20.02.2023
Solargenossenschaft schlägt günstige oder zinsfreie Kredite für Massnahmen im Energiebereich vor
Die Solargenossenschaft begrüsst die Vorschläge der Regierung im Bereich der erneuerbaren Energien im aktuellen Bericht und Antrag an den Landtag. Sie schlägt aber vor, dass für gewisse Vorhaben günstige oder zinsfreie Darlehen zur Verfügung gestellt werden. (Stellungnahme).
Die Regierung hat die angekündigte PV-Pflicht und das Verbot von fossilen Heizungen bei Neubauten und Heizungsersatz mit Augenmass umgesetzt. Zahlreiche Ausnahmen gewährleisten, dass nicht Anlagen gebaut werden müssen, die wirtschaftlich oder ökologisch nicht sinnvoll sind. In Ausnahmefällen können auch weiterhin Öl- oder Gasheizungen zum Einsatz kommen, auch wenn dies aus Sicht des Klimaschutzes unerwünscht ist, von der Sache her aber keine andere Lösung möglich ist.
Zinslose Darlehen statt «Härtefälle»
Der Wechsel auf eine Heizlösung mit erneuerbaren Energien spart mittelfristig in aller Regel Geld. Die Regierung möchte aber, dass in «Härtefällen» darauf verzichtet werden kann. Dabei wäre es viel sinnvoller, in solchen Härtefällen mit finanzieller Unterstützung in Form eines günstigen oder zinslosen Darlehens einzuspringen. Das im Betrieb eingesparte Geld kann zur Abzahlung des Darlehens genutzt werden. Dies ermöglicht den Umstieg auf moderne, saubere Heizungstechnologien auch für Haushalte mit weniger Eigenkapital.
Ebenfalls kann es beim Bau von selbstgenutztem Wohneigentum je nach Situation eine Belastung sein, wenn zu den Baukosten noch die Fotovoltaik-Anlage dazu kommt, obwohl diese sich nach wenigen Jahren rentiert und dann zu grossen Kosteneinsparungen führt. Auch hier wäre ein günstiger oder zinsloser Kredit eine sehr praktikable Lösung, um Härtefälle zu vermeiden.
Mustervorschriften der Kantone übernehmen
In der Vorlage an den Landtag übernimmt die Regierung viele Regelungen aus den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn). In einigen Fällen verzichtet sie aber auf die Übernahmen, ohne Gründe anzugeben. So sollten in Gebäuden mit sehr hohem Energiebedarf zwingend Steuer- und Bedienfunktionen eingebaut werden müssen, mit denen viel Energie gespart werden kann. Dies gilt nicht für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Gleich sieht es mit Massnahmen zur Betriebsoptimierung aus, die MuKEn für Nichtwohngebäude vorsieht.
Die Solargenossenschaft kann nicht nachvollziehen, warum diese empfohlenen Massnahmen nicht umgesetzt werden sollen. Sie sparen viel Energie und wirken sich auf die betroffenen Wirtschaftssektoren kostensenkend aus.
Vorlage aufteilen
Ausserdem ist die Solargenossenschaft der Meinung, dass man dem Volkswillen besser zum Durchbruch verhelfen könnte, wenn die Vorlage in drei Pakete aufgeteilt würde. Ein Referendum ist bereits angedroht. Sollte dieses erfolgreich sein, würden auch viele unbestrittene Gesetzesänderungen nicht angenommen. Dieser unbestrittene Teil sollte separat zur Abstimmung kommen. Ein zweiter Teil sollte das Verbot fossiler Heizungen in Neubauten und bei Heizungsersatz sein. Wer für eine PV-Pflicht ist, muss nicht zwingend auch für ein Verbot von Öl- und Gasheizungen sein. Andere hingegen wollen vielleicht die PV-Pflicht ablehnen, sind deswegen aber nicht zwingend gegen das Verbot fossiler Heizungen bei Neubauten und beim Heizungsersatz.
Die Solargenossenschaft vertritt die Meinung, dass der Landtag die einzelnen Bestimmungen in erster Lesung so besprechen kann, wie sie von der Regierung vorgelegt wurden. Für die zweite Lesung können sie in separate Vorlagen übernommen werden, ohne dass die Beratungen deswegen verzögert werden.
Zur Stellungnahme der Solargenossenschaft.
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