14.04.2023

Bremer Senat verabschiedet Fotovoltaik-Pflicht

Senatorin Maike Schaefer: «Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei».

Ab Mai gilt in Bremen eine allgemeine Pflicht zur Installation von Fotovoltaik-Anlagen bei Neubauten auf 50 Prozent der Bruttodachfläche vor. Bei Bestandgebäuden greift die PV-Pflicht bei Dachsanierungen. Solarthermie ist alternativ zur Erfüllung möglich.

Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Erzeugung von Energie zu gewährleisten und unabhängig von Gas-, Öl- und Kohlelieferungen oder -abbau zu werden. Das Gesetz dient der Kohlenstoffdioxidminderung und der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor und damit dem Klimaschutz.

«Mit dem Solardachausbau geht Bremen im Einklang mit anderen Bundesländern klimapolitisch voran. Denn die Klimakrise ist weit vorangeschritten und damit wir die notwendigen Emissionsreduktionen in Bremen erreichen können, braucht es ambitionierte Massnahmen wie den Solardachausbau. Damit ist klar: Auf jedes neue Dach gehört eine Solaranlage», sagt Bremens Klimaschutzsenatorin Maike Schaefer. «Davon profitieren auch Hausbesitzerinnen und -besitzer, wenn sie eine PV- oder Solarthermieanlage auf ihrem neuen Dach installieren, da sich diese nach kurzer Zeit energetisch amortisiert. Der Krieg in der Ukraine zeigt zudem die Dringlichkeit einmal mehr auf: Die Solardachpflicht trägt nicht nur zu einer klimaneutralen, sondern auch zu einer sicheren und unabhängigen Energieversorgung in Bremen bei. Der Bremer Senat wird hierzu neben dem Klima Bau Zentrum weitere Beratungsangebote schaffen und zudem ein Förderprogramm aufsetzen»,

Dabei wird es Übergangsfristen geben: 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und 1. Juli 2025 bei Neubauten. Ungeeignete Dachflächen, Gebäude oder bauliche Anlagen sind von der Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen ausgenommen. Darüber hinaus erkennt das Bremische Solargesetz insbesondere solarthermische Anlagen mit (teilweiser) Erfüllungswirkung an.

Bremen wird neben dem bereits bestehenden Klima Bau Zentrum weitere Beratungs- und Informationsangebote über sonstige Unterstützungs- beziehungsweise Realisierungsmöglichkeiten einrichten. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird bis zu den Zeitpunkten der geltenden Verpflichtungen des Bremischen Solargesetzes ein Förderprogramm aufsetzen, das Härten abfedern soll, die Angebote des Bundes nicht abdecken.

Quelle: www.solarserver.de

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