davon profitieren alle: PV rentiert, das Land hilft bei der Investition. Der Abschied von Öl und Gas führt zu Freiheit und Unabhängigkeit von Despoten.

Die Argumente des Referendumskomitees bezeichnen die Organisationen als «von A-Z nicht stichhaltig». Der Koalition «Energiezukunft Liechtenstein» gehören die folgenden Organisationen an: Solargenossenschaft Liechtenstein, Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz  LGU, SDG Allianz, Tellerrand – Verein für solidarisches Handeln, Ackerschaft, JugendEnergy, Verkehrsclub Liechtenstein, Verein Rheintalgas, Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV.

Zur Medienmitteilung.

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Der ehemalige Landtagsabgeordnete Alexander Batliner bekämpft die Energiewende mit zwei Referenden (Foto: Daniel Schwendener)

Ein Referendumskomitee um den ehemaligen FBP-Abgeordneten Alexander Batliner hat bekanntgegeben, nicht nur gegen die PV-Pflicht mit zinslosen Darlehen das Referendum zu ergreifen, sondern auch gegen die zweite Vorlage, die die Gebäuderichtlinie II der EU und die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich umsetzen will. Das Ölheizungsverbot hatte die Regierung nach der Androhung eines Referendums aus der Vorlage gestrichen.

Es sei richtig, schreibt das Referendumuskomitee, dass die Regierung von einem Öl- und Gasheizungsverbot im eigentlichen Sinn absehe. Eine fossile Heizung könne jedoch in Bestandsbauten nur ausgewechselt werden, wenn zum Beispiel eine thermische Solaranlage installiert werde oder neue Fenster eingebaut würden. Dem Referendumskomitee gehen auch diese Vorschriften zu weit, man soll also ein hundertjähriges Haus in einem erbärmlichen energetischen Zustand nicht sanieren müssen und soll trotzdem eine Öl- oder Gasheizung nachrüsten dürfen.

Die beiden Vorlagen würden somit gemäss Referendumskomitee unter anderem Renovationen von Dächern verteuern, die Kosten bei Neubauten ansteigen lassen, was der jungen Generation zum Nachteil gereiche und zu Mieterhöhungen führen könne. In der Mitteilung wird verschwiegen, dass es bei diesen Bestimmungen immer auch Ausnahmeregelungen gibt, eben zum Beispiel bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Ausserdem sind in der jüngsten Energiekrise genau bei den Immobilien die Nebenkosten durch die Decke gegangen, in denen noch mit Gas geheizt wird. Die im Betrieb sehr günstigen Wärmepumpen hingegen sind auch für Mieterinnen und Mieter eine gute Sache.

Wo gegen die Streichung der Einsprachemöglichkeit von Anwohnern beim Bau von Luft-Wärmepumpen gezetert wird, wird auch verschwiegen, dass die Einhaltung der Lärmvorschriften vorgängig vom Amt für Umwelt geprüft wird. Was würde hier eine zusätzliche Einsprachemöglichkeit noch bringen, ausser Kosten und Bürokratie, die das Referendumskomitee genau zu bekämpfen vorgibt?

Nun werden also beide Vorlagen bekämpft und die Energiewende hintertrieben. Dies geschieht auf dem Rücken der kommenden Generationen.

Bericht im Vaterland vom 14.9.2023 S.1 mit Abdruck der Stellungnahme des Referendumskomitees auf S.8.

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Senatorin Maike Schaefer: «Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei».

Ab Mai gilt in Bremen eine allgemeine Pflicht zur Installation von Fotovoltaik-Anlagen bei Neubauten auf 50 Prozent der Bruttodachfläche vor. Bei Bestandgebäuden greift die PV-Pflicht bei Dachsanierungen. Solarthermie ist alternativ zur Erfüllung möglich.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten und unabhängig von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen oder -abbau zu werden. Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz.

«Mit dem Solardachausbau geht Bremen im Einklang mit anderen Bundesländern klimapolitisch voran. Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Massnahmen wie den Solardachausbau. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage», sagt Bremens Klimaschutzsenatorin Maike Schaefer. «Davon profitieren auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem neuen Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei. Der Bremer Senat wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen»,

Dabei wird es Übergangsfristen geben: 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und 1. Juli 2025 bei Neubauten. Ungeeignete Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen sind von der Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgenommen. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an.

Bremen wird neben dem bereits bestehenden Klima Bau Zentrum weitere Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungs- beziehungsweise Realisierungsmöglichkeiten einrichten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird bis zu den Zeitpunkten der geltenden Verpflichtungen des Bremischen Solargesetzes ein Förderprogramm aufsetzen, das Härten abfedern soll, die Angebote des Bundes nicht abdecken.

Quelle: www.solarserver.de

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Regierungschef-Stv. Sabine Monauni verteidigte ihre klimapolitische Vorlage. Bild: © Daniel Schwendener

Der liechtensteinische Landtag hat am 3. und 4. März in erster Lesung die Vorschläge der Regierung im Gebäudebereich beraten. Vieles wurde gut aufgenommen, zum Verbot von Öl- und Gasheizungen gab es Pro- und Contra-Stimmen. Die PV-Pflicht war im Landtag weniger umstritten.

Konkret geht es um die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen sollen auch die beiden Motionen der Freien Liste für eine PV-Pflicht umgesetzt werden, die der Landtag bereits am 4. April 2022 an die Regierung überwiesen hatte. Die Regierung schlägt verschiedene Ausnahmen vor, um die PV-Pflicht mit Augenmass umzusetzen.

Ideologische Argumentation

Viel zu reden gab das Verbot von Öl- und Gasheizungen. Hier wurde ideologisch argumentiert: «Jedes Verbot ist eines zu viel» (Nadine Vogelsang, FBP) oder «Ich bin ein klarer Gegner von Pflichten und Verboten» (Thomas Rehak, DpL), wie wenn es nicht sinnvollerweise verboten wäre, in der falschen Richtung durch Einbahnstrassen zu fahren und wie wenn es nicht sinnvollerweise verpflichtend wäre, über funktionierende Bremsen und Sicherheitsgurte zu verfügen, wenn man ein Auto in Verkehr setzen möchte… Dem hielt beispielsweise Wendelin Lampert (FBP) entgegen: «Wenn jemand denkt, er müsse Öl und Gas verbrennen, erwärmt er die Erde für uns alle. Daher ist das keine Entscheidung, die man persönlich treffen kann.»

Über der ganzen Diskussion stand die Ankündigung eines Referendums durch den ehemaligen FBP-Abgeordneten Alexander Batliner. Obwohl er noch nicht wissen kann, wie die Vorlage umgesetzt wird und wie viele Ausnahmen es von Pflichten und Verboten geben soll, ist für ihn offenbar im Voraus klar, dass er das Referendum ergreifen wird, er habe bereits ein Referendumskomitee zusammengestellt, liess er verlauten.

Die Solargenossenschaft hatte vor der Sitzung angeregt, dass die PV-Pflicht mit günstigen oder zinslosen Darlehen durch den Staat abgefedert werden könnte, wie bereits bei der Beratung der Motionen im April von mehreren Abgeordneten gefordert hatten. Auch anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Baugesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Energieausweisgesetzes haben nicht weniger als acht Abgeordnete eine entsprechende Forderung vorgebracht. Ausserdem schlug die Solargenossenschaft den Abgeordneten vor, die Gesetzesvorlage aufzuteilen, so dass es im Falle eines Referendums möglich wäre, erstens über alle unbestrittenen Inhalte, zweitens über die PV-Pflicht und drittens über das Verbot von Öl- und Gasheizungen je separat abzustimmen. Auch dieser Vorschlag wurde von verschiedenen Abgeordneten übernommen und wird von der Regierung geprüft.

«Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!»

Regierungschef-Stellvertreterin und Energieministerin Sabine Monauni, betonte, dass die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen nötig seien, um die Ziele der Klimastrategie zu erreichen. «Diese haben Sie einstimmig verabschiedet», sagte Monauni und erinnerte das Parlament daran, dass der Landtag die Fotovoltaik-Pflicht durch die Annahme zweier entsprechender Motionen gefordert habe.

Der Klimawandel sei ein existenzielles Problem. «Zaudern ist keine Lösung, nichts tun wird teuer!», so Monauni. Die Ablehnung der Gesetzesvorlage wäre gemäss Sabine Monauni «verantwortungslos».

Die Regierung wird die Vorlage nun auf Grund der Diskussionen im Landtag überarbeiten und dem Landtag für eine zweite Lesung erneut vorlegen.

Berichterstattung im Liechtensteiner Vaterland vom 3. und 4. März 2023.

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Photo: Béatrice Devènes / Parlamentsdienste 3003 Bern

Der Nationalrat wollte mit seiner Solarinitiative so weit gehen, dass das Naturschutzrecht regelrecht auf der Strecke geblieben wäre. Die Interessen der Stromversorgung sollten rechtlich über denjenigen des Naturschutzes stehen – ein Vorhaben, das offensichtlich verfassungswidrig gewesen wäre.

Nun hat der Nationalrat zurückbuchstabiert, ohne das Ziel eines raschen Solarausbaus aus den Augen zu verlieren. Juristinnen und Juristen des Bundes hatten gewarnt, dass die Umweltauflagen etwa bei den grossen Solaranlagen in den Bergen zu stark abgebaut würden – das verstosse gegen die Bundesverfassung. Der Nationalrat hat reagiert: In Wasser- und Zugvogelreservaten, Mooren und Moorlandschaften und Biotopen von nationaler Bedeutung soll es deshalb keine Grossanlagen geben. Ein genereller Vorrang «Stromproduktion vor Naturschutz» ist damit vom Tisch.

Gemäss den als dringlich erklärten und somit unverzüglich in Kraft tretenden Gesetzesänderungen sollen PV-Grossanlagen in dem Bergen vom Bund eine Einmalvergütung in der Höhe von maximal 60 Prozent der Investitionskosten erhalten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 mindestens teilweise Elektrizität ins Stromnetz einspeisen. Solche Anlagen leisten besonders im Winter wertvolle Beiträge gegen eine Stromknappheit und sie können schnell realisiert werden.

Bei der Pflicht für Fotovoltaikanlagen bei Neubauten einigte sich das Parlament darauf, dass das Bundesrecht nur bei Gebäuden ab 300 m2 Grundfläche eine Solaranlage vorschreibt. Allerdings haben bereits 18 Kantone eine PV-Pflicht auch für kleinere Neubauten.

Die Solaroffensive wurde auch mit einem Wasserkraftprojekt angereichert. Ein Sonderartikel befreit die Erhöhung der Grimsel-Staumauer im Berner Oberland von der sogenannten Planungspflicht. Das beschleunigt das Bauvorhaben deutlich. Das Bundesamt für Justiz hat hinter den Kulissen Bedenken geäussert. Faktisch erteile das Parlament hier direkt eine Baubewilligung und verletze so die Gewaltenteilung. Doch im Nationalrat führte dies kaum zu Diskussionen.

Die Gesetzesänderungen wurden am 30. September 2022 in beiden Räten in den Schlussabstimmungen genehmigt. Sie wurden als dringlich erklärt, treten bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten bis Ende Dezember 2025.

Quelle (u.a.): www.srf.ch

Zum Gesetzestext.

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Der Landtagsabgeordnete Patrick Risch (Freie Liste) © Daniel Schwendener / Liechtensteiner Vaterland

Am 6. April hat das liechtensteinische Parlament, der Landtag, zwei Motionen der Abgeordneten der Freien Liste an die Regierung überwiesen. Damit wird die Regierung beauftragt, eine Vorlage für eine PV-Pflicht ab 2025 auf allen Dächern von Neubauten einzuführen. Bis 2035 müssen auch auf bestehenden Nicht-Wohnbauten PV-Anlagen installiert werden. Bei bereits bestehenden Wohnbauten soll diese Pflicht im Falle einer Dachsanierung bestehen.

Die Motion für «Photovoltaik auf jedem Dach» sieht vor, dass ab 2025 eine PV-Pflicht auf allen geeigneten Dächern von Wohn-Neubauten besteht. Bei bestehenden Gebäuden kommt die Pflicht zum Zug, wenn eine Dachsanierung ausgeführt wird. In beiden Fällen muss die maximal mögliche Dachfläche ausgenützt werden. Dieser Motion haben 19 der 24 anwesenden Abgeordneten zugestimmt.

Die Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten»  beauftragt die Regierung, eine Gesetzesvorlage für eine PV-Pflicht für Nicht-Wohnbauten auszuarbeiten, namentlich für Industrie-, Gewerbe-, Landwirtschafts- und Dienstleistungsgebäude. Dies betrifft Neubauten ab 2025, jedoch müssen bis 2035 auch bei Bestandsbauten alle geeigneten Flächen mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. «Es soll eine maximale Nutzung der bestehenden Flächen angestrebt werden». Dieser Motion haben 14 der anwesenden 23 Abgeordneten zugestimmt.

Regierungschef-Stellvertreterin: «Rückenwind für die Arbeit in meinem Ministerium»

Die Liechtensteiner Energieministerin, Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, bedankte sich für die Motion. «Sie ist Rückenwind für die Arbeit in meinem Ministerium». Dort werde schon seit längerem eine entsprechende Fotovoltaik-Pflicht vorbereitet. «Die Zeit dafür ist gekommen», so Ministerin Sabine Monauni.

Ausführliche Berichte in den Liechtensteiner Tageszeitungen:

Liechtensteiner Vaterland vom 7. April 2022
Liechtensteiner Volksblatt vom 7. April 2022

Die Motionstexte:

Motion für «Photovoltaik auf jedem Dach»
Motion «Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohnbauten»

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Was Barcelona vor über 20 Jahren einführte, wird immer mehr zur Normalität und ist auch in fast allen Kantonen angekommen: Bei der Erstellung eines Neubaus muss ein Teil der verbrauchten Energie am Gebäude produziert werden.

In Barcelona trat im Jahr 2000 die erste Solarpflicht in Europa in Kraft. Im Neubau und bei umfassenden Sanierungen muss seither ein Grossteil des Warmwasserbedarfs mit Solarthermie abgedeckt werden. Seit 2011 gibt es zudem eine Photovoltaikpflicht für Nichtwohngebäude.

In Deutschland haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein die PV-Pflicht bereits ab Januar 2022 eingeführt, Rheinland-Pfalz folgt im Januar 2023. Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Thüringen befinden sich in der Planung für die Einführung einer PV-Pflicht.

Unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern

Die PV-Pflicht wird in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Fortschrittlich ist beispielsweise Baden-Württemberg, das etappenweise vorgeht. Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle neuen Nicht-Wohngebäude wie Firmendächer oder Hallen eine Photovoltaik-Anlage bekommen. Die Solarpflicht gilt auch für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen. Ab 1. Mai 2022 kommen Privathäuser hinzu. Die letzte Stufe der Photovoltaik-Pflicht startet im Januar 2023. Dann gilt sie auch bei umfassenden Dachsanierungen von Bestandsgebäuden.

In der Schweiz in fast allen Kantonen Realität

In der Schweiz ist dies in fast allen Kantonen der Fall oder zumindest in Planung. Die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) sehen ebenfalls vor, dass bei Neubauten ein bescheidener Teil des Strombedarfs am Gebäude produziert wird. Derzeit haben dies bereits 16 Kantone umgesetzt, darunter unsere Nachbarn St. Gallen und Graubünden. Fünf Kantone haben die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt. Zwei Westschweizer Kantone haben einen Alternativen Weg gewählt und nur drei Kantone haben diesbezüglich noch nichts geplant.

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Die Regierung des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW) plant, dass ab 2022 alle neuen Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen mit einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ausgestattet werden müssen.

Wer in NRW einen neuen, offenen Parkplatz mit mehr als 25 Stellplätzen baut, soll ihn künftig mit Solarpanelen überdachen müssen. Eine solche neue Vorschrift hat jedenfalls NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ins Gespräch gebracht. «Beton-Wüsten» – etwa vor Supermärkten – sollten dadurch wenigstens einen Nutzen für die Gesellschaft erfüllen, erklärte Scharrenbach.

Die Photovoltaik-Anlagen sieht sie als ein Mittel gegen sommerliche Hitzeinseln vor allem in Städten. Immerhin könnten die Solarpanele Wärme aufnehmen und Schatten spenden. Ausserdem liessen sie sich mit Ladestationen für Elektro-Autos verbinden. Die Idee möchte die Ministerin im Rahmen der Anpassung der Landesbauordnung umsetzen. Dem Entwurf der Reform hat das Landeskabinett bereits zugestimmt.

Quelle: www1.wdr.de

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Baden-Württemberg plant Photovoltaik-Pflicht auch für neue Parkplätze.

Das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht haben im Auftrag des deutschen Umweltbundesamtes ein wissenschaftliches Gutachten vorgelegt, in dem sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen für eine Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten oder Dachsanierungen evaluieren. Fazit ist: Sie sollte nur eingeführt werden, wenn sie wirtschaftlich zumutbar ist. Dies liesse sich mit einer Nutzungs- oder Katasterpflicht herausfinden.

SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat die Einführung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht für Neubauten oder bei grossen Sanierungen gefordert. Noch ist diese Vorschrift im entsprechenden Gesetzentwurf jedoch nicht enthalten und auch innerhalb der Solarbranche gibt es ein grosses Für und Wider zur Photovoltaik-Pflicht. Dies haben das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, im Auftrag des Umweltbundesamtes ein eigenes wissenschaftliches Gutachten zu erstellen. Darin haben sie verschiedene Ausgestaltungsoptionen durchgespielt.

Herausgekommen ist die Empfehlung, eine bundesweite Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf Neubauten oder nach Dachsanierungen mit einer Nutzungs- und Katasterpflicht zu kombinieren. So sollten sich Eigentümer entscheiden können, ob sie entweder eine Photovoltaik-Anlage selbst installieren und betreiben wollen oder ihre Dachfläche in ein Kataster eintragen, die dann von Dritten für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gepachtet werden kann. Nach Ansicht der Studienautoren wäre damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen gesichert und die Akzeptanz von Photovoltaik in der Bevölkerung würde erhöht.

Mit dem Verpachtungskataster könnte sichergestellt werden, dass nur auf rentablen Dachflächen auch Photovoltaik-Anlagen installiert würden. Zugleich würde es Transparenz zwischen dem Angebot und der Nachfrage schaffen und helfen, die unterschiedlichen Beteiligten zu vermitteln. Zudem schlagen die Autoren vor, dass die Nicht-Erfüllung der Vorschrift zunächst nicht übermässig sanktioniert werden sollte. Das halte den Vollzugsaufwand gering und ermögliche zu prüfen, welche Wirkung das Instrument in einer weicheren Form entfalten kann. Zugleich werden jedoch auch Optionen untersucht, wie das Instrument verschärft werden kann, etwa durch eine maximale Anzahl an Angebotsablehnungen.

Neben der reinen Ausgestaltung einer bundesweiten Photovoltaik-Pflicht haben die Studienautoren auch mögliche finanzielle Unterstützung für den Bau und Betrieb solcher Anlagen untersucht. Dabei ging es ihnen auch darum, dass die Dachflächen möglichst voll ausgenutzt werden, da dies der Energiewende mehr hilft als reine eigenverbrauchs- und kostenoptimierte Photovoltaik-Anlagen, wie es weiter hiess.

www.pv-magazine.de

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Im Hinblick auf die Landtagswahlen ist es wichtig, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen, welche Parteien und Kandidierenden sich für den Klimaschutz und die Energiewende einsetzen. Deshalb fordert die Solargenossenschaft die Parteien dazu auf, in ihren Wahlprogrammen diesen Themen eine hohe Priorität einzuräumen. Aber auch die Gemeinden haben eine grosse Verantwortung.

Die Solargenossenschaft hat ein Forderungspapier an die Politik ausgearbeitet, das sie an einer Medienorientierung vom 19. Oktober 2020 präsentiert hat. Liechtenstein muss das Tempo erhöhen, die jetzigen Bemühungen reichen bei weitem nicht, der Zubau an Photovoltaik muss beispielsweise viel schneller gehen. Dafür braucht es Anreize aber auch Verpflichtungen: Auf Neubauten müssen zwingend Photovoltaikanlagen installiert werden.

Hier die Berichterstattung in den Medien über die Forderungen der Solargenossenschaft:

News von Radio L am 19. Oktober 2020

Bericht im Liechtensteiner Vaterland vom 20. Oktober 2020

Bericht im Liechtensteiner Volksblatt vom 21. Oktober 2020

News auf 1FLTV am 22. Oktober 2020:

 

Hier findest Du das Forderungspapier der Solargenossenschaft und die Medienmitteilung dazu.

Schon im Herbst 2019 hatten wir die Gelegenheit, zum damaligen Entwurf für eine Energievision 2050 und eine Energiestrategie 2030 abzugeben. Nachdem die Regierung diese Dokumente genehmigt und der Öffentlichkeit präsentiert hat, haben wir unsere Stellungnahme aktualisiert. Das Fazit lautet nach wie vor: Die Richtung stimmt, das Tempo ist viel zu langsam.

Umfassende Stellungnahme der Solargenossenschaft Liechtenstein vom 21. Oktober 2020 zur Energievision 2050, zur Energiestrategie 2030 und zur Massnahmenliste.

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Nach langem Ringen einigt sich das St. Galler Parlament beim Energiegesetz in der ersten Lesung. Zum Kompromiss gehört, dass Neubauten künftig einen Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugen. Hauseigentümer, die auf eine eigene Stromerzeugung verzichten, sollen eine Ersatzabgabe leisten. Die Einnahmen werden dann für grössere Fotovoltaik-Anlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden eingesetzt.

Die zweite Lesung folgt im September.

Quelle: Werdenberger & Obertoggenburger vom 5. Juni 2020

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Photovoltaikanlage auf dem Betriebhof der Karlsruher Verkehrsbetriebe. © Wirsol

In Baden-Württemberg werden in Zukunft nur noch Gewerbegebäude, Parkhäuser oder Lagerhallen mit Solaranlage gebaut. Darauf hat sich die grün-schwarze Koalition in Stuttgart geeinigt.

Ein zentraler Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg ist die Einführung einer Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Dazu gehören nicht nur Lager- und Produktionshallen, sondern auch Parkhäuser und Bürogebäude. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden. «Mit diesem Gesetz schaffen wir eine neue Grundlage für zukunftsweisenden Klimaschutz im Land», betont Umweltminister Franz Untersteller. Die Einführung der Solarpflicht sieht er als Beitrag zum modernen Bauen und der Klimaschutz werde dadurch selbstverständlich. Zudem könne dadurch das erhebliche Flächenpotenzial, das auf den Nichtwohngebäuden vorhanden ist, gehoben werden. Diese Dachflächen seien wie geschaffen für grosse Anlagen.

Einstieg in allgemeine Solarpflicht

Umweltminister Franz Untersteller sieht diese Entscheidung aber nur als Einstieg in eine allgemeine Photovoltaikpflicht für Neubauten. Diese müsse in den nächsten Jahren kommen – nicht nur in Baden-Württemberg. Denn abgesehen von dem Schub für die Solarenergie und den Klimaschutz werde die Photovoltaikpflicht auch Arbeitsplätze sichern und schaffen.

Ein weiterer Punkt der Novelle des Klimaschutzgesetzes ist die Verpflichtung für 100 Städte und Kommunen in Baden-Württemberg, eine umfassende Wärmeplanung vorzulegen. Davon erhofft sich Baden-Württemberg einen Schub in Richtung erneuerbare Wärme, «beispielsweise innovative Quartierskonzepte oder der Ausbau von Wärmenetzen werden damit vorankommen». Um bei den Städten und Kommunen keinen Widerstand zu provozieren, trägt die Kosten für die Planung das Land.

Quelle: www.photovoltaik.eu

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© Wien Energie

Der Senat der österreichischen Hauptstadt macht die Installation von Solaranlagen zur Verpflichtung, wenn ein neues Gebäude in der Stadt errichtet wird. Sollte das nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, gibt es Ersatzregelungen.

Der Stadtrat von Wien hat eine Novelle der Bauordnung vorgelegt, mit der er die allgemeine, verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen einführt. Bisher müssen nur neue öffentliche Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Dieses Prinzip wird jetzt auf alle Neubauten ausgeweitet.

Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, den die Baustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) vorgelegt hat, müssen auf allen neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikmodule mit einer Leistung von mindestens einem Kilowatt pro 100 Quadratmeter Nutzfläche installiert werden. Für neue Wohngebäude gilt dann: Sie müssen mit mindestens einem Kilowatt Photovoltaikleistung pro 300 Quadratmeter konditionierter Bruttogrundfläche ausgestattet sein.

Ausnahmen müssen begründet sein

Sollte aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Installation einer Solaranlage auf einem Wohngebäude nicht möglich sein, kann der Bauherr auch eine andere Stromerzeugungsanlage installieren. Voraussetzung ist, dass sie mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sollte auch das nicht möglich sein, kann er komplett von der Solarpflicht befreit werden. Das muss er dann aber nachvollziehbar darlegen.

Auch die Entwickler von Gewerbe- und Industrieimmobilien oder von städtischen Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, können von der Solarpflicht abweichen. Das gilt aber nur, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Ökostromanlage technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dann muss der Bauherr aber eine Solaranlage mit der Leistung, die für sein Gebäude geboten wäre, auf anderen geeigneten Grundstücken errichten. Diese Ersatzfläche muss innerhalb von Wien liegen.

Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft. Der Stadtrat hat aber schon ein Konsultationsverfahren gestartet.

www.photovoltaik.eu

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© Ikratos

Das neue Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg befindet sich noch in der Erarbeitungsphase. Umweltminister Franz Untersteller hat angekündigt, dass im Jahr 2022 eine landesweite Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten in Kraft treten soll. «Eine solche Pflicht gibt es ja in manchen Kommunen schon, etwa in Waiblingen oder Tübingen», erklärt Untersteller. «Das sind vorbildliche Beispiele, die uns alle motivieren sollten, und denen es sich lohnt zu folgen. Wir alle müssen die Potenziale noch viel besser ausschöpfen.»

In der Zwischenzeit schwört Untersteller die Kommunen und Gemeinden auf den freiwilligen Ausbau der Erneuerbaren ein. «Klimaschutz ist keine lästige Pflicht, keine biblische Plage, er dient dem Schutz unserer Lebensgrundlage. Da dürfen wir nicht zaudern und zaghaft sein, sondern müssen mutige Entscheidungen auch auf kommunalpolitischer Ebene treffen, auch wenn sie nicht allen Menschen gefallen werden.»

Untersteller forderte unter anderem beim Ausbau der Photovoltaik- und Windkraftanlagen ein noch stärkeres Engagement von den Gemeinden und Städten im Land. Ohne Ausbau der erneuerbaren Energieträger könnten weder die Energiewende erfolgreich noch die Klimaschutzziele erreicht werden. Zudem würden die Erneuerbaren einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Land leisten, sagt Untersteller.

Quelle: www.photovoltaik.eu

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© sfv.de

Am 16.12.2019 hat der Stadtrat von Amberg einstimmig beschlossen:
„In Zukunft ist in allen Bebauungsplänen eine Verpflichtung für PV-Anlagen einzuführen.“

Diese Massnahme wurde im Rahmen eines Konzepts zum nachhaltigen Bauen in der Stadt Amberg festgelegt. Eine Verpflichtung war seitens der Politik und in den baurechtlichen Vorschriften des Bauamtes zunächst nicht vorgesehen. Ganz im Gegenteil war eine freiwillige PV-Nutzung zwar möglich, aber mit Einschränkungen verbunden, die z.B. generell einen grossen Abstand der Modulfläche von den Dachkanten vorsah. Diese und weitere für PV-Nutzung eher hinderlichen Vorgaben wurden mit dem Bauamt diskutiert und weitgehend wieder zurückgenommen.

Die Stadt Amberg wollte danach ein für die Zukunft gültiges und grundlegendes nachhaltiges Konzept für Bebauungspläne schaffen. Ein derartiges Konzept wurde nun mit der PV-Verpflichtung als zentralem Bestandteil beschlossen! Eine PV-Verpflichtung gibt es bereits in folgenden deutschen Kommunen: Waiblingen, Konstanz, Freiburg und Hamburg. In Bayern ist Amberg die erste Kommune mit einem derartigen Beschluss.

Quelle: www.sfv.de

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Die Kalifornische Energiekommission hat beschlossen, dass neue Wohn- und Geschäftsgebäude im Bundesstaat ab 2020 grundsätzlich nur mit einer Photovoltaikanlage gebaut werden dürfen. Damit will die Kommission die Treibhausgasemissionen weiter senken und gleichzeitig die Baukosten nicht allzu drastisch erhöhen.

Die Kalifornische Energiekommission (Californian Energy Commission – CEC) hat neue Standards für Wohn- und Gewerbegebäude beschlossen. Ein zentraler Teil betrifft den Energieverbrauch. So müssen ab 1. Januar 2020 alle neu errichteten Wohngebäude zwingend eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade haben. Damit hat Kalifornien als erster Staat in den USA eine Solarpflicht eingeführt.

Ausserdem gelten ab 2020 auch höhere Anforderungen an die Gebäudehülle und die Vorgaben für die Luftqualität in den Gebäuden werdeb drastisch erhöht, um die Bewohner vor Luftverunreinigungen von aussen besser zu schützen.

Energieverbrauch auf Null senken – bilanziell

Mit dem neuen Standard will die Energiekommission einen Beitrag zum Ziel Kaliforniens leisten, die Energieversorgung bis 2030 zur Hälfte mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Zudem soll der Energieverbrauch von Wohngebäuden bilanziell – als über das gesamte Jahr hinweg – gesehen im Jahr 2020 bei Null liegen. Das gleiche Ziel sollen die Gewerbegebäude im Jahr 2030 erreichen. Ausserdem sollen Gewerbebetriebe dann auch mindestens 50 Prozent ihres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Ressourcen beziehen.

Quelle: www.erneuerbareenergien.de

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© Dietmar Gust/Berliner Energieagentur

Nicht in Liechtenstein – in Berlin verlangen die Grünen, dass in Zukunft nur noch Gebäude mit Solaranlagen gebaut werden. Ausserdem soll bei der Heizungssanierung der Umstieg auf Erneuerbare vorgeschrieben werden.

Die Fraktion von B90/Grüne im Abgeordnetenhaus von Berlin will, dass alle Gebäude in der Stadt in Zukunft nur noch mit einer Solaranlage neu gebaut werden dürfen. Mit dieser Änderung der Bauordnung soll der Anteil der Stromversorgung mit Sonnenenergie von derzeit 0,5 auf 25 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Bis dahin soll mindestens ein Gigawatt Solarstromleistung auf Berlins Dächern installiert sein. Dabei sollen vor allem Kombinationen aus Gründächern und Photovoltaikanlagen besonders unterstützt werden. Aber auch die Fassaden sollen stärker für die Integration von Photovoltaikmodulen genutzt werden.

Insgesamt stehen 2.400 Hektar an Dachfläche für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Bisher wird nur ein verschwindend kleiner Teil davon genutzt. Deshalb sollen auch die administrativen Regelungen so verändert werden, dass der Weg für die Photovoltaik auf die Berliner Dächer frei wird. Dazu gehören unter anderem die Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Mieterstromanlagen.

Neben der Installation von Photovoltaikanlagen wollen die Berliner Grünen aber auch die Wärmeversorgung der Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt wissen. Dazu soll ein Berliner Erneuerbare-Wärme-Gesetz verabschiedet werden. Dies solle die Vermieter verpflichten, einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien abzudecken, wenn die Heizungsanlage saniert wird.

Ausserdem solle die Wärmewende in Berlin sozialverträglich umgesetzt werden. Das heißt, dass nicht mehr die Mieter alle Kosten für die energetische Sanierung und den Umstieg auf erneuerbare Wärmeerzeuger bezahlen sollen. Statt dessen sollen die Vermieter nur wirklich sinnvolle Maßnahmen auf die Miete aufschlagen dürfen. Die Höhe soll sich dabei nach dem Einkommen des Mieters richten. Um den Umstieg für die Vermieter dennoch attraktiv zu machen, sollen zusätzliche Fördermittel bereitgestellt werden.

Quelle: photovolatik.eu

 

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