11.11.2025
Bidirektionales Laden wird in Deutschland Realität

Der Deutsche Bundestag hat mit der kürzlich verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einen entscheidenden Schritt für das bidirektionale Laden gemacht: Ab dem 1. Januar 2026 wird rückgespeister Strom aus E-Autobatterien nicht mehr doppelt mit Netzentgelten belastet. Damit entfällt die bisherige Hürde, die eine wirtschaftliche Nutzung der sogenannten Vehicle-to-Grid (V2G) praktisch verhindert hat — E-Autos werden fortan regulatorisch wie andere Stromspeicher behandelt.
Dank dieser Entscheidung kann Deutschland das bislang ungenutzte Speicherpotenzial von Millionen Elektrofahrzeugen für das Stromnetz nutzbar machen. Laut Expert:innen entspricht das bei realistischer Anschlussquote einer dezentralen Speicherkapazität von 3,3 bis 5,0 GWh — das ist die Grössenordnung eines Grosskraftwerks. So können E-Autos künftig überschüssige erneuerbare Energie aufnehmen und bei Bedarf ins Netz zurückspeisen
Neben der Gesetzesänderung wird auch die technische Infrastruktur angepasst: Ab dem 1. April 2026 treten neue Marktregeln (MiSpeL) der Bundesnetzagentur in Kraft, die V2G technisch und regulatorisch vereinfachen, z. B. ohne zweiten Stromzähler und mit vereinfachter Mess- und Abrechnungslogik. Die Umsetzung durch Netzbetreiber dürfte je nach Grösse 6 bis 12 Monate in Anspruch nehmen — der Praxiseinstieg in den breiten Markt erfolgt also schrittweise.
Dieser Beschluss markiert nicht nur einen Meilenstein für E-Mobilität, sondern könnte das Rückgrat einer neuen Energieinfrastruktur werden: E-Autos verlieren ihre reine Rolle als Verkehrsmittel und werden zu verteilten, flexiblen Stromspeichern – ein gewaltiger Schritt hin zu einem stabileren, klimafreundlicheren und effizienteren Stromnetz in Zeiten erneuerbarer Energie.
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