Die Solargenossenschaft Liechtenstein fordert von der Regierung rasche und wirksame Massnahmen gegen den weiterhin hohen Anteil fossiler Heizungen im Land. Im Rahmen ihrer Stellungnahme zur geplanten Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie schlägt sie insbesondere eine zeitlich befristete Abwrackprämie für Öl- und Gasheizungen vor.
Gemäss dem aktuellen Monitoringbericht zur Energiestrategie 2030 werden in Liechtenstein noch immer rund 70 Prozent aller Heizungen fossil betrieben. Gleichzeitig ist der Anteil neu installierter fossiler Heizungen im Jahr 2024 sogar wieder gestiegen. Für die Solargenossenschaft zeigt dies klar: Der freiwillige Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erfolgt zu langsam.
Die Regierung hält selbst fest, dass zusätzliche Mittel und Wege notwendig sind, um mehr Eigentümerinnen und Eigentümer zum Heizungsersatz zu motivieren. Im Vernehmlassungsbericht fehlten jedoch konkrete Lösungen dafür.
Die Solargenossenschaft schlägt deshalb die Einführung einer zeitlich befristeten Abwrackprämie vor. Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre fossile Heizung innerhalb der nächsten zwei Jahre durch eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein erneuerbares Wärmenetz ersetzen, sollen zusätzlich zu den bestehenden Förderungen eine attraktive Prämie erhalten.
Entscheidend ist dabei die zeitliche Befristung. Diese kann einen starken Anreiz schaffen, notwendige Investitionen nicht weiter aufzuschieben. Ähnliche Modelle haben bereits in anderen Bereichen gezeigt, dass sie Investitionsentscheide deutlich beschleunigen können.
Eine solche Massnahme hätte aus Sicht der Solargenossenschaft mehrere Vorteile gleichzeitig: Sie würde den CO₂-Ausstoss senken, die Abhängigkeit von importiertem Öl und Gas reduzieren, das lokale Gewerbe stärken und gleichzeitig auf Verbote verzichten. Damit würde auch dem Abstimmungsresultat von 2024 Rechnung getragen.
Zusätzlich fordert die Solargenossenschaft eine gezielte Erhöhung der Förderbeiträge für Wärmepumpen beim Ersatz bestehender fossiler Heizungen. Gerade bei älteren Gebäuden sind die Anfangsinvestitionen trotz bestehender Förderungen für viele Eigentümerinnen und Eigentümer weiterhin hoch.
Die Solargenossenschaft ist überzeugt, dass Liechtenstein ohne zusätzliche marktwirtschaftliche Anreize seine Klimaziele im Gebäudebereich nicht erreichen wird.
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Immer mehr Windenergieanlagen nähern sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer. In Deutschland etwa ist ein Drittel der Anlagen älter als zwanzig Jahre, und bis 2035 werden tausende Windräder stillgelegt oder ersetzt. Damit rückt der Rückbau dieser grossen technischen Anlagen stärker in den Fokus. Dies wirft sowohl ökologische Herausforderungen als auch rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf, die in einem aktuellen Hintergrundpapier der Fachagentur Wind und Solar ausführlich behandelt werden.
Der Rückbau einer Windenergieanlage ist ein mehrstufiger Prozess. Er beginnt mit der Demontage und sicheren Stilllegung der Anlage, setzt sich über die Trennung der verschiedenen Materialien fort und endet mit der Wiedereingliederung von Sekundärrohstoffen in Verwertungs- und Entsorgungssysteme. Weit mehr als neunzig Prozent des Materials einer Anlage bestehen aus stofflich verwertbaren Rohstoffen wie Stahl, Kupfer oder Beton, die sich in etablierten Kreisläufen gut nutzen lassen. Besonders komplex ist jedoch das Recycling der Rotorblätter, die überwiegend aus faserverstärkten Kunststoffen bestehen. Für solche Verbundmaterialien sind derzeit noch nicht überall grosse industrielle Recyclingkapazitäten vorhanden, und die Herstellungskosten frischer Glasfasern sind häufig niedriger als die für recycelte Fasern.
Technologische Entwicklungen wie thermische Verfahren oder Pyrolyse bieten jedoch Perspektiven, um auch diese schwierigen Materialien rückzugewinnen. Parallel dazu entstehen Forderungen nach einheitlichen Standards und Materialpässen, die die Rückverfolgbarkeit von Komponenten erleichtern und neue Märkte für recycelte Produkte schaffen könnten.
Neben den technischen Fragen geht es beim Rückbau auch um rechtliche Rahmenbedingungen: In vielen Fällen sehen Bau- und Umweltrecht vor, dass Betreiber nach der Stilllegung für einen geordneten Rückbau und die umweltgerechte Entsorgung verantwortlich sind. Das umfasst auch den Abbau der Fundamente und die Sanierung der Standorte.
Die Diskussion um Rückbau und Recycling zeigt, dass diese Aspekte zunehmend Teil einer nachhaltigen Windenergiewirtschaft werden. Je mehr Anlagen stillgelegt werden, desto wichtiger werden effiziente und umweltverträgliche Lösungen, die Ressourcen im Kreislauf halten und ökologische Belastungen minimieren.
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Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat klargestellt, dass der grosse Stromausfall im April nicht durch erneuerbare Energien oder einen Mangel an Atomstrom verursacht wurde. Stattdessen war ein plötzlicher Ausfall von 15 Gigawatt Strom die Ursache – so viel wie nie zuvor. Der Netzbetreiber REE spricht von zwei kurz aufeinander folgenden Ausfällen, die das System überlastet haben. Die genaue Ursache wird noch untersucht. Klar ist aber: Während der Wiederherstellung stammten über 75 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Atom- und Kohlekraftwerke halfen dabei nicht, da sie nicht schnell genug reagieren konnten.
Einige Firmen wie Norvento Energia konnten dank eigener Solaranlagen und Batteriespeicher durchgehend mit Strom versorgt werden – unabhängig vom öffentlichen Netz. Experten betonen: Der Vorfall zeigt, wie wichtig Batteriespeicher sind, um erneuerbare Energien stabil ins Netz zu integrieren. Sie helfen, Versorgungslücken zu vermeiden und die Zuverlässigkeit zu sichern. Die Regierung kündigte eine umfassende Untersuchung an – mit Beteiligung europäischer Stellen – und will das Stromnetz künftig robuster und ausfallsicherer machen.
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PV-Anlage der Solargenossenschaft auf dem Gebäude der Widmer Industries AG in Eschen
In Österreich stehen dieses Jahr 70 Millionen Euro für Investitionszuschüsse für erneuerbare Energien zur Verfügung. Für Photovoltaik- und Stromspeicherprojekte ist ein Bonus von bis zu 20 Prozent vorgesehen, sofern europäische Komponenten verwendet werden. Mit diesem Bonus soll die europäische Wertschöpfung unterstützt werden. Aus österreichischer Sicht sei vor allem das Know-how im Bereich der Wechselrichter und Batteriespeicher hervorzuheben. Den Bonus gibt es ab dem 23. Juni. «Er steht für regionale Wertschöpfung und ein klares Bekenntnis zum europäischen Industriestandort», merkte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) an.
Die Solargenossenschaft setzt aus verschiedenen Gründen auf Solarmodule und Wechselrichter aus Europa: Der Strommix in China ist sehr viel fossiler als der europäische, es fallen also bei der Produktion der Komponenten viel mehr Treibhausgase an. Ebenfalls ist die Menschenrechtssituation in China kritisch zu beurteilen, es ist im Zusammenhang mit PV-Modulen immer wieder von Zwangsarbeit in Uigurenlagern zu hören. Auch die sozialen Standras sind in China geringer. Darum hat die Solargenossenschaft 2025 sechs Anlagen mit europäischen Modulen und Wechselrichtern gebaut.
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Die Solargenossenschaft begrüsst die Vorschläge der Regierung im Bereich der erneuerbaren Energien im aktuellen Bericht und Antrag an den Landtag. Sie schlägt aber vor, dass für gewisse Vorhaben günstige oder zinsfreie Darlehen zur Verfügung gestellt werden. (Stellungnahme).
Die Regierung hat die angekündigte PV-Pflicht und das Verbot von fossilen Heizungen bei Neubauten und Heizungsersatz mit Augenmass umgesetzt. Zahlreiche Ausnahmen gewährleisten, dass nicht Anlagen gebaut werden müssen, die wirtschaftlich oder ökologisch nicht sinnvoll sind. In Ausnahmefällen können auch weiterhin Öl- oder Gasheizungen zum Einsatz kommen, auch wenn dies aus Sicht des Klimaschutzes unerwünscht ist, von der Sache her aber keine andere Lösung möglich ist.
Zinslose Darlehen statt «Härtefälle»
Der Wechsel auf eine Heizlösung mit erneuerbaren Energien spart mittelfristig in aller Regel Geld. Die Regierung möchte aber, dass in «Härtefällen» darauf verzichtet werden kann. Dabei wäre es viel sinnvoller, in solchen Härtefällen mit finanzieller Unterstützung in Form eines günstigen oder zinslosen Darlehens einzuspringen. Das im Betrieb eingesparte Geld kann zur Abzahlung des Darlehens genutzt werden. Dies ermöglicht den Umstieg auf moderne, saubere Heizungstechnologien auch für Haushalte mit weniger Eigenkapital.
Ebenfalls kann es beim Bau von selbstgenutztem Wohneigentum je nach Situation eine Belastung sein, wenn zu den Baukosten noch die Photovoltaik-Anlage dazu kommt, obwohl diese sich nach wenigen Jahren rentiert und dann zu grossen Kosteneinsparungen führt. Auch hier wäre ein günstiger oder zinsloser Kredit eine sehr praktikable Lösung, um Härtefälle zu vermeiden.
Mustervorschriften der Kantone übernehmen
In der Vorlage an den Landtag übernimmt die Regierung viele Regelungen aus den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn). In einigen Fällen verzichtet sie aber auf die Übernahmen, ohne Gründe anzugeben. So sollten in Gebäuden mit sehr hohem Energiebedarf zwingend Steuer- und Bedienfunktionen eingebaut werden müssen, mit denen viel Energie gespart werden kann. Dies gilt nicht für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Gleich sieht es mit Massnahmen zur Betriebsoptimierung aus, die MuKEn für Nichtwohngebäude vorsieht.
Die Solargenossenschaft kann nicht nachvollziehen, warum diese empfohlenen Massnahmen nicht umgesetzt werden sollen. Sie sparen viel Energie und wirken sich auf die betroffenen Wirtschaftssektoren kostensenkend aus.
Vorlage aufteilen
Ausserdem ist die Solargenossenschaft der Meinung, dass man dem Volkswillen besser zum Durchbruch verhelfen könnte, wenn die Vorlage in drei Pakete aufgeteilt würde. Ein Referendum ist bereits angedroht. Sollte dieses erfolgreich sein, würden auch viele unbestrittene Gesetzesänderungen nicht angenommen. Dieser unbestrittene Teil sollte separat zur Abstimmung kommen. Ein zweiter Teil sollte das Verbot fossiler Heizungen in Neubauten und bei Heizungsersatz sein. Wer für eine PV-Pflicht ist, muss nicht zwingend auch für ein Verbot von Öl- und Gasheizungen sein. Andere hingegen wollen vielleicht die PV-Pflicht ablehnen, sind deswegen aber nicht zwingend gegen das Verbot fossiler Heizungen bei Neubauten und beim Heizungsersatz.
Die Solargenossenschaft vertritt die Meinung, dass der Landtag die einzelnen Bestimmungen in erster Lesung so besprechen kann, wie sie von der Regierung vorgelegt wurden. Für die zweite Lesung können sie in separate Vorlagen übernommen werden, ohne dass die Beratungen deswegen verzögert werden.
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